Hermann Stellmacher (1853–1884)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
1Vater: Carl Stellmacher (um 1800 – Grottkau, Preußen [Grodków, Polen] 12. Oktober 1857): Schuhmacher, Jahrmarktshändler (Zündhölzer, Seife usw.); Heirat mit:
Mutter: [?] Stellmacher, geborene [?]: Marktfrau
Bruder: [?] Stellmacher (Grottkau, Preußen [Grodków, Polen] um 1842 – um 1862): Jahrmarkthändler
Schwester: [?] Stellmacher (Grottkau, Preußen [Grodków, Polen] um 1848 – ?)
Stiefbrüder: 3 aus der ersten Ehe des Vaters
Ehe: in Vevey / Vivis (Kanton Waadt, Schweiz) 1878 mit Julie Herren (Bern / Berne / Berna, Kanton Bern, Schweiz ? – ?): Kleidermacherin, Modistin; Sozialrevolutionärin
Sohn: Charles Stellmacher (Vevey / Vivis, Kanton Zürich, Schweiz 1879 – ?)
Sohn: Hermann Stellmacher (Fluntern [zu Zürich / Zurich / Zurigo], Kanton Zürich, Schweiz 1882 – ?)
Biographie
Hermann Stellmacher in Preußen und Sachsen. 1853 bis 1876
Hermann Stellmacher, der durch den frühen Tod seines Vaters bereits 1857 Halbwaise wurde, besuchte sechs Jahre die Volksschule in Grottkau (Preußen [Grodków, Polen]).1
1865 kam Hermann Stellmacher nach Breslau (Schlesien [Wrocław, Polen)] zu einem Schuhmacher in die Lehre, dem er um 1867 nach Ohlau (Preußen [Oława, Polen]) folgte. Während seiner Lehrzeit stahl er – nach eigenen Angaben – für die Kinder seiner Schwester in einem Kleidergeschäft eine Kinderjacke, wofür er vier oder fünf Tage in Haft verbringen musste. Nach Abschluss der Lehre kehrte er nach Breslau zurück. 1872 meldete er sich als Dreijährig-Freiwilliger zum Militär beim 2. Schlesischen Grenadier-Regiment »König Friedrich III.« Nr. 11 in Breslau und wurde dann für ein Jahr nach Königshütte (Preußen [Chorzów, Polen]) abkommandiert.
Schließlich wurde Hermann Stellmacher Gefreiter und diente vom 25. Jänner 1875 bis 31. Jänner 1876 als Unteroffizier beim königlich sächsischen 2. Grenadier-Regiment Nr. 101 »Kaiser Wilhelm, König von Preußen« in Dresden (Sachsen). Wegen Missbrauchs der Dienstgewalt und Misshandlung von Untergebenen wurde er während seiner Militärzeit drei Mal nach einem Disziplinarverfahren bestraft. Andererseits war er aber auch Träger einer Schützenauszeichnung. 1876 wurde Stellmacher in die Reserve entlassen und arbeitete vom Februar bis November 1876 als Verschieber bei den Sächsischen Staatsbahnen in Dresden.
Hermann Stellmacher in der Schweiz. 1876 bis 1884
1876 zog Hermann Stellmacher nach Vevey / Vivis (Kanton Waadt), wo er wieder als Schuhmachergehilfe tätig war. Hier heiratete er 1878 die in Bern / Berne / Berna (Kanton Bern) geborene Kleidermacherin Julie Herren, mit der er zwei Kinder hatte. Hermann Stellmacher soll nach Aussagen von Nachbarn mit seiner Ehefrau Julie in Unfrieden gelebt und sie auch tätlich misshandelt haben. Im Widerspruch dazu steht sein liebevoller Brief, den er vor seiner Hinrichtung an seine Ehefrau schrieb.2 Da Stellmacher kein Französisch konnte, musste ihm Julie Stellmacher Artikel aus französischen Zeitungen übersetzen, unter anderem aus der seit 1882 erscheinenden sozialistischen Zeitung »La Bataille« (Paris; Der Kampf) und der 1883 veröffentlichten anarchistischen »Le Drapeau noir« (Lyon; Die Schwarze Fahne). Hermann Stellmacher schloss sich in Vevey dem dortigen Arbeiterverein an, wurde aber wegen seiner radikalen Ansichten bald ausgeschlossen. In Vevey wurde er auch wegen Betrugs zu fünfundvierzig Tagen Gefängnis und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust verurteil. Als nach der Verhaftung des Zeitungsherausgebers Johann Most (1846–1906) am 30. März 1881 für die Zeitung »Freiheit« (London) in London (England) kein Drucker mehr zu finden war, erschien diese vom Juli bis Oktober 1882 im Auftrag des Londoner »Communistischen Arbeiter-Bildungs-Vereins« in der Schweiz. Als Druckort wurde meist weiterhin London angegeben. Druck und Vertrieb lag nun in den Händen einer kleinen Gruppe: in Zürich / Zurchi / Zurigo (Kanton Zürich) der in Vorarlberg gebürtige Mechaniker Josef Kaufmann (1841–?) und der ebenfalls in Vorarlberg geborene Dekorations- und Zimmermalergehilfe Franz Xaver Schneider (1857–1896?), der gelernte Schreiner und nunmehrige Berliner Polizeispitzel Karl Schröder und noch zwei andere angehörten, in Vevey beziehungsweise seit 1882 in Zürich Stellmacher. Hermann Stellmacher fungierte vom März 1881 bis Oktober 1882 als Herausgeber vom August bis November 1882 als Redakteur der Zeitung. Als Johann Most am 26. Oktober 1882 aus der Haft entlassen wurde, kam es zu Differenzen zwischen ihm und Stellmacher, da dieser mit der von Most betriebenen Verlegung der Zeitung »Freiheit« nach New York City (New York, USA) nicht einverstanden war. Stellmacher wurde damals bereits von Genossen als brutal und eigensinnig beschrieben. So soll er einen Redakteur der Zeitung »Der Sozialdemokrat. Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie« (Zürich) wegen eines Artikels über die Anarchisten in den Zürichsee geworfen haben.
Ende 1881 übersiedelte Hermann Stellmacher nach Fluntern [zu Zürich / Zurchi / Zurigo] (Kanton Zürich), wo er sich als Schuhmacher selbständig machte und wo nun seine Ehefrau als Modistin arbeitete. Am 13. Jänner 1883 schrieb Stellmacher einen später viel diskutierten Brief an den österreichischen Gesandten in der Schweiz Moritz Franz Freiherr von Ottenfels-Gschwind (1820–1907): »Unterzeichneter erlaubt sich, Eurer Excellenz Nachstehendes zur Kenntniß zu bringen, in der Voraussetzung, dem österreichischen Staate Dienste damit zu leisten. Ein österreichischer Unterthan hat das social-revolutionäre Organ ›Freiheit‹ redigirt, und zwar vom 8./7. bis 19./8. 1882. Derselbe befindet sich gegenwärtig in seiner Heimat, ebenfalls für ›Freiheit‹ thätig, und zwar schon sechs Monate. Er hat die Redaction nur dadurch aufgegeben, weil er zur Ordnung seiner Vermögensverhältnisse nach Hause mußte. Wenn dem österreichischen Staate daran gelegen ist, dieses Mannes habhaft zu werden, so bin ich bereit, gegen Gratification den Namen zu nennen, mitzutheilen, wo er sich aufhält, ebenso die Beweise zu verschaffen, daß er die ›Freiheit‹ redigirt hat. Diese Angelegenheit müßte jedoch schnellstens erledigt werden, weil mir sonst die Gelegenheit genommen wäre, bestimmt zu sagen, wo er sich aufhält. [/] Wenn Euer Excellenz Nachricht von Oesterreich haben, mit mir in Verbindung zu treten, so bin ich bereit, nach Bern zu kommen; jedoch müßte ich Gewißheit haben, daß mir die Reisekosten vergütet werden. Ebenso möchten mir Eure Excellenz mittheilen, wie hoch die Gratification ist, die mir zugesichert wird, und wann ich dieselbe erhalte. Ich mache Eure Excellenz darauf aufmerksam, daß, wenn ich gut honorirt werde, noch mittheilen kann, wer die ›Freiheit‹ nach Oesterreich spedirt und auf welchem Wege. Ebenso könnte ich dafür sorgen, daß jede Sendung des socialistischen Organes ›Social-Demokrat‹ in die Hände der Regierung fällt; der österreichische Staat würde an mir den zuverlässigsten Agenten haben. [/] In Erwartung, daß Eure Excellenz die Güte haben werden, mich baldmöglichst zu benachrichtigen, zeichnet sich achtungsvoll [/] H. Stellmacher, Cardonnier, [/] Reserve-Unterofficier des königlich sächsischen 2. Grenadier-Regiments 101. [/] N. B. Bitte, haben Sie die Güte, kein Couvert zu nehmen, worauf der Gesandtschaftsstempel ist, ebenso wird es mir sehr angenehm sein, wenn Eure Excellenz die Güte hätten, in dieser Angelegenheit selbst zu schreiben, da dann Gewißheit vorhanden ist, daß über diese Angelegenheit nichts verlautet.«3 Einen ähnlichen, »Zürich, 19. Jänner 1883« datierten, Brief schrieb er auch an Andreas Kaltenbach, kaiserlicher Polizeiinspektor in Mülhausen (Elsaß-Lothringen [Mulhouse, Frankreich]). Stellmacher hatte – wie auch aus anderen Fällen bekannt – diese Briefe vermutlich im Einvernehmen mit einigen seiner engeren Genossen geschrieben.
Im Juni 1883 lernte Stellmacher den am 24. August 1882 aus Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]) in die Schweiz geflüchteten gelernten Buchbindergehilfen Anton Kammerer (1862–1884), mit dem er schon seit einiger Zeit korrespondierte, erstmals persönlich kennen. Dazu reiste Anton Kammerer von Bern / Berne / Berna (Kanton Bern) nach Zürich, um sich dort vorgeblich die am 1. Mai 1883 eröffnete Landesausstellung anzusehen. Im August 1883 fand in St. Gallen / Saint-Gall / San Gallo (Kanton St. Gallen) eine geheime Konferenz in der Schweiz lebender deutschsprachiger Sozialrevolutionäre statt, auf welcher der Beschluss gefasst wurde, mit der Propaganda der Tat in Deutschland und Österreich vorzugehen. Kontaktleute für Österreich waren der am 12 März 1882 aus Wien geflüchtete Schneidergehilfe Ignaz Formanek (1854–nach 1905) in St. Gallen, Anton Kammerer in Bern, der am 22. April 1883 aus Österreich ausgewiesene und am 23. Mai 1883 aus Wien abgereiste Tischlergehilfe Michael Kumić (1853–?) und Hermann Stellmacher, welche alle schon bisher für den Schmuggel der Zeitung »Freiheit« (London, dann New York) und anderer sozialrevolutionärer Druckschriften aus der Schweiz nach Österreich zuständig waren. Nach Ansicht der Behörden wurde auf dieser Konferenz auch jene aus Anton Kammerer, Michael Kumić, Hermann Stellmacher und einem Unbekannten bestehende Gruppe gebildet, welche später die Attentate in Straßburg (Elsaß-Lothringen [Strasbourg, Frankreich]) und Stuttgart (Württemberg [Baden-Württemberg]) verübte.
Das Attentat in Straßburg. 22. Oktober 1883
Am 22. Oktober 1883 fand das erste, für die radicale Arbeiterbewegung Österreichs bedeutsame Attentat statt, an welchem laut polizeilichen Erhebungen Anton Kammerer, Michael Kumić und Hermann Stellmacher beteiligt waren; dazu kam noch ein unbekannt gebliebener vierter Attentäter. Nach polizeilichen Erhebungen reisten drei später als Täter identifizierte Personen am 21. Oktober 1883 mit dem Zug von Lauterbach (Preußen [zu Völklingen, Saarland]) nach Straßburg (Elsaß-Lothringen [Strasbourg, Frankreich]). Ursprünglich war laut polizeilichen Erhebungen die Ermordung von Andreas Kaltenbach, kaiserlicher Polizeiinspektor in Mülhausen (Elsaß-Lothringen [Mulhouse, Frankreich]) geplant. Diesem hatte sich Hermann Stellmacher schon früher in einem mit »Zürich, 19. Jänner 1883« datierten Brief als Spion angeboten. Dieser Attentatsplan sei jedoch gescheitert. Drei Attentäter mieteten beim Bahnhof Straßburg am 22. Oktober 1883 zwischen 21 und 22 Uhr eine Kutsche, vorgeblich zu einer Spazierfahrt in die Umgebung der Stadt. Unter dem Viadukt beim Tor nach Kronenburg (Elsaß-Lothringen [Cronenbourg, zu Strasbourg, Frankreich]) ließen sie den Kutscher anhalten. Als der Droschkenkutscher Michael Schätzle (~1852–?) abstieg, um zum Fenster der Droschke zu gehen, wurde er laut Polizei von Anton Kammerer von hinten festgehalten und gewürgt, während ihn Hermann Stellmacher mittels eines Schwammes mit Chloroform zu betäuben versuchte. Das Unternehmen scheiterte aber am heftigen Widerstand Schätzles, der außerdem laut um Hilfe schrie. Daraufhin flüchteten die Attentäter und wollten sich laut polizeilichen Erhebungen beim Pulverturm vor dem Spitaltor, Kasematte 21–22 [bei der Rue de la 1ère Armée], maskieren. Dabei wurden sie aber von dem wachestehenden Musketier Johann Adels (?–1883) vom 1. Rheinischen Infanterieregiment Nr. 25, ein gelernter Schreiner, überrascht. Offensichtlich ging Adels mit gefälltem, allerdings ungeladenem Gewehr auf die drei Männer los. Laut Polizei habe sich Anton Kammerer auf den Soldaten gestürzt und ihn von hinten festgehalten, während Hermann Stellmacher dem Soldaten das Gewehr entriss und ihn mit mehreren Kolbenhieben auf den Kopf so schwer verletzte, dass Adels noch in den Morgenstunden des 23. Oktober 1883 seinen Verletzungen erlag. Dieses Attentat erfolgte nachweislich noch vor 23 Uhr 45. Johann Adels wurde allerdings erst im Zuge der Wachablöse um 1 Uhr morgens gefunden, schwer verletzt, mit sechzehn Stichwunden und zertrümmertem Schädel; an seinem Gewehr, dessen Kolben ebenfalls zertrümmert war, klebte Gehirnmasse. Nahe dem Tatort wurden später auch ein Rebmesser, allerdings ohne Blutspuren, und ein falscher Bart gefunden. Danach fuhren laut polizeilicher Erhebung die vier Attentäter zur Apotheke »zum Storch« von Emil Reeb (1843–1928), Lange Straße 2 [Grande Rue]. Hier läuteten sie um etwa 23 Uhr 45 den im Haus wohnenden Apothekergehilfen Franz Lienhardt (~1833–1883) aus dem Bett. Er öffnete die Tür, um ein Rezept einzulösen. Während er das von einem Arzt in Zürich ausgestellte Rezept von Hermann Stellmacher überprüfte, wurde Lienhardt überfallen und – wie die Polizei später meinte – von Anton Kammerer ermordet, wobei Lienhardt, der noch in ein Nebenzimmer flüchten konnte, siebenunddreißig Hiebwunden beigebracht worden sein sollen. Die durch den Lärm und das Klingeln der elektrischen Kasse alarmierte Ehefrau des Apothekenbesitzers Louise Bertha Reeb (1853–1934) weckte ihren Mann, der dann in der Apotheke den ermordeten Lienhardt vorfand: der Kopf gespalten, ein Stich in der Brust, ein Stich im Oberschenkel, beide Pulsadern durchschnitten. Aufgrund der Blutspuren vermuteten die Behörden mehrere Täter und als Tatwaffe ein schweres Metzgermesser. Kammerer und Stellmacher sowie der vor der Türe wachestehende Attentäter ergriffen nun die Flucht, wobei sie die Kassette mit Geld wegwarfen, sodass sie nur den Bestand an Kleinmünzen, rund 50 Mark, rauben konnten. Neben Geld sollen auch Gift und Chemikalien geraubt worden sein. Bevor der Soldat Johann Adels noch am 23. Oktober 1883 nach kaum zwölf Stunden seinen Verletzungen erlag, gab er an, dass ihn vier Männer überfallen hätten. Es wurde nun eine Belohnung für die Beibringung der Mörder in der Höhe von 1.000, eventuell 2.000 Mark ausgesetzt, und allein innerhalb der nächsten zwei Wochen wurden über 300 Verhaftungen vorgenommen. Der Zusammenhang mit Sozialrevolutionären wurde im Zuge der polizeilichen Erhebungen erst später offenkundig, wobei Geldbeschaffung für revolutionäre Zwecke sowie für die Verbreitung sozialistischer Schriften als Hauptmotiv angenommen wurden. Gerichtlich verurteilt wurde für dieses Attentat Anton Kammerer, der seine Beteiligung gestanden haben soll, am 6. September 1884. Für Kammerer besonders belastend war, dass am Tatort eine stählerne Uhrkette gefunden wurde, die nach Aussagen von Kammerers Mitarbeitern jener von Kammerer zumindest »ähnlich« sei. Michael Kumic und Hermann Stellmacher, die von den Behörden als beteiligte Attentäter vermutet wurden, wurden diesbezüglich nicht angeklagt.
Das Attentat in Stuttgart. 21. November 1883
Am 21. November 1883 fand das zweite, für die radicale Arbeiterbewegung Österreichs bedeutsame Attentat statt, an welchem laut polizeilichen Erhebungen Anton Kammerer, Michael Kumić und Hermann Stellmacher beteiligt waren; dazu kam noch ein unbekannt gebliebener vierter Attentäter. Bereits am Abend des 20. November 1882 sei Michael Kumić nach eigenen Angaben gemäß einer brieflichen Aufforderung aus St. Gallen kommend in Stuttgart (Württemberg [Baden-Württemberg]) eingetroffen, wo er in der Keinath’schen Gastwirtschaft von einem gewissen Josef Limbacher (~1858–?), Schlossergeselle aus Bayern, empfangen und einem gewissen August Wolf, Schlossergeselle aus Nürnberg (Bayern), vorgestellt worden sei. Ein Vierter, vom Beruf Schneider, sei dann noch hinzugestoßen. Am 21. November 1883 wurden gegen 18 Uhr der Wechselstubenbesitzer Josef Heilbronner (1850–1930), Kronprinzstraße 12, und sein zufällig anwesender Freund, der Kaufmann Louis Oettinger (~1856–?), von drei Männern überfallen, mit Bleihämmern zu Boden gestreckt und beraubt. Wie die Polizei später feststellte, soll Anton Kammerer Josef Heilbronner und Hermann Stellmacher Louis Oettinger niedergeschlagen haben. Eine vierte Person soll zunächst vor dem Geschäft Wache gestanden haben. Nachdem der Inhaber und sein Freund schwer verletzt niedergeschlagen im Geschäftslokal lagen, trat auch der unbekannte Attentäter in das Geschäft ein und beteiligte sich am Raub, der aber wegen der Hilferufe Josef Heilbronners, der sich zur Tür schleppen konnte, nur sehr hastig ausgeführt werden konnte. Angeblich wurden 2.000 Mark und 3.000 Mark in Gold sowie zahlreiche Wertpapiere und Wechsel geraubt: Gesamtwert über 17.000 Mark. Vier Bleihämmer wurden am Tatort zurückgelassen. Josef Heilbronner hatte acht verschiedene Wunden an Kopf, Hand und Arm, darunter ein komplizierter Schädelknochenbruch mit Depression. Louis Oettinger erlitt bei dem Überfall vier Wunden, darunter einen Schädelbruch, von dem er eine lebenslange Schädigung davontrug. Außerdem wurde ihm beim Überfall ein künstliches Bein, das er trug, vom Körper gerissen. Die Täter mussten schließlich flüchten, weil zwei Mädchen im Haus auf den Lärm aufmerksam wurden und den Besitzer eines im Haus untergebrachten Restaurants verständigten, der dann zusammen mit einem Gast Nachschau hielt. Zumindest einer der Attentäter begab sich danach zum Bahnhof, trank dort noch ein Bier und bestieg schließlich den Zug nach Pforzheim (Baden [Baden-Württemberg]). Am Abend des 21. November 1883, gegen 20 Uhr 30, wurde der angebliche Schlossergeselle Ernst Baum aus Chemnitz (Sachsen) im Bahnhof von Pforzheim verhaftet. Beamte durchsuchten gerade den aus Stuttgart angekommenen Zug nach den drei avisierten Attentätern: die angeblichen Schlossergesellen Ernst Baum, Josef Limbacher und August Wolf. Die Beamten wussten, dass es sich um falsche Namen handelte. Einer von ihnen, Ernst Baum, wurde noch im Zug festgenommen. Nach dem Aussteigen brachte er vor dem Telegrafenbüro des Bahnhofs plötzlich ein Sprenggeschoss zur Explosion. Im Zuge des Handgemenges mit den Beamten wurde Ernst Baum zu Boden geworfen. Er brachte ein zweites Sprenggeschoss zur Explosion und verletzte dadurch einen Gendarmerie-Wachtmeister an Arm und Kopf. Auch einige umstehende Beamte erlitten Brandwunden. Ernst Baum, der bei der Festnahme selbst an Brust und Kopf verwundet wurde, hatte einen geladenen Revolver mit sechs Schuss Munition und 946 Mark aus der Beute des Bankraubs bei sich. Als Täter des Überfalls auf Josef Heilbronner wurden zunächst vier Personen gesucht, die in der Nacht vom 20. auf den 21. November 1883 in der Keinath’schen Gastwirtschaft in Stuttgart übernachtet hatten: 1) Karl Slemer, der später als Karl Slamer (~1858–?), Schneidergeselle aus Baden-Baden, und schließlich als Michael Kumić identifiziert wurde; 2) Julius Wagner (~1858–?), Mechaniker aus Freiburg im Breisgau (Baden [Baden-Württemberg]), hinter dem die Polizei zunächst den Schlossergesellen Josef Limbacher (~1858–?) aus Herrieden (Bayern) vermutete; 3) Franz Kreutzer alias Theodor (~1858–?), gelernter Schneidergeselle und nunmehriger Kellner aus Oberursel [Oberursel (Taunus)] (Hessen), hinter dem die Polizei zunächst den Kellner Anton Kreutzer (~1860–?) aus Seckenheim [zu Mannheim] (Baden [Baden-Württemberg]) oder Josef Kreutzer (1857–?), Steinhauer aus Wiesethbruck [zu Bechhofen] (Bayern) vermutete; 4) August Wolf, Schlossergeselle aus Nürnberg, hinter dem die Polizei später Ernst Baum alias Karl Slamer vermutete. Sowohl Josef Limbacher wie auch Anton Kreutzer und Josef Kreutzer waren bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft. Steckbrieflich gesucht wurden zunächst der gelernte Schneidergeselle und nunmehrige Kellner Franz Kreutzer aus Oberursel, der Schlossergeselle Josef Limbacher aus Bayern und der Schlossergeselle August Wolf aus Nürnberg. Das königliche württembergische Justizministerium setzte eine Belohnung von 1.500 Mark für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter aus. Aufgeklärt wurde zunächst nur der Fall des im Zug festgenommenen Ernst Baum. Sein Pass stellte sich rasch als falsch heraus, wobei man zunächst hinter dem Festgenommenen den Schneidergesellen Karl Slamer aus Baden-Baden vermutete. Am 23. November 1883 wurde er ins Justizgefängnis Stuttgart eingeliefert. Hier entpuppte sich Ernst Baum beziehungsweise Karl Slamer im Laufe der Verhöre als Michael Kumić. Erst als Kumić am 26. November 1883 seine Identität preisgab, wurde von der Polizei nach den anderen Attentätern in sozialistischen Kreisen gesucht. Allerdings weigerte sich Kumić, die Namen seiner Komplizen zu nennen. Als Mittäter am Überfall auf Josef Heilbronner vermutete die Polizei schließlich Anton Kammerer und Hermann Stellmacher. Michael Kumić, der den Raub in Stuttgart gestand – er war angeblich die Wache stehende vierte Person –, wurde am 30. Juni 1884 verurteilt, Anton Kammerer, der seine Beteiligung ebenfalls gestanden haben soll, am 6. September 1884. Der als Mittäter vermutete Hermann Stellmacher wurde für dieses Attentat nicht angeklagt.
Hermann Stellmacher in Wien. 1884
Am 15. Dezember 1883 erreichten die sozialrevolutionären Attentate auch Wien. An diesem Tag erschoss Anton Kammerer den Polizeikonzipisten Franz Hlubek (1855–1883) in Großjedlersdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]). Diesen Mord hatte Kammerer später auch als einziges der ihm angelsteten Verbrechen nachweislich gestanden. In dieser angespannten Situation kam Hermann Stellmacher nach Wien. Er verließ am 6. Jänner 1884 Zürich. Sein Aufenthaltsort während der nächsten Tage blieb unbekannt. Sicher ist nur, dass er sich am Abend des 13. Jänner 1884 unter dem Namen des Damenschneidergehilfen Anton Král (~1859–?) in einem Kabinett in Wien 2., Vereinsgasse 1, bei Ignaz Zelinka, ein Handelsagent und Vereinsdiener, und dessen Ehefrau Anna Zelinka (1820–1896) einquartierte. Kurz zuvor hatte sich ein ebenfalls Hermann Stellmacher zugerechnetes Verbrechen stattgefunden.
Der Raubmord in der Eisert’schen Wechselstube in Wien. 10. Jänner 1884
Am 10. Jänner 1884 wurde zwischen 17 Uhr 15 und 17 Uhr 30 die Eisert’sche Wechselstube in Wien 6., Mariahilfer Straße 55, von zwei oder drei Männern überfallen. Zwei Männer betraten die Wechselstube, gaben vor, russische Rubelscheine wechseln zu wollen, und streuten plötzlich dem dort anwesenden Besitzer Heinrich Eisert sen. (~1838–1884) Sand ins Gesicht. Heinrich Eisert sen. erhielt einige Schläge auf den Kopf – laut Gericht von Anton Kammerer –, konnte trotzdem, um Hilfe rufend, die Flucht ergreifen, wurde jedoch von einem Attentäter am Haustor eingeholt und mit einem Beil oder einer beilähnlichen Waffe niedergeschlagen. Danach kehrte der Täter in das Geschäftslokal zurück, um den Raub durchzuführen. Zweifelhaft ist, ob nun einer der beiden, oder ob ein dritter Täter, der bis dahin vor dem Geschäft Wache gestanden haben soll, in das bloß durch eine Glaswand getrennte Nebenzimmer ging, wo sich zwei Kinder Eiserts aufhielten. Diese wurden als Zeugen des Vorfalls ebenfalls mit einem Beil oder einem beilähnlichen Gegenstand niedergeschlagen: der neunjährige Rudolf Eisert (~1875–1884) starb noch an Ort und Stelle, sein elfjähriger Bruder Heinrich Eisert jun. (~1873–1884) erlag am 26. Jänner 1884 seinen schweren Verletzungen im Allgemeinen Krankenhaus. Heinrich Eisert sen. erlangte zwar im Spital sein Bewusstsein wieder, erlag aber am 22. Jänner 1884 ebenfalls im Allgemeinen Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Als Mörder der Kinder benannte das Gericht später Hermann Stellmacher. Nur die beim Überfall gerade anwesende Französischlehrerin der Kinder, Karoline Berger (~1819–?), die ebenfalls – laut Polizei von Hermann Stellmacher – niedergeschlagen wurde, überlebte schwer verletzt das Attentat. Die beiden anderen Kinder von Heinrich Eisert sen., Bertha Eisert jun. (~1880–?) und Paul Eisert (~1882–1909), waren zum Zeitpunkt des Überfalls gemeinsam mit ihrer Mutter Bertha Eisert sen. (~1851–?) außer Haus in dem von ihr betriebenen Parfümeriewarengeschäft in Wien 6., Mariahilfer Straße 33. Nach diesen Gewalttaten wurden die Rollläden heruntergelassen, und der eigentliche Raub wurde ausgeführt. Geraubt wurden 3.755 Gulden Bargeld und Wertpapiere im Wert von etwa 4.000 Gulden.
In den beiden Tagen nach dem Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube wurden als Täter der Gärtner Josef Pongratz (~1852–?) und der Bronzearbeitergehilfe Johann Dürschner (1856–1886) verhaftet. Beide wurden von Zeugen agnosziert oder zumindest als den Tätern ähnlich sehend bezeichnet, etwa von Heinrich Eisert jun., der im Spital vor seinem Tod noch verhört werden konnte und dem die beiden Verhafteten vorgeführt wurden. Später wurden wegen dieses Raubmords Anton Kammerer, der angeblich gestanden hatte, und Hermann Stellmacher, der seine Tatbeteiligung nicht bekannte, verurteilt. Josef Peukert, der von einer Täterschaft von Anton Kammerer und Hermann Stellmacher ausging, schrieb später über diese tragische Zeit: »So war ich einige Tage beruhigt, bis mir ein Genosse Andeutungen machte, die meine erste Befürchtung nur bestätigten. Ich war völlig konsterniert! – die Tat war unter den gegebenen Verhältnissen geradezu wahnsinnig! und der moralische Eindruck mußte, sobald die Täter als Genossen ermittelt wurden, naturgemäß ganz vernichend [!] auf die Bewegung wirken. Wie im Traume sah ich bereits alle Erfolge unserer mühevollen, opferreichen Tätigkeit unter den ehernen Tritten der Reaktion verschwinden. Man konnte es auch bereits aus den Artikeln der Tagespresse herausfühlen: es wurde für einen großen Hauptschlag gegen uns Stimmung gemacht. Meine Stellung war hierbei eine furchtbar peinliche. Eine Tat verteidigen, die ich selbst verdammte, da sie gewissermaßen mit einem Schlage vernichten konnte, was ich mit dem Aufgebote meines ganzen Fühlens und Denkens, mit meiner ganzen Energie und Aufopferung mühsam aufgebaut! Und doch war ich überzeugt, daß auch die Verüber dieser Tat mit dem Einsatze ihres Lebens derselben guten Sache zu dienen vermeinten. Wie ich über diese Situation schließlich noch mit ruhigem Blute hinübergekommen, begreife ich selbst heute noch nicht.«4
Ein Hermann Stellmacher belastendes Indiz für seine Beteiligung am Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube lieferte später ein Ereignis am 21. Jänner 1884. An diesem Tag bestellte Stellmacher beim Schuhwarenhändler Leopold Frank in Wien 1., Seilergasse 2, ein Paar Tuchstiefletten um 9 Gulden, wobei er die Anzahlung mit einer Staatsnote zu 50 Gulden verwendete. Sechzehn Stück dieser Staatsnote waren beim Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube geraubt worden. Am 24. Jänner 1884 teilte Stellmacher seiner Vermieterin Anna Zelinka mit, dass er am nächsten Tag abreisen werde, weil er keine Arbeit finden könne. Tatsächlich holte der Dienstmann Adolph Weinwurm (~1831–1892) am 25. Jänner 1884 gegen Mittag den Koffer von Stellmacher ab. An diesem 25. Jänner 1884 fand ein Attentat statt, zu dem laut polizeilichen Erhebungen Anton Kammerer, der am 11. Jänner 1884 aus Wien nach Budapest (Ungarn) geflüchtet war, kurz vor seiner Abreise Stellmacher bestimmt habe.
Die Ermordung des Polizei-Detektivs Ferdinand Blöch und Hermann Stellmachers Festnahme. 25. Jänner 1884
Vorab ein kurzer Rückblick. Am19. Mai 1883 erschien in der Zeitung »Freiheit« (New York) eine »A. Marmerek« gezeichneter Artikel, in welchem mit der Ermordung des eben zum Polizeirat bei der Polizei-Direktion Wien ernannten Alexander Viditz (1824–1907), des Wiener Polizeikonzipisten Franz Hlubek (1855–1883) und des Wiener Polizei-Detektivs Ferdinand Blöch (1844–1884) gedroht wurde: »Alle Genossen sollten sich indess die Aufgabe stellen, solche Individuen unschädlich zu machen, wo sich Gelegenheit bietet – einen Strick um ihren Hals und an den nächsten Baum mit ihnen! Darum appellire ich an Euch Genossen Floridsdorfs, beginnt das Rächeramt! Ihr kennt die Schurken Vidiz, Chlubek, Blech und Konsorten, die durch Denunziation brave Männer in den Kerker brachten und sich nicht scheuten, meineidig zu werden. (Prozess Till Ulbaneketz), um uns zu unterdrücken. An alle Arbeiter Oesterreichs aber ergeht unser Ruf, angesichts solcher himmelschreienden Dinge aufzuwachen, ihre Lage zu begreifen und sich im Verein mit den Arbeitern anderer Länder zum letzten Sturm zu organisiren, damit der Ausbeuter-Staat endlich unter den Hammerschlägen der sozialen Revolution in Scherben fliegt.«5 Das Pseudonym des Autors ist ein Anagramm von Anton Kammerer.
Am 25. Jänner 1884 begab sich um 7 Uhr 45 morgens der Polizei-Detektiv Ferdinand Blöch von seiner Wohnung in Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), Mühlschüttel 140, zum Floridsdorfer Polizeikommissariat. In der Mitte einer Schottergrube wurde er gegen 8 Uhr morgens namentlich angerufen und dann von Hermann Stellmacher mit sieben Schüssen niedergestreckt, wobei ein Kopfschuss tödlich war. Blöch verstarb an Ort und Stelle an Gehirnlähmung. Stellmacher nahm nun Blöchs Notizbuch, dessen silberne Uhr samt Kette und dessen Revolver an sich, wurde dann aber von Umstehenden verfolgt. Stellmacher setzte bei der Nordbahnbrücke über die Alte Donau, wo er von dort anwesenden fünf Taglöhnern, Gustav Bürner, Anton Fiedler, Albert Meloun, Johann Pillner (1856–?) und Josef Swoboda, in einer nahe gelegenen Schottergrube bei der so genannten Bienerschen Überfuhr in den Schießstätten (Niederösterreich [zu Wien 20.]) umstellt wurde. Während der Verfolgung soll er den Arbeitern zugerufen haben: »Ihr Esel, ich habe es ja für Euch getan!« Von einem Steinwurf am Fuß getroffen, feuerte Stellmacher zwei Schüsse ab, von denen einer Albert Meloun am rechten Fuß im Sprunggelenk traf; er musste deswegen bis 10. März 1884 im Wiener Allgemeinen Krankenhaus behandelt werden. Einen dritten Schuss wollte Stellmacher gegen sich selbst abgeben, strauchelte jedoch, und der Schuss versengte nur sein Haar. Stellmacher wurde nun überwältigt und von herbeigeeilten Wacheorganen vor der aufgebrachten Menge in Sicherheit gebracht und in das Polizeikommissariat Floridsdorf eingeliefert. Dort fiel eine eineinhalb Kilo schwere Blechkassette mit Dynamit und Bleikugeln zu Boden, explodierte aber nicht, weil die Zündstifte nicht eingesetzt waren. Im Verhör erklärte Hermann Stellmacher dazu am 4. Februar 1884: »Würde ich von der Polizei oder vom Militär verfolgt worden sein, so würde ich die Stifte sehr schnell haben einführen können und die Bombe geworfen haben, allein gegen Arbeiter und Privatpersonen, welche mich verfolgten, wollte ich die Bombe, die eine sehr starke Wirkung gehabt hätte, nicht in Anwendung bringen. Ich habe daher gegen die verfolgenden Arbeiter anfänglich zwei Schüsse nur um zu erschrecken, und ohne Absicht zu treffen, abgegeben, und erst als mir der eine zu nahe kam, schoß ich auf ihn, indem ich gegen seine Füße zielte.«6 Bei der Durchsuchung Stellmachers wurden dann die Waffe von Ferdinand Blöch, nämlich ein bis auf eine Kugel ausgeschossener Revolver Kaliber neun Millimeter, weiters ein Lederbeutel mit Munition, ein Dolch und zwei Fläschchen mit Flüssigkeiten zum Ankleben beziehungsweise Ablösen eines künstlichen Barts gefunden.
Die Erhebungen gegen Hermann Stellmacher. Jänner bis Juli 1884
Hermann Stellmacher, der zunächst alle Angaben zu seiner Person verweigerte, wurde noch am 25. Jänner um 11 Uhr 30 ins Polizeigefangenenhaus in Wien 6., Theobaldgasse 2, überstellt, wo er am 27. Februar 1884 wegen angeblicher Renitenz in Ketten gelegt wurde. Am 31. Jänner 1884 übertrug das Ober-Landesgericht Wien die Untersuchung und Durchführung des Strafprozesses hinsichtlich der Morde am Polizeikonzipisten Franz Hlubek und am Polizei-Detektiv Ferdinand Blöch vom für Floridsdorf zuständigen Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) an das Landesgericht Wien. Am 1. Februar 1882, um 5 Uhr morgens, wurde Stellmacher, dessen Identität der Polizei noch immer unbekannt war, vom Polizei-Gefangenenhaus ins Wiener Landesgericht überstellt. Erst am 3. Februar 1884 traf die Mitteilung der Polizei-Direktion Dresden (Sachsen) vom 1. Februar 1884 mit einem Foto bei der Polizei-Direktion Wien ein, aufgrund dessen seine Identität endlich geklärt werden konnte. Stellmacher gestand schließlich am 4. Februar 1884 seine Identität. Hermann Stellmacher gab nach seiner Verhaftung zu Protokoll, dass er in der Absicht nach Wien gekommen sei, den Polizei-Detektiv Ferdinand Blöch zu töten. Ihm sei von zuverlässigen Leuten seiner Partei gesagt worden, dass Blöch bereits vielen Parteigenossen geschadet habe und dass es Zeit sei, denselben beiseitezuschaffen. Blöch war seit 1870 bei der Sicherheitswache und wurde 1872 dem Detektivinstitut zugeteilt. 1875 kam er nach Floridsdorf. Blöch hatte nach dem Attentat von Anton Kammer auf den Polizeikonzipisten Franz Hlubek am 15. Dezember 1883 eine Versetzung in einen anderen Bezirk abgelehnt. Weiters gab Stellmacher im Verhör zu Protokoll: »Ich versicherte mich, wo Blöch wohne, um welche Zeit er ausgehe, welche Wege er gewöhnlich mache. Auch ließ ich mir den Mann zeigen, oder richtiger, ich bekam die genaue Personsbeschreibung und genaue Wohnungsangabe und überzeugte mich dadurch davon, daß ich so mit dem richtigen Menschen zu tun hatte. Ich paßte ihn acht Tage ungefähr auf, fand jedoch nie die richtige Gelegenheit, weil ich ihn am liebsten am Abend getötet hätte. Freitag, den 25. Jänner wartete ich, schon vor halb sieben Uhr hinter einem Zaune, in der Nähe der Wohnung des Blöch auf ihn, hatte auf der Wiese den falschen blonden Bart angelegt, und war mit zwei Revolvern, einem mit fünf Schüssen und einem mit sechs Schüssen sowie mit einer Dynamitpatrone bewaffnet. Die Bombe hatte ich zu mir genommen, um mich für den Fall der Verfolgung zu befreien, und ich hatte auch die Stifte bei mir, welche eingeführt werden müssen, um die Bombe zu Explosion zu bringen. Um halb acht Uhr morgens kam Blöch und ging über den Fußweg, welcher durch die Mulde zu dem Eisenbahnzug führt. Ich ging ihm schnell nach, und rief, während ich schon meinen Revolver in Bereitschaft hatte, von rückwärts: ›Blöchl‹, worauf er sich umdrehte, jedoch ebenfalls bereits seinen Revolver in der Hand hatte. Ich kam ihm zuvor und schoß, wie ich glaube zuerst aus dem fünfläufigen Revolver und dann auch aus dem sechsläufigen, ohne daß ich jedoch genau angeben kann, wie viele Schüsse ich abgegeben habe. Den letzten Schuß gab ich nach dem Kopfe ab, weil ich haben wollte, daß Blöch sicherlich tot sei.«7
Das Begräbnis von Ferdinand Blöch
Am 28. Jänner 1884 fand das Begräbnis von Ferdinand Blöch statt, der auf dem Friedhof in Floridsdorf, nicht weit entfernt vom Grab des ebenfalls ermordeten Polizeikonzipisten Franz Hlubek, beigesetzt wurde. Ferdinand Blöch hinterließ seine Ehefrau Aloisia Blöch (1849–?), der Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) am 3. März 1884 im Gnadenweg eine jährliche Pension von 400 Gulden gewährte, und zwei kleine Kinder. Im April 1884 wurde nach Sammlungen unter den Mitgliedern des Detektivkorps und unter Polizeibeamten am Friedhof ein Denkmal errichtet, eine Pyramide aus grauem Marmor mit der Inschrift: »Hier ruht Ferdinand Blöch, k. k. Polizei-Agent, am 25. Jänner 1884 im 40. Lebensjahre gestorben. Friede seiner Asche! Ein Opfer seiner Pflicht! Die treuen Collegen.«
Folgen der Wiener Attentate während der Haftzeit von Hermann Stellmacher in Wien
Während der Haftzeit von Hermann Stellmacher hatte sich einiges im Zusammenhang mit seiner Person ereignet. Am Nachmittag des 27. Jänner 1884 wurde der Pappendeckelerzeuger Arnold Brüllmayer (1864–?) am Südbahnhof verhaftet und als angeblicher Komplize des Attentats von Hermann Stellmacher auf Ferdinand Blöch vom 25. Jänner 1884 ins Polizeigefängnis Wien eingeliefert, am nächsten Tag jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Erst kürzlich hatte das Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) eine Untersuchung gegen Arnold Brüllmayer wegen Majestätsbeleidigung eingestellt. Innerhalb der nächsten Tage wurden noch mehrere Verhaftungen, meist arbeits- oder unterstandsloser Arbeiter, vorgenommen werden, teils, weil sie der Komplizenschaft mit dem Attentäter verdächtigt wurden, teils, weil sie sich verdächtig geäußert haben sollen.
Am 4. Februar 1884 wurde der Damenschneidergehilfe Anton Král (~1859–?) am Neubau (Wien 7.) verhaftet. Unter seinem Namen und mit seinen Papieren hatte sich der Hermann Stellmacher in einem Kabinett in Wien 2., Vereinsgasse 1, bei Ignaz und Anna Zelinka einquartiert. Am 7. April 1884 fand vor dem Ausnahmsgericht Wien der Prozess gegen Anton Král statt, angeklagt des Verbrechens des Hochverrats und der Überschreitung durch Vorschubleistung zur Falschmeldung. Im Zuge der Untersuchungen gegen Král hatte sich auch herausgestellt, dass er wahrscheinlich zwei Radicalen in Meran (Tirol [Merano / Meran, Italien]), dem Schneidergehilfen Josef Grüner und über diesen dem Schneidergehilfen Adam Fritsch, Anfang Jänner 1884 mehrere Exemplare des Flugblatts »Ein Mahnruf an das Volk!«8 zugeschickt hatte. Josef Grüner und Albert Fritsch wurden deshalb im Februar 1884 ins Kreisgericht Bozen (Tirol [Bolzano / Bozen, Italien]) eingeliefert. Anton Král, der angab, das Arbeitsbuch bereits am 9. Juli 1883 auf dem Konskriptionsamt verloren und die beanstandeten Schriften auf Veranlassung eines Unbekannten verschickt zu haben, wurde im Sinne der Anklage zu fünf Jahren schwerem Kerker verurteilt, mit anschließender Abschaffung aus dem Wiener Polizeirayon.
Am 28. Februar 1884 wurde der am 20. Februar 1884 von Budapest nach Wien zurückgekehrte Anton Kammerer verhaftet. Nach heftigen Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Landes- und dem Militärgericht wurde Kammerer am 19. Mai 1884 vom Landesgericht Wien als Deserteur dem Garnisonsgericht Wien in der Alser Kaserne in Wien 9., Alser Straße 2, übergeben. Hier soll Kammerer am 7. Juni 1884 und am 11. Juli 1884 sensationelle Geständnisse gemacht haben. Er habe nicht nur den Mord an Franz Hlubek gestanden, sondern auch seine Beteiligung an den Überfällen in Straßburg und Stuttgart. Am 5. und 6. September 1884 fand vor dem Kriegsgericht Wien unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen Anton Kammerer statt. Das Kriegsgericht verurteilte Kammerer anlässlich der Attentate in Straßburg, Stuttgart, Floridsdorf und Wien wegen der Verbrechen des Raubs, des gemeinen Mords und des teils versuchten, teils vollbrachten mehrfachen meuchlerischen Raubmords, der Mitschuld am Mord, der Desertion unter erschwerenden Umständen, des Vergehens des Betrugs und der Übertretungen der Falschmeldung und des Waffenpatents zur Ausstoßung aus der Armee und zum Tod durch den Strang. Am 20. September 1884 wurde um fünf Uhr dreißig morgens im so genannten Bandahof der Alser Kaserne in Wien 9., Alser Straße 2, Anton Kammerer durch den Scharfrichter Heinrich Willenbacher (1865–1886) gehenkt.
Die Folgen der Wiener Attentate für die radicale Arbeiterbewegung in Ungarn
Der Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube Wechselstube hatte bald auch in Budapest weitreichende Folgen für die radicale Arbeiterbewegung. Nach der schon am 1. März 1884 vorgenommenen Festnahme des Schneidergehilfen und nunmehrigen Fabrikarbeiters Ármin Práger erfolgte am 13. März 1884 in Budapest eine Verhaftungswelle gegen Radicale wegen angeblicher Mitschuld am Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube, in deren Verlauf bis in die frühen Morgenstunden des 14. März 1884 sechsunddreißig Personen festgenommen wurden: der Schriftsetzer Mátyás Rusz (1860–?), Redakteur der radicalen Zeitung »Die Zukunft« (Budapest), András Szalay (1857–1884), Redakteur der radicalen Zeitung »Népakarat« (Budapest; Volkswille), sowie der Schuhmachergehilfe Rezső Balog, der Schuhmachergehilfe Lipót Braun (1849–?), der Schuhmachergehilfe Lajos Budai, der Tischlergehilfe Róbert Czigelbrier (1852–?), Gyula Dekner, Pál Földesy, der Bankbuchhalter Jónás Gyula Fried, István Grabasek, der Schuhmachergehilfe István Heckmann (1850–1937), der zuvor aus Wien ausgewiesene Schuhmachergehilfe Lajos Hlavacsek (1850–?), József Hotoványi, István Kökény, der zuvor aus Wien ausgewiesene Schuhmachergehilfe Ferenc Korwasz (1853–?), Károly Kunszt, der Schuhmachergehilfe Pál László, der Schuhmachergehilfe András Lenkovics (~1857–?), der Schuhmachergehilfe József Maruska (~1864–?), Bálint Mihalovics, Károly Mondok, der Schuhmachergehilfe Ágoston Nagy (1849–?), Antal Nanovics, Martón Neuwirth, der Zimmermaler Jakob Novotný (1859–1929), der Metallarbeiter und Redakteur Stefan Pauler (1840–?) und seine aus Graz (Steiermark) gebürtige Anna Pauler (1837–?), die zuvor aus Wien ausgewiesene Näherin Marie Protz (1851–?), der Schuhmachergehilfe Támas Pudleiner (1854–1929), der Schuhmachergehilfe Ferencz Resch (1857–?), Lőrinc Schneider, der Schuhmachergehilfe Ignácz Schwarcz, der Schuhmachergehilfe István Seregi, Ferdinánd Stein, der Tischlergehilfe Árpád Tamási (1859–?) und der Maschinenschlosser Miksa Zeh. Neunzehn von ihnen wurden nach ersten Vernehmungen freigelassen und teilweise abgeschafft beziehungsweise ausgewiesen, siebzehn am 25. März 1884 in das Strafgericht Budapest eingeliefert: Lipót Braun, Róbert Czigelbrier, Jónás Gyula Fried, István Heckmann, Lajos Hlavacsek, Ferenc Korwasz, Ágoston Nagy, Jakob Novotný, Stefan Pauler und seine Frau Anna Pauler, Marie Protz, Támas Pudleiner, Mátyás Rusz, der erst am 25. März 1884 verhaftete Schriftsetzer Albin Scheffler (~1848–?), András Szalay und Árpád Tamási. Bei den mit den Verhaftungen verbundenen Hausdurchsuchungen wurden drei Kisten Korrespondenz und Druckwerke beschlagnahmt. Am 11. April 1884 wurde Támas Pudleiner ohne Anklageerhebung aus der Untersuchungshaft entlassen. Aus Budapest für beständig ausgewiesen und in ihre Heimatgemeinden abgeschoben wurden Lipót Braun, Róbert Czigelbrier, István Heckmann, Lajos Hlavacsek, Ferenc Korwasz, András Lenkovics, Ágoston Nagy, Anna und Stefan Pauler, Marie Protz, Ferencz Resch und Árpád Tamási sowie nach seiner Entlassung aus dem Spital Jakob Novotný. Auch András Szalay sollte abgeschafft werden, doch verstarb er zuvor am 2. Mai 1884 im Spital. Am 15. Mai 1884 fand der große Presseprozess gegen die Budapester Radicalen statt, allerdings nicht wegen des Überfalls auf die Eisert’sche Wechselstube, sondern wegen Herausgabe der Zeitung »Die Zukunft« (Budapest). Der Hintergrund für diese große Verhaftungswelle gegen Radicale in Budapest: Ármin Práger erhielt vom Futteralmacher August Koditek (1855–?) per Post Wertpapiere aus Wien und gab diese an den Bankbuchhalter Jónás Gyula Fried weiter, angeblich ohne zu wissen, dass diese aus dem Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube stammten. Vermutlich wurden diese Wertpapiere Anfang Februar 1884 von Anton Kammerer an August Koditek gesandt. Koditek und Práger beschlossen dann, dieses Geld zum größeren Teil für die Unterstützung der Familien politischer Gefangener und zum kleineren Teil für den Druck der Nummer 12 der Zeitung »Radikal« (Budapest) zu verwenden. Anders gestaltete sich die Sichtweise des Hauptmanns der Budapester Polizeiwache Elek Thaisz (1820–1892), aber auch die mit dieser übereinstimmenden Sichtweise der breiten Öffentlichkeit, welche eine journalistische Darstellung aus dieser Zeit wiedergibt.9
Die Folgen der Wiener Attentate für die Radicalen im schweizerischen Exil
Auch in der Schweiz zeitigte der Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube einschneidende Folgen. Am 22. März 1884 begannen die vom eidgenössischen Bundesrat verfügten Ausweisungen mehrerer hier im Exil lebender Sozialrevolutionäre und Anarchisten aus der Schweiz: aus Freiburg / Fribourg / Friburgo der Schneidergehilfe Karl Falk (1859–1938) aus der Steiermark, dessen Auslieferung als intimer Freund des Buchbindergehilfen Anton Kammerer die Wiener Polizei vergeblich angestrengt hatte, aus Bern / Berne / Berna der am 3. März 1884 verhaftete, aus Rheinbayern [Rheinland-Pfalz] gebürtige Spengler Friedrich Philipp Kennel (1852–1920), der aus Böhmen gebürtige Schneidergehilfe Mathias Lissa (~1846–?) und der aus Preußen gebürtige Schriftsetzer Moritz Schultze (1860–?). Der Ausweisungsbeschluss des Bundesrats erfolgte »in Betracht, daß die öffentliche Sicherheit in den letzten Monaten in Deutschland und Oesterreich durch mehrere kurz aufeinanderfolgende Verbrechen gefährdet worden ist; daß gegenwärtig zwei Individuen, Hermann Stellmacher und Anton Kammerer, welche während der letzten Jahre zeitweilig in der Schweiz sich aufgehalten hatten, in Wien unter der Anklage, jene Verbrechen sämmtlich oder zum Theil, verübt zu haben, in Untersuchungshaft sich befinden; daß die in der Schweiz aufhältlichen Ausländer v. Kennel, Schultze, Falk und Lissa mit Stellmacher und Kammerer sehr genaue persönliche Beziehungen unterhalten haben und mit denselben durch Gemeinschaft der Bestrebungen enge verbunden waren, ja daß zu ihren Lasten sogar eine Reihe von Thatumständen festgestellt ist, welche, wenn sie auch nicht eine eigentliche strafrechtlich zu verfolgende Theilnahme an jenen verbrecherischen Handlungen darthun, doch einer solchen nahe kommen, und daß sie den Nachforschungen der Behörden zur Entdeckung der Urheber der Verbrechen nicht nur keinen Beistand geleistet, sondern vielmehr gesucht haben, die Behörden in Irrthum zu führen«.10 Zu diesem Zeitpunkt ging der Bundesrat von etwa vierhundert in der Schweiz lebenden, deutschsprachigen ausländischen Anarchistinnen und Anarchisten aus.
Einflussreiche Ereignisse in Budapest und Stuttgart auf das Verfahren gegen Hermann Stellmacher
Am 3. Juni 1884 beschrieb der in Budapest inhaftierte Jónás Gyula Fried jene dritte Person, die beim Überfall auf die Eisert’sche Wechselstube als Aufpasser beteiligt war. Außerdem belastete er angeblich Anton Kammerer und Hermann Stellmacher als ausführende Täter.
Am 30. Juni 1884 fand vor dem Land- als Schwurgericht Stuttgart der Prozess gegen Michael Kumić statt. Wegen seiner Beteiligung am Raubmord am Apothekergehilfen Franz Lienhardt in Straßburg am 22. Oktober 1883, die er allerdings bestritt, und am Raub am Wechselstubenbesitzer Josef Heilbronner in Stuttgart am 21. November 1883, den er gestand, wurde Kumić zweier Verbrechen des versuchten Mordes und eines in derselben Handlung damit begangenen Raubs angeklagt. Seine Beziehungen zu den mutmaßlichen Mittätern Anton Kammerer und Hermann Stellmacher konnten im Prozess nicht geklärt werden, die nachweislich zumindest beim Heilbronner Attentat beteiligte vierte Person wurde nicht eruiert. Michael Kumić wurde wegen versuchten Mords und schweren Raubs zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Das Verfahren gegen Michael Kumić wegen Widerstands und versuchter Tötung anlässlich seiner Festnahme wurde von den Behörden ebenso eingestellt wie die Verfahren gegen dessen unbekannten Mittäter. Die Behörden in Wien gingen jedoch von einer Beteiligung Anton Kammerers und Hermann Stellmachers aus. Für deren Teilnahme zumindest am Attentat auf Franz Lienhardt spräche ein in dessen Apotheke zurückgelassenes, für Hermann Stellmacher in Zürich ausgestelltes Rezept sowie eine Uhrkette, die beim Überfall einem der Attentäter abgerissen wurde und welche als Eigentum Anton Kammerers identifiziert worden sei. Nach sechzehn Jahren Kerkerhaft wurde Michael Kumić, der sich wieder dem Katholizismus zugewandt habe, im Juli 1901 wegen guter Führung begnadigt, freigelassen und aus Stuttgart ausgewiesen. Er begab sich nach Budapest (Ungarn), wo er aber sofort aus der Stadt und seinem Polizeirayon ausgewiesen wurde.
Einige Reaktionen aus dem Exil auf die »Exekutionsmänner von Wien«
Natürlich reagierten auch Radicale, Sozialrevolutionäre, Anarchistinnen und Anarchisten im Ausland auf die Ereignisse in Wien. Beispielsweise wurde in New York City (New York, USA) in der Irving Hall am 10. Februar 1884 eine Massenversammlung für Stellmacher und Anton Kammerer abgehalten. Am 16. Februar 1884 hielt der im Oktober 1883 gegründete »Arbeiterverein ›Freiheit‹«, dem etwa vierzig deutsche und österreichische Radicale, Sozialrevolutionäre und Anarchisten angehörten, in Bern eine öffentliche Versammlung mit der Tagesordnung »Die Arbeiterbewegung in Österreich und die letzten Vorgänge in Wien« ab. In seiner Rede erklärte sich der in Preußen geborene Schriftsetzer Moritz Schultze (1860–?) mit den verhafteten Attentätern Hermann Stellmacher und Michael Kumić solidarisch. Am 2. März 1884 veranstalteten österreichische und deutsche im Exil lebende Sozialrevolutionäre und Anarchisten eine öffentliche Versammlung im Salle Rivoli in Paris, 104 rue Saint-Antoine, wo des – fälschlich als solchen beschuldigten – Bombenwerfers vom 22. Oktober 1882 im Restaurant des Théâtre Bellecour in Lyon (Frankreich) Antoine Cyvoct (1861–1930) und des Wiener Attentäters Hermann Stellmacher gedacht, über die »Exekutionsmänner von Wien« und die Beseitigung der Monarchie gesprochen wurde. Und am 23. März 1884 wurde in Zürich auf dem Revolutionsfest der Südrussischen Revolutionspartei den Anarchisten in Österreich ihre Sympathie bekundet.
Der Prozess gegen Hermann Stellmacher. 9. und 10. Juli 1884
Zurück nach Wien. Am 9. und 10. Juli 1884 fand vor dem Ausnahmsgerichtshof Wien der Prozess gegen Hermann Stellmacher statt. Er wurde der Verbrechen des teils vollbrachten, teils versuchten Raubmords am Wechselstubenbesitzer Heinrich Eisert sen., seinen beiden Kindern Heinrich Eisert jun. und Rudolf Eisert sowie der Sprachlehrerin Karoline Berger, des vollbrachten gemeinen Mords am Polizei-Detektiv Ferdinand Blöch, des versuchten gemeinen Mords am Taglöhner Albert Meloun sowie der Übertretung des Diebstahls an Blöch und Übertretung gegen öffentliche Anstalten und Vorkehrungen durch Falschmeldung unter dem Namen »Anton Král« angeklagt. Stellmacher wurde des versuchten Mords an Meloun freigesprochen, aber wegen des Verbrechens des teils vollbrachten und teils versuchten Mords, des gemeinen Mords, des Verbrechens der schweren Körperverletzung (an Meloun) und der Übertretung des Diebstahls schuldig gesprochen und am 10. Juni 1884 zum Tod durch den Strang sowie zu den Kosten des Verfahrens und Schadenersatz in der Höhe von 6.970 Gulden an die Witwe Bertha Eisert sen. verurteilt. Stellmacher wurde nach seiner Verurteilung noch mit den angeblichen Geständnissen von Anton Kammer konfrontiert, wobei er jede weitere Aussage verweigerte, und zu Protokoll gab, er habe in der Verhandlung gegen ihn die volle Wahrheit angegeben und habe weiter nichts zu sagen. Stellmachers Verteidiger, der Hof- und Gerichtsadvokat Sigismund Wolf-Eppinger (1850–1912), legte Berufung gegen das Urteil ein, das Gericht wiederum beschloss, Hermann Stellmacher nicht der Gnade des Monarchen zu empfehlen. Die Nichtigkeitsbeschwerde Hermann Stellmachers wurde vom Obersten Gerichtshof in geheimer Sitzung am 28. Juli 1884 zurückgewiesen. Weder vor noch nach seiner Verurteilung hatte Stellmacher in den Verhören jemals bestätigt, an den Attentaten in Straßburg, Stuttgart und am Raubmord an Eisert in Wien beteiligt gewesen zu sein.
Bereits einen Tag nach Stellmachers Verurteilung, am 11. Juni 1884, erschien in Wien das Buch über den »Proceß gegen den Anarchisten Hermann Stellmacher«, eine bürgerliche Darstellung aus journalistischer Sicht.11
Die Hinrichtung von Hermann Stellmacher. 8. August 1884
Nachdem er jeden geistlichen Beistand abgelehnt hatte, wurde Hermann Stellmacher am 8. August 1884 um 5 Uhr morgens im Hof Nummer 3 des Landesgerichts Wien durch den Scharfrichter Heinrich Willenbacher (1865–1886) gehenkt. Viereinhalb Minuten dauerte der Todeskampf des Gehängten, der ohne Abschiedsworte starb. Zur Hinrichtung wurden sechzehn Journalisten des In- und Auslandes zugelassen. Die Tagespresse berichtete darüber: »Fest und sicher war sein Schritt, nichts verrieth an ihm, daß er Furcht vor dem schrecklichen Wege hatte. Seine Haltung war eine militärisch-stramme; sein Aussehen allerdings viel schlechter, als es in der Verhandlung noch gewesen war. Der fadenscheinige schwarze Lustrerock, den er vor Gericht getragen hatte, hing ihm um die Schultern, die Hemdärmel waren offen, die gefesselten Hände blau angelaufen. Aus seinen Augen leuchtete derselbe unheimliche Blick, den man in der Verhandlung schon zu beobachten Gelegenheit hatte«.12 Unmittelbar nach der Hinrichtung wurde das Urteil mit Darstellung der Tat öffentlich angeschlagen.13 Nach der Obduktion der Leiche Hermann Stellmachers wurde diese noch am 8. August 1884 um 23 Uhr unter Vermeidung allen Aufsehens an einem abgesonderten Platz bei der Friedhofsmauer des Wiener Zentralfriedhofs begraben.
Nachklänge
Unmittelbar nach der Hinrichtung Hermann Stellmachers, vermutlich noch am 8. August 1884, tauchte in Österreich ein bereits vorbereitetes Flugblatt »Zum Gedächtniß an den tapferen, opfermuthigen, getreuen Genossen Hermann Stellmacher«14 der Sozialrevolutionäre auf, in welchem er als Märtyrer gefeiert wurde. Ebenfalls am 8. August 1884 erschien in der Abendausgabe der Zeitung »Neues Wiener Tagblatt« (Wien) »Die Selbstbiographie Stellmacher’s«, datiert »Im Landesgerichte zu Wien, den 31. Mai 1884«.15 Die dort angekündigte Fortsetzung der Selbstbiografie ist wegen der Beschlagnahme der Zeitung nicht mehr erschienen. Auch in dem am 13. August 1884 erstmals ausgestreuten Flugblatt »Arbeiter! Brüder!«,16 gezeichnet »Das Executiv-Comité der revolutionären Socialisten, August 1884«, wurde auf die Attentate Bezug genommen. Der Text des in einer Auflage von 3.000 Stück gedruckten Flugblatts stammte vom Zimmermaler und Anstreicher Willibald Buchmann (1854–?) und vom Silberarbeiter Leopold Springer (1858–?), wurde vom Schriftsetzer Friedrich Weninger (1862–?) korrigiert und von der Hausfrau Anna Buchmann (1858–?) ins Reine geschrieben. Am 24. August 1884 beschossen der Spenglergehilfe Johann Bleicher (1850–1887), Willibald Buchmann, der Schriftsetzer Ferdinand Hübner (~1860–1897), der Bildhauergehilfe Anton Schrom (1846–?) und Leopold Springer eine zweite Nummer der Untergrundzeitung »Die Zukunft« [Neulerchenfeld (Wien)] im September 1884 erscheinen zu lassen. Am Beginn der Nummer sollte eine von Leopold Springer und Friedrich Weninger zusammengestellte Kompilation von Artikeln über Hermann Stellmacher stehen. Zur Veröffentlichung der geplanten Nummer kam es nicht mehr, weil am 3. September 1884 die geheime Druckerpresse in Neulerchenfeld (Niederösterreich [zu Wien 16.]), Kirchstetterngasse 53, von der Polizei ausgehoben wurde.
Auch im Ausland gedachten exilierte deutsche, österreichische und tschechoslawische Sozialrevolutionäre, Anarchistinnen und Anarchisten des hingerichteten Hermann Stellmacher, der rasch als Märtyrer der Bewegung wahrgenommen wurde. So veranstalteten am 10. August 1884 die tschechoslawischen Gruppen in Chicago (Illinois, USA) und am 11. August 1884 die Gruppe New York der »Internationalen Arbeiter-Association« in New York City (New York, USA) eine Gedenkfeier für Hermann Stellmacher. Und in der am 18. August 1884 von mehreren Gruppen im »Communistischen Arbeiter-Bildungs-Verein« in London (England) abgehaltenen Gedenkfeier betonte der 1884 aus Niederösterreich ausgewiesene Kunsttischlermeister Wenzel Führer (1853–?), dass die Köpfe von Anton Kammerer und Hermann Stellmacher nicht umsonst gefallen sein dürfen.
Die später mehrfach wiederholte Behauptung des marxistischen Parteihistorikers Herbert Steiner (1923–2001), Hermann Stellmacher habe bis zu seiner Hinrichtung gehofft, es werde ihm nichts geschehen, wird durch dessen Briefe und Aufzeichnungen von über hundert Seiten, die im Gefängnis entstanden, widerlegt. Und Stellmacher begann seine an seine Ehefrau und seine beiden Kinder gerichtete Autobiografie vom 31. Mai 1884: »Trotzdem Du ungefähr meine Anschauungen kennst, so will ich Dir dieselben doch etwas näher detailliren und zugleich die Ursachen mittheilen, verbunden mit meiner Lebensbeschreibung, damit Du und auch einst meine Buben verstehen und begreifen, daß ich nicht nur Euer Wohl, sondern auch das meiner unterdrückten, ausgebeuteten Mitmenschen im Auge und zum Ziele hatte, als ich mich gegen die jetzt bestehende Gesellschafts-(Un-)Ordnung auflehnte.«17
Nachspiel
Am 9. Februar 1885 wurde im Sprechzimmer der Gefangenenanstalt des Landesgerichts Wien der Nachlass von Hermann Stellmacher versteigert. Dabei ersteigerte sein Verteidiger, der Hof- und Gerichtsadvokat Sigismund Wolf-Eppinger, dem Wunsch seiner Klientin gemäß um vier Gulden eine Kappe, einen Rock und eine Uhr für Stellmachers Witwe Julie Stellmacher. Der Gesamterlös der Versteigerung von neun Gulden wurde zur Deckung der Hinrichtungs- und Begräbniskosten verwendet, ein etwaiger Überschuss sollte an die Witwe des am 10. Jänner 1884 ermordeten Wechselstubenbesitzers Heinrich Eisert sen., Bertha Eisert sen., gehen.
Die Ausnahmsverodnungen vom 30. Jänner 1884
Die wohl wichtigste Folge der Wiener Attentate waren die vom Ministerrat unter Vorsitz vom Ministerpräsidenten Edurad Graf Taaffe (1833–1895) beschlossenen Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884, welche noch am selben Tag die allerhöchste Genehmigung durch Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) erhielten. Damit war die gesetzliche Grundlage für die Verhängung des Ausnahmezustands in den niederösterreichischen Gerichtsbezirken Wien und Korneuburg sowie später auch Wiener Neustadt geschaffen. Unzählige Ausweisungen führten nun dazu, dass Wien, bisher Zentrum der radicalen Arbeiterbewegung in Österreich, seine wichtige Rolle verlor. Der Versuch exilierter Radicaler, Budapest (Ungarn) zur neuen Basis der radicalen Arbeiterbewegung zu machen, scheiterte noch 1884 an den Verfolgungen durch die ungarischen Behörden. Etliche Radicale gingen in die USA, nach England oder Frankreich ins Exil. Andere versuchten, die radicale Arbeiterbewegung in der Provinz weiterzuführen beziehungsweise zu reorganisieren. Neue Zentren der radicalen Arbeiterbewegung bildeten sich nun in der Steiermark, in Oberösterreich und in Kärnten.
Adressen
- Fluntern [zu Zürich / Zurchi / Zurigo] (Kanton Zürich), Schweiz, Zürichbergstraße 12 (1883–1885)
- Wien 2., Vereinsgasse 1 (1884)
Texte von Hermann Stellmacher
- Brief an den österreichisch-ungarischen Gesandten in der Schweiz Moritz Franz Freiherr von Ottenfels-Gschwind (1820–1907). Zürich, am 18. Jänner 1883. Abgedruckt in: Proceß gegen den Anarchisten Hermann Stellmacher, angeklagt der Ermordung des Wechselstubenbesitzers Eisert in Wien, sowie der beiden unmündigen Kinder desselben; ferner der Ermordung des Detectivs Ferdinand Blöch in Floridsdorf. Nebst einer kurzen Darstellung der Arbeiterbewegung, sowie der anarchistischen Bewegung in Wien und Budapest, des vorangegangenen Processes gegen Ferdinand Schaffhauser und Johann Ondra. (Mord an dem Polizei-Concipisten Hlubek.) Verhandlung vor dem Wiener Ausnahmsgerichtshofe. Nach stenographisch genauen Aufzeichnungen und mit Benützung von authentischen Gerichtsacten bearb. von Fach-Journalisten. Mit 15 Illustrationen, 6 Bogen stark. Berlin – Wien – Leipzig: Hugo Engel [1884] (= Wiener Criminal-Bibliothek. 1.), S. 83–84.
- Hermann Stellmacher: Die Selbstbiographie Stellmacher’s, in: Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des »Neuen Wiener Tagblatt« (Wien), 17. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 2–3; die angekündigte Fortsetzung ist nicht mehr erschienen. Datiert »Im Landesgerichte zu Wien, den 31. Mai 1884«.
- Hermann Stellmacher: Stellmacher an seine Frau, in: Neues Wiener Tagblatt. Demokratisches Organ (Wien), 18. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 5. Brief an seine Ehefrau Julie Stellmacher. Wien, am 24. Juni 1884. Wiederabdruck in: Der Radikale (Reichenberg), 2. Jg., Nr. 24 (21. August 1884).
Texte über Hermann Stellmacher
- K. K. Landesgericht in Strafsachen: Urtheil und Darstellung der That. [Wien]: Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei [8. August 1884], unpaginiert (1 S.).
- [Anonym]: Zum Gedächtniß an den tapferen, opfermuthigen, getreuen Genossen Hermann Stellmacher. New York: Gruppe New York der Internationalen Arbeiter-Association [August 1884], unpaginiert (1 S.).
- Zum Gedächtniß an Hermann Stellmacher. [Gezeichnet:] New-York. Die Executive. [/] K vzpomínce na Hermanna Stellmachra . Výbor. Supplement do »Budoucnost«. New-York: »Budoucnost« [1884], upaginiert (1 S.). Die Weiterverbreitung der Nummer wurde mit Erkenntnis des Kreis- als Pressgericht Pilsen vom 17. Oktober 1884 in Österreich verboten.
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- Freiheit (London) 1881 bis 1882
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Autor: Reinhard Müller
Version: November 2024
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Zur Biografie Hermann Stellmachers vgl. auch den hier teilweise genutzten biografischen Artikel von Anna Staudacher (geb. 1946): Sozialrevolutionäre und Anarchisten. Die andere Arbeiterbewegung vor Hainfeld. Die Radikale Arbeiter-Partei Österreichs (1880–1884). Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1988 (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik. 39.), S. 327–331.
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Hermann Stellmacher: Stellmacher an seine Frau, in: Neues Wiener Tagblatt. Demokratisches Organ (Wien), 18. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 5. Brief an seine Ehefrau Julie Stellmacher. Wien, am 24. Juni 1884. Wiederabdruck in: Der Radikale (Reichenberg), 2. Jg., Nr. 24 (21. August 1884).
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Zitiert nach J[ohann] Langhard (1855–1928): Die anarchistische Bewegung in der Schweiz von ihren Anfängen bis zur Gegenwart und die internationalen Führer. Berlin: Verlag von O. Häring 1903, S. 266–267.
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Josef Peukert: Erinnerungen eines Proletariers aus der revolutionären Arbeiterbewegung. Berlin: Verlag des Sozialistischen Bundes 1913, S. 186. Siehe auch Josef Peukert: Das Treffen mit dem Sozialrevolutionär Anton Kammerer in Wien am 16. Dezember 1883#02_06_01.
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A. Marmerek [d. i. Anton Kammerer]: Das Büttelwesen im Lande der Niedertracht. Kurz vor Schluss dieser Nummer ging uns noch die folgende Korrespondenz aus Wien zu, die wir desshalb an dieser Stelle unseren Lesern mittheilen, in: Freiheit (New York), 5. Jg., Nr. 20 (19. May 1883), S. [3].
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Protokoll Verhör Hermann Stellmacher am 4. Februar 1884, zitiert nach Anna Staudacher (geb. 1946): Sozialrevolutionäre und Anarchisten. Die andere Arbeiterbewegung vor Hainfeld. Die Radikale Arbeiter-Partei-Österreichs (1880 – 1884). Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1988 (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik. 39.), S. 222.
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Protokoll Verhör Hermann Stellmacher am 4. Februar 1884, zitiert nach Anna Staudacher (geb. 1946): Sozialrevolutionäre und Anarchisten. Die andere Arbeiterbewegung vor Hainfeld. Die Radikale Arbeiter-Partei Österreichs (1880–1884). Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1988 (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik. 39.), S. 327–328.
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Vgl. [anonym]: Ein Mahnruf an das Volk! [Wien]: [ohne Druckerangabe] 1883, Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 22. Oktober 1883 in Österreich verboten.
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Vgl. Proceß gegen den Anarchisten Hermann Stellmacher, angeklagt der Ermordung des Wechselstubenbesitzers Eisert in Wien; ferner der Ermordung des Detectivs Ferdinand Blöch in Floridsdorf. Nebst einer kurzen Darstellung der Arbeiterbewegung, sowie der anarchistischen Bewegung in Wien und Budapest, des vorangegangenen Processes gegen Ferdinand Schaffhauser und Johann Ondra. (Mord an dem Polizei-Concipisten Hlubek.). Verhandlung vor dem Wiener Ausnahmsgerichtshofe. Nach stenographisch getreuen Aufzeichnungen und mit Benützung von authentischen Gerichtsacten, bearb. von Fach-Journalisten. Mit 15 Illustrationen. 6 Bogen stark, Preis 30 kr. = 50 Pf. Berlin – Wien – Leipzig: Hugo Engel [1884] (= Wiener Criminal-Bibliothek. 1.), S. 22–23.
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Bundesrathsbeschluß betreffend die Ausweisung von vier Ausländern aus der Schweiz. (vom 22. März 1884.), in: Schweizerisches Bundesblatt. 36. Jahrgang. II. Nr. 15. 29. März 1884, abgedruckt in: Bundesblatt der schweizerischen Eidgenossenschaft. Jahrgang 1884. II. Band. Bern: Gedruckt in der Stämpfli’schen Buchdruckerei 1884, S. 233–234.
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Vgl. [anonym]: Proceß gegen den Anarchisten Hermann Stellmacher, angeklagt der Ermordung des Wechselstubenbesitzers Eisert in Wien; ferner der Ermordung des Detectivs Ferdinand Blöch in Floridsdorf. Nebst einer kurzen Darstellung der Arbeiterbewegung, sowie der anarchistischen Bewegung in Wien und Budapest, des vorangegangenen Processes gegen Ferdinand Schaffhauser und Johann Ondra. (Mord an dem Polizei-Concipisten Hlubek.). Verhandlung vor dem Wiener Ausnahmsgerichtshofe. Nach stenographisch getreuen Aufzeichnungen und mit Benützung von authentischen Gerichtsacten, bearb. von Fach-Journalisten. Mit 15 Illustrationen. 6 Bogen stark, Preis 30 kr. = 50 Pf. Berlin–Wien–Leipzig: Hugo Engel [1884] (= Wiener Criminal-Bibliothek. 1.), 103 S.
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[Anonym]: Die Hinrichtung Stellmachers. (Original-Bericht des »N. Wr. Abendlblatt«.), in: Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des »Neuen Wiener Tagblatt« (Wien), 17. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 1–2, hier S. 2.
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Vgl. [anonym]: K. K. Landesgericht in Strafsachen: Urtheil und Darstellung der That. [Wien]: Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei [1884], unpaginiert (1 S.).
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Vgl. [anonym]: Zum Gedächtniß an den tapferen, opfermuthigen, getreuen Genossen Hermann Stellmacher. Die Gruppe New York der Internationalen Arbeiter-Association an die Proletarier aller Länder. New York: Die Gruppe New York der Internationalen Arbeiter-Association [1884], 1 Blatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 4. September 1884 in Österreich verboten.
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Hermann Stellmacher: Die Selbstbiographie Stellmacher’s, in: Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des »Neuen Wiener Tagblatt« (Wien), 17. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 2–3. Die Weiterverbreitung dieser Ausgabe der Zeitung wurde wegen dieses Artikels mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 4. September 1884 in Österreich verboten.
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Vgl. [Willibald Buchmann / Leopold Springer]: Arbeiter! Brüder! [Neulerchenfeld (Wien)]: [Anna Buchmann, Willibald Buchmann und Leopold Springer] August 1884, 1 Blatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 30. August 1884 in Österreich verboten.
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Hermann Stellmacher: Die Selbstbiographie Stellmacher’s, in: Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des »Neuen Wiener Tagblatt« (Wien), 17. Jg., Nr. 218 (8. August 1884), S. 2–3, hier S. 2.