Franz Hlubek (1854–1883)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Anton Hlubek; tschechische Namensform: Antonín Hlubek: Bauer; Heirat mit:
Mutter: Veronika Hlubek, geborene Bilkovský, Tochter einer Hausfrau und eines Gärtners: Hausfrau
Ehe: keine
Kinder: keine
Biographie
Franz Hlubek kam nach Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), wo er 1871 in den Dienst der Polizei-Direktion Wien trat und mit 5. August 1873 dem Polizeikommissariat Floridsdorf zugeteilt wurde. Am 31. März 1879 zum Konzipisten bei der Polizei-Direktion Wien ernannt, sollte er Anfang 1884 zum Polizeikommissär befördert werden. Hlubek, der seine in Chabitschau (Österreichisch-Schlesien [Chabičov, zu Háj ve Slezsku, Tschechien]) lebende blinde Mutter unterstützte, bewohnte seit etwa 1873 ein Zimmer bei dem Bahnarbeiter bei der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn Franz Gregor (1861–1893) und dessen Ehefrau, der Handarbeiterin und Hausfrau Maria Gregor (1843–1902), in Floridsdorf, Hauptstraße 46 [Floridsorfer Hauptstraße], wo er auch seinen Schrank mit einer kleinen, sorgfältig ausgewählten Bibliothek stehen hatte, darüber angebracht einige von seinem Bruder als Geschenk erhaltene bosnische Waffen. Für Hlubek wichtig wurde jener Prozess, der vom 9. bis 12. Juni 1882 vor dem Kreis- als Schwurgericht Korneuburg (Niederösterreich), teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, stattfand. Angeklagt wurden wegen Schmuggels der Zeitung »Freiheit« (London) der auf Ersuchen der Polizei-Direktion Wien am 5. Dezember 1881 in Bregenz (Vorarlberg) verhaftete Tischlergehilfe Hermann Hinterstoißer (~1855–1905) und wegen Verbreitung verbotener Druckschriften der am 13. Jänner 1882 in Floridsdorf verhaftete Kupferschmiedgehilfe Karl Urbanek (1848–?) sowie dessen Ehefrau, die Hausfrau Rosa Urbanek (1846–?), und die am 27. Dezember 1881 in Floridsdorf verhafteten Wilhelm Till (1851–?), Webergehilfe, und Otto Schellenträger (1860–?), Tischlergeselle. Wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie gegen das Pressegesetz wurden Hermann Hinterstoißer zu zwei Jahren schwerem Kerker, Wilhelm Till und Karl Urbanek zu je einem Jahr verschärftem Kerker sowie Otto Schellenträger zu vierzehn Tagen strengem Arrest verurteilt. Rosa Urbanek wurde freigesprochen, Otto Schellenträger als Ausländer am 26. Juni 1882 nach Sachsen-Weimar-Thüringen abgeschafft. Die Leumundsnoten der Angeklagten hatte Franz Hlubek verfasst, der auch als Zeuge auftrat und die Angeklagten mit seiner Aussage schwer belastete. Vertrauensmann der Angeklagten war der Buchbindergehilfe und nunmehrige Eisenbahnarbeiter Anton Kammerer (1862–1884). Dieser Prozess galt den Behörden als gewichtiger Grund, den 1871 gegründeten wichtigen »Arbeiter-Bildungsverein in Floridsdorf« mit Bescheid vom 19. Juli 1882 aufzulösen. Dabei fand man auch einen kleinen hölzernen Galgen mit der Aufschrift »Für Herrn Hlubek«.
Am 19. Mai 1883 erschien in der Zeitung »Freiheit« (New York) eine »A. Marmerek« gezeichneter Artikel, in welcher mit der Ermordung des eben zum Polizeirat bei der Polizei-Direktion Wien ernannten Alexander Viditz (1824–1907), des Polizeikonzipisten Franz Hlubek und des Wiener Polizei-Detektivs Ferdinand Blöch (1844–1884) gedroht wurde: »Alle Genossen sollten sich indess die Aufgabe stellen, solche Individuen unschädlich zu machen, wo sich Gelegenheit bietet – einen Strick um ihren Hals und an den nächsten Baum mit ihnen! Darum appellire ich an Euch Genossen Floridsdorfs, beginnt das Rächeramt! Ihr kennt die Schurken Vidiz, Chlubek, Blech und Konsorten, die durch Denunziation brave Männer in den Kerker brachten und sich nicht scheuten, meineidig zu werden. (Prozess Till Ulbaneketz), um uns zu unterdrücken. An alle Arbeiter Oesterreichs aber ergeht unser Ruf, angesichts solcher himmelschreienden Dinge aufzuwachen, ihre Lage zu begreifen und sich im Verein mit den Arbeitern anderer Länder zum letzten Sturm zu organisiren, damit der Ausbeuter-Staat endlich unter den Hammerschlägen der sozialen Revolution in Scherben fliegt.«1 Das Pseudonym des Autors ist ein Anagramm von Anton Kammerer.
Das Attentat
Am Abend des 15. Dezember 1883, seit 20 Uhr, hielt der Brotführer Ferdinand Schaffhauser (1836–190?) in einer von den Webergehilfen Johann Till (1863–?) und Alois Siegel einberufenen Versammlung des »Gewerbevereins sämtlicher Stuhlarbeiter und Stuhlarbeiterinnen für Wien« vor etwa vierzig Zuhörern im Gasthaus Franz Aschenbrenner in Großjedlersdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), Brünner Straße 203, einen Vortrag über »Antikes und modernes Proletariat«, und zwar im Lesezimmer des dort erst seit etwa drei Wochen untergebrachten »Bildungsvereins der Eisen- und Metalldreher«. Unter den Anwesenden befand sich auch der radicale Bäckergehilfe Franz Poppenwimmer (1863–1918), der später im Prozess auch als Zeuge auftreten musste. Nach dem Ende der Veranstaltung unterhielt sich der dienstlich anwesende Franz Hlubek am Tresen noch eine Weile mit Ferdinand Schaffhauser und Johann Till und verließ um etwa 21 Uhr das Lokal, um zu seinem am anderen Ende der Straße gelegenen Wohnhaus in Floridsdorf, Hauptstraße 46, zu gehen. Dabei begleitete ihn der Vortragende Ferdinand Schaffhauser bis zum Friedhof an der Ortsgrenze von Großjedlersdorf, trennte sich aber dort von ihm, um kurz nach 21 Uhr im »Beránek’sche Gasthaus« (Roman Beránek und Julie Beránek) in Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), Hauptstraße 58 [Floridsdorfer Hauptstraße], noch eine Vorlesung des Arbeiters Ignaz Dörrich zu besuchen. Der in der radicalen Arbeiterbewegung verhasste Franz Hlubek wurde kurz nach 21 Uhr, kaum dreihundert Schritte von Franz Aschenbrenners Gasthaus entfernt, erschossen. Aus etwa fünf Schritte Entfernung, von rückwärts in den Kopf geschossen, verstarb er an Gehirnlähmung infolge einer Schusswunde. Die Tatwaffe war ein Revolver mit Kaliber 7 Millimeter, vermutlich jener British Bulldog-Revolver, der später bei Anton Kammerer gefunden wurde. Durch den Schuss alarmiert, eilten der Tischler Franz Fleischhacker (1861–1914) und der Kesselschmied Robert Hanke (1853–?) zum vermuteten Tatort, konnten nur einen regungslos am Boden liegenden Mann erkennen, wobei sie einen Freitod annahmen. Sie begaben sich unmittelbar danach zur nahegelegenen Sicherheitswache. Der amtierende Wachmann ging sofort zum Tatort und trug gemeinsam mit dem Floridsdorfer Totengräber die Leiche in die Totenkammer des dem Tatort gegenüberliegenden Friedhofs, wo er erst seinen Kollegen erkannte. Geld, die Uhr samt silberner Uhrkette und auch das Notizbuch mit den Eintragungen zum Vortrag dieses Abends waren noch vorhanden.
Die Suche nach dem Attentäter
Kurz darauf durchstreiften berittene Sicherheitsleute die Gegend, konnten aber den flüchtigen Täter nicht fassen. Noch in der Nacht des 15. Dezember 1883 wurde mit dem Verhör Verdächtiger begonnen, wobei sieben Teilnehmer von Ferdinand Schaffhausers Vortrag vorübergehend festgenommen wurden. Schließlich wurden Ferdinand Schaffhauser als Hauptverdächtiger und Johann Till verhaftet. Sie wurden am 16. Dezember 1883 zusammen mit zwei mittlerweile ebenfalls Verhafteten, dem Lackierer in einer Lokomotivfabrik Johann Ondra (1856–?) und dem Webergehilfen Josef Till (1855–?), unter dem Verdacht des Meuchelmords in das Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) eingeliefert. Schon am 16. Dezember 1883 setzte die Polizei eine Belohnung von 1.000 Gulden zur Ergreifung des Täters aus. Anton Kammerer soll das Attentat auf Franz Hlubek später gestanden haben, die einzige der ihm angelasteten Taten, die er nachweislich begangen hatte. Interessanterweise gab der Maler- und Anstreichergehilfe Josef Peukert (1855–1910) eine deutlich abweichende Version der Ereignisse in seinen Erinnerungen wieder. Er habe Anton Kammerer »nicht ganz eine Woche nach dem Schusse in Floridsdorf« getroffen.2 Tatsächlich muss dieses Treffen einen Tag nach dem Attentat, also am 16. Dezember 1883, stattgefunden haben, also an jenem Tag, an welchem Anton Kammerer Wien Richtung Mähren verließ, um erst am 7. Jänner 1884 nach Wien zurückzukehren. Josef Peukerts Version der Ereignisse lässt sich anhand der vorhandenen Quellen nur teilweise belegen, und man muss bedenken, dass er diese Erinnerungen nach seinen heftigen Auseinandersetzungen mit Johann Most (1846–1906) niederschrieb. Josef Peukert verdächtigte als Täter einen Parteigänger Mosts, nämlich den in Preußen geborenen Schuhmachergesellen Hermann Stellmacher (1853–1884), der aber zum Zeitpunkt des Attentats längst im Widerstreit mit Johann Most stand. Auf die Ermordung von Franz Hlubek reagierten die Radicalen Wiens am 26. Dezember 1883 mit der Flugschrift »Zur Richtschnur!«.3
Das Begräbnis von Franz Hlubek
Beim Begräbnis von Franz Hlubek in Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]) am 18. Dezember 1883 waren nicht nur Vertreter der Polizei und der Statthalterei (Landesregierung) anwesend, sondern auch rund 1.400 Arbeiter aus der Lokomotivfabrik in Floridsdorf, und ein Sonderzug der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn brachte rund 1.000 Arbeiter aus Wien nach Floridsdorf.
Folgen des Attentats in Wien und Umgebung
Die Folgen dieses Attentats für die radicale Arbeiterbewegung in Wien und Umgebung waren verheerend. In der ersten Nummer des 6. Jahrgangs der Zeitung »Die Zukunft« (Wien) wurde zwar versucht, eine Diskussion des Attentats auf den Polizeikonzipisten Franz Hlubek durch Angriffe auf die Presse zu umgehen: »Die Erschießung des Polizei-Konzipisten Hlubek hat den literarischen Düngergruben wiederum einmal Gelegenheit gegeben, ihre Schleusen zu öffnen, und wir sind überzeugt, daß einem großen Teile der Wiener Bevölkerung der Appetit für das Frühstück durch ihre Morgenlektüre gründlich verdorben worden ist. Es gehörten auch außergewöhnlich starke Nerven dazu, um nicht beim Lesen einer gewissen Sorte dieser Sudelblätter vom Brechreiz befallen zu werden. Wir wollen uns mit jenen stinkenden Ergüssen nicht eingehend befassen, ist es doch schon traurig genug, daß solches Gezücht dank unserer Preßzustände und des Reptilienfondes so üppig wuchert.«4 Doch die Behörden starteten nun eine große Verfolgungsaktion gegen Radicale und gegen solche, die sie für Radicale hielten. Nachdem in Floridsdorf auch noch der Polizei-Detektiv Ferdinand Blöch am 25. Jänner 1884 erschossen wurde, wurden bereits am Vormittag des 26. Jänner 1884 aus Sicherheitsgründen in Floridsdorf zwei Kompanien mit zusammen 170 Mann des Infanterie-Regiments Nr. 38 Anton Freiherr Mollinary von Monte Pastello stationiert, welche auch vor Ort einquartiert wurden. Die Stimmung unter großen Teilen der Floridsdorfer Arbeiterschaft bezeugt ein Vorfall, der sich am 27. Jänner 1884, um 2 Uhr frühmorgens, zutrug. Einige Arbeiter begannen eine Auseinandersetzung mit einer Militärpatrouille. Im Zuge dessen wurde der unterstandslose Maurergehilfe Wilhelm Chludaschek verhaftet und wegen Wachebeleidigung ins Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) eingeliefert, weil er den Soldaten zurief: »Ich bin ein Socialist, mit euch, ihr ……helden, werden wir auch schon fertig werden!«5 Nun wurden die Patrouillen der Sicherheitswache in den Straßen von Floridsdorf verstärkt durchgeführt. Und an diesem Tag wurde auch verfügt, dass alle öffentlichen Lokale in Floridsdorf spätestens um 21 Uhr schließen mussten. Schließlich beschloss am 30. Jänner 1884 der Ministerrat unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Eduard Graf Taaffe (1833–1895) zwei Ausnahmsverordnungen, welche noch am selben Tag die allerhöchste Genehmigung durch Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) erhielten. Damit war die gesetzliche Grundlage für die Verhängung des Ausnahmezustands in den niederösterreichischen Gerichtsbezirken Wien und Korneuburg sowie später auch Wiener Neustadt geschaffen.
Erste Verfahren anlässlich des Attentats
Am 31. Jänner 1884 übertrug das Ober-Landesgericht Wien die Untersuchung und Durchführung des Strafprozesses hinsichtlich der Morde an Franz Hlubek und Ferdinand Blöch vom für Floridsdorf zuständigen Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) an das Landesgericht Wien. Bereits am 4. Februar 1884 wurden die der Mitschuld an der Ermordung des Polizeikonzipisten Franz Hlubek verdächtigten Radicalen, nämlich Johann Ondra und Ferdinand Schaffhauser, Johann Till und Josef Till, vom Kreisgericht Korneuburg (Niederösterreich) ins Landesgericht Wien überstellt. Die Verfahren gegen die Brüder Johann Till und Josef Till wurden aber am 25. Februar 1884 ohne Anklageerhebung eingestellt, die beiden aus der Untersuchungshaft entlassen, Johann Till aber am 26. Februar 1884 aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 aus Wien ausgewiesen. Am 27. und 28. Mai 1884 fand vor dem Ausnahmsgericht Wien der Prozess gegen Johann Ondra und Ferdinand Schaffhauser statt. Sie wurden des Verbrechens der Mitschuld an der Ermordung des Franz Hlubek angeklagt, obwohl zu diesem Zeitpunkt Anton Kammerer als mutmaßlicher Attentäter bereits verhaftet war und der dann auch im Prozess als Zeuge die Angeklagten entlastete. Ferdinand Schaffhauser, der außerdem wegen der Versendung des Flugblatts »Ein Mahnruf an das Volk!«6 im Dezember 1883 angeklagt wurde, wurde zwar von der Mitschuld am Meuchelmord freigesprochen, doch wegen boshafter Unterlassung der Verhinderung des Mordes zu zwei Jahren schwerem Kerker, verschärft durch zwei Fasttage im Monat, verurteilt. Als Zeuge sagte Anton Kammerer im Prozess aus, dass Ferdinand Schaffhauser unschuldig sei und dass er Johann Ondra erschossen hätte, wäre er dazwischengetreten. Ondra, der am Tatort nachweislich nicht anwesend war, wurde zwar freigesprochen, jedoch schon am 30. Mai 1884 aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 aus Wien ausgewiesen und in seine Heimat abgeschoben.
Prozess und Hinrichtung von Anton Kammerer
Am 28. Februar 1884 wurde Anton Kammerer in Wien verhaftet, am 15. März 1884 vom Polizeigefangenenhaus in der Theobaldgasse (Wien 6.) in das Landesgericht Wien überstellt und nach heftigen Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Landes- und dem Militärgericht als Deserteur am 19. Mai 1884 dem Garnisonsgericht Wien in der Alser Kaserne in Wien 9., Alser Straße 2, übergeben. Hier soll er umfangreiche Geständnisse abgelegt haben, wobei nur die Ermordung von Franz Hlubek eindeutig gesichert ist. Am 5. und 6. September 1884 fand vor dem Kriegsgericht Wien, bestehend aus acht Personen mit verschiedenen militärischen Chargen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen Anton Kammerer statt. Das Kriegsgericht verurteilte Kammerer anlässlich der Erschießung von Franz Hlubek und mehrerer anderer Attentate wegen der Verbrechen des Raubs, des gemeinen Mords und des teils versuchten, teils vollbrachten mehrfachen meuchlerischen Raubmords, der Mitschuld am Mord, der Desertion unter erschwerenden Umständen, des Vergehens des Betrugs und der Übertretungen der Falschmeldung und des Waffenpatents zur Ausstoßung aus der Armee und zum Tod durch den Strang. Am 20. September 1884 wurde Anton Kammerer im so genannten Bandahof der Alser Kaserne in Wien 9., Alser Straße 2, durch den Scharfrichter Heinrich Willenbacher (1865–1886) gehenkt.
Die Ermordung von Franz Hlubek führte zur weitgehenden Zerstörung der radicalen Arbeiterbewegung in Wien und seinen Vororten. Sie war aber auch wesentlich mitverantwortlich für die Zerstörung der radicalen Arbeiterbewegung in Budapest (Ungarn), wohin sich wichtige Wiener Aktivisten zurückgezogen hatten. Neue Zentren der radicalen Arbeiterbewegung in Österreich wurden nun die Steiermark, Kärnten und Oberösterreich.
Adressen
- Chabitschau, Österreichisch-Schlesien [Chabičov, zu Háj ve Slezsku, Tschechien], Chabitschau 29 (Geburtsadresse)
- Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), Hauptstraße 46 [Floridsorfer Hauptstraße] (letzte Wohnadresse)
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Autor: Reinhard Müller
Version: November 2024
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
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Karte
- 1
A. Marmerek [d. i. Anton Kammerer]: Das Büttelwesen im Lande der Niedertracht. Kurz vor Schluss dieser Nummer ging uns noch die folgende Korrespondenz aus Wien zu, die wir desshalb an dieser Stelle unseren Lesern mittheilen, in: Freiheit (New York), 5. Jg., Nr. 20 (19. May 1883), S. [3].
- 2
Vgl. Josef Peukert: Erinnerungen eines Proletariers aus der revolutionären Arbeiterbewegung. Berlin: Verlag des Sozialistischen Bundes 1913, S. 181. Siehe auch Josef Peukert: Das Treffen mit dem Sozialrevolutionär Anton Kammerer in Wien am 16. Dezember 1883#02_06_01.
- 3
Vgl. Neue freie Presse Cisleithaniens. Nr. 3.Zur Richtschnur! (Wien), [1]. Jg., Nr. 3. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 28. Dezember 1883 in Österreich verboten.
- 4
[Josef Peukert]: Das Attentat in Jedlersdorf, in: Die Zukunft (Wien), 5. [recte 6.] Jg., Nr. 1 (10. Jänner 1884), S. [3].
- 5
Zitiert nach [anonym]: Meuchlerische Ermordung eines Detectives, in: Neue Freie Presse [/] Morgenblatt (Wien), [21.] Jg., Nr. 6976 (28. Jänner 1885), S. 2–3, hier S. 3. ».…..helden«: Scheißhelden.
- 6
Vgl. [anonym]: Ein Mahnruf an das Volk! [Wien]: [ohne Druckerangabe] 1883, Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 22. Oktober 1883 in Österreich verboten.