Johann Wawrunek (1849–)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Wenzel Wawrunek; tschechische Namensform: Václav Wawrunek: Inwohner; Heirat mit:
Mutter: Johanna Wawrunek, geborene Feil: Inwohnerin
Bruder: Josef Wawrunek: Webergehilfe; verwitwert, wurde er am 19. November 1886 in Atzgersdorf (Niederösterreich [zu Wien 23.] unter dem Verdacht, seine Lebensgefährtin, die Taglöhnerin Maria Hanus (um 1850 – Atzgersdorf, Niederösterreich [zu Wien 23.] 12. Oktober 1886), vergiftet zu haben, verhaftet und erst Anfang Dezember 1886 als unschuldig aus der Untersuchungshaft entlassen
Ehe: in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]) am 12. Oktober 1879 mit Anna Maria Spießl (Michaelsneukirchen, Bayern 26. März 1849 – ?), Tochter einer Bäuerin und eines Bauern: Hausfrau
Kinder: keine
Biographie
Johann Wawrunek absolvierte eine Weberlehre und wurde am 26. August 1876 vom Bezirksgericht Hartmanitz (Böhmen [Hartmanice, Tschechien]) wegen Übertretung der körperlichen Gefährdung zu drei Tagen Arrest verurteilt. Später kam er nach Wien, wo er als Webergehilfe arbeitete und sich dem sozialrevolutionären Flügel der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.
Die Dynamit-Affäre. Februar und März 1886
Im Februar 1886 gründeten der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891) und Johann Wawrunek eine Gruppe zur Erzeugung von Bomben, wobei sie in der Wohnung von Johann Wawrunek nach einem Artikel in der Zeitung »Der Rebell« (Nirgendsheim [d. i. London]) zwei Bomben herstellten, die durch Aufsetzen eines Zündhütchens scharf gemacht werden konnten. Leopold Kaspari besorgte zu diesem Zweck mehr als 1.500 Gramm Sprengstoff der Marke »Janit«. Am 14. März 1886, bei der Demonstration für die so genannten Märzgefallenen von 1848, trugen Leopold Kaspari und Johann Wawrunek diese Bomben bei sich und hätten sie, gemäß späterem Geständnis, auch gezündet, hätte die Polizei die Arbeiter auf der Schmelz in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]) angegriffen. Diese so genannte Dynamit-Affäre wurde erst im Oktober 1886 aufgedeckt.
Die Linke-Affäre. März 1886
Im März 1886 versuchte eine Gruppe von Sozialrevolutionären zwecks Geldbeschaffung einen Überfall vorzunehmen. Der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908) schlug vor, den Versetzer und Hauseigentümer Ferdinand Linke (1831–1898) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Pfarrgasse 17 [Einwanggasse], entweder durch Bedrohung mit Dolchen oder durch Chloroformierung seines Bargelds und seiner Wertpapiere zu berauben. Stefan Buelacher stellte zu diesem Zweck nach dem Buch »Die Wunder der Physik und Chemie« von Ferdinand Siegmund (1829–1902)1 Chloroform her. Die beteiligten Genossen, der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891) und Johann Wawrunek, glaubten nämlich, dass er dies als Beteiligter der so genannten Merstallinger-Affäre vom 4. Juli 1882 könne. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, in das Haus von Ferdinand Linke zu gelangen, gaben die Sozialrevolutionäre ihren Plan auf.
Die Trostler-Affäre. April 1886
Der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906), Leopold Kaspari, der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1858–1942) und Johann Wawrunek versuchten im April 1886 in der Nacht, nach 22 Uhr, die Eingangstür der Druckerei des Josef Trostler (1852–1917) in Wien 6., Gumpendorfer Straße 95, aufzubrechen, um zu Lettern für eine geheime Druckerpresse zu gelangen. Josef Trostler wurde ausgewählt, weil durch seine Zeugenaussage der Schuhmachergehilfe Johann Richter (1852–nach 1932) zu zwölf Jahren schwerem Kerker verurteilt worden war. Mit den Lettern sollten, wie Thomas Zoppoth später aussagte, Flugblätter hergestellt werden, weil die Arbeiter keine Möglichkeit zur Meinungsäußerung hätten. Da man sich so spät für den Einbruch entschied, sei dieser Plan ins Wasser gefallen. Josef Trostler erhielt von diesem Einbruchsversuch, der so genannten Trostler-Affäre, erst im Oktober 1886 im Zuge seiner Vorladung beim Landesgericht Wien Kenntnis.
Die Brandleger-Affäre. Oktober 1886
Am 20. September 1886 traf sich in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) nahe der Maria-Theresien-Brücke [Augartenbrücke], Wien 2. und 9., eine Gruppe Wiener Sozialrevolutionäre erstmals zu einer geheimen Zusammenkunft: Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, der Drechsler- und Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?) und Johann Wawrunek. Franz Koči und Friedrich Kratochvil entwickelten einen Plan, in Wien und Umgebung mehrere Holzlagerplätze in Brand zu stecken. In den nächsten Wochen fanden mehrere Treffen bei der Maria-Theresien-Brücke sowie beim Wasserreservoir auf der Schmelz statt, und sie fertigten vierzehn Brandflaschen an. Am 27. September 1886 wurden die vier Gruppen für die Brandanschläge eingeteilt. Zunächst dachte man an einen Wochentag, doch Franz Koči und Friedrich Kratochvil setzten einen Sonntag als Attentatstermin durch, damit man mehr Aufsehen errege. So bestimmte man Sonntag den 3. Oktober 1886 als Attentatstag.
Am 3. Oktober 1886, spät nachts, scheiterte die so genannte Brandleger-Affäre. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Dazu wurden vier Gruppen gebildet, und zwar aus dem Kreis der zwölf Verschwörer: Stefan Buelacher, der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Franz Koči, der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), Friedrich Kratochvil, der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), welcher sich allerdings später als unschuldig herausstellte, Karl Schwehla, der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), Johann Waněk und Johann Wawrunek.
Die dritte Gruppe, bestehend aus Leopold Kaspari und Johann Wawrunek, sollte mittels vier Brandflaschen das Feuer legen: bei den Holzlagerplätzen in Matzleinsdorf (Wien 5.) und bei einem Petroleummagazin in der Nähe der Matzleinsdorfer evangelischen Kirche. Sie legten die Brandflaschen jedoch nicht ab, vermutlich, weil sie durch Passanten gestört wurden. Sie entledigten sich nach 18 Uhr der Attentatswerkzeuge: vier Explosivröhrchen, zwei Flaschen Schwefelsäure und eine Petroleumflasche. Diese wurden nahe dem Hundsturmer Friedhof [Haydnpark] in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) verscharrt, wo sie später von der Polizei sichergestellt wurden. Vor Gericht gaben die beiden Attent#ter an, die Brandflaschen nicht gelegt zu haben, weil um den Holzlagerplatz zu viele Wohnhäuser standen.
Verfolgung durch die Behörden. Oktober 1886
Die Behörden gingen mit ihren Kenntnissen über diese so genannte Brandleger-Affäre erst am 9. Oktober 1886 an die Öffentlichkeit, und in den Zeitungen wurde nun ausführlich von einem so genannten Anarchisten-Komplott berichtet. Schon länger hatte die Polizei eine Gruppe von etwa zwanzig Arbeitern, die sich jeden Sonntag im »Mader’schen Gasthaus« (Karl Mader) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Poststraße 59 [Linzer Straße], traf, beobachtet. Nun holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der so genannten Brandleger-Affäre wurden Stefan Buelacher, Josef Buzek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Friedrich Kratochvil, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek verhaftet. Lediglich Franz Koči und Johann Waněk gelang die Flucht in die USA. Im Zuge der Erhebungen zur so genannten Brandleger-Affäre konnten weitere Aktionen der Sozialrevolutionäre aufgeklärt werden. Im Zusammenhang mit der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885 und der so genannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885 wurden Albert Friedmann, Johann Hospodský und Franz Schustaczek verhaftet. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla waren bereits als Beteiligte an der so genannten Brandleger-Affäre inhaftiert. Wegen der so genannten Linke-Affäre wurde gegen die auch wegen der zweiten so genannten Brandleger-Affäre verhafteten Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari und Johann Wawrunek ermittelt. Dies galt auch für die in die so genannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886 involvierten Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek.
Der Anarchisten-Prozess. März 1887
Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen die im Oktober 1886 verhafteten Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die so genannte Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Der Prozess sollte ursprünglich in geheimer Verhandlung stattfinden, da aber jeder der fünfzehn Angeklagten drei Vertrauensmänner bestimmen konnte, wäre der geheime Charakter ohnedies hinfällig, so dass man sich zu einer öffentlichen Verhandlung entschloss. Lediglich in der Verhandlung vom 25. März 1887 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurden der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1858–1942), der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), Johann Wawrunek und der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906). Angeklagt wurden des Verbrechens der Brandlegung Heinrich Höfermayer, Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla, des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung Stefan Buelacher, Josef Buzek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Friedrich Kratochvil, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek, der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek, des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla, des Verbrechens des versuchten Diebstahls Leopold Kaspari, Heinrich Rischawy, Johann Wawrunek und Thomas Zoppoth sowie des Verbrechens der versuchten Verleitung zum Raub Stefan Buelacher. Außer Stefan Buelacher und Josef Stieber sowie dem später freigesprochenen Josef Buzek legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse ab, belasteten aber einander auch stark. Die Anklage gegen Stefan Müller zog der Staatsanwalt am 25. März 1887 zurück; er wurde freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Dieser Prozess war übrigens der letzte von Staatsanwalt Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917), der am 14. März 1887 mit Wirksamkeit vom 1. April 1887 zum Rat am Oberlandesgericht ernannt worden war.
Verurteilt wurden wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen des Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes Friedrich Kratochvil zu zwanzig Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Leopold Kaspari zu sechzehn Jahren, wegen Brandlegung als unmittelbar Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla zu je fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Johann Wawrunek zu fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung und versuchter Verleitung zum Raub Stefan Buelacher zu zwölf Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung Josef Stieber zu neun und Gustav Kopetzky zu acht Jahren, wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Franz Schustaczek zu sechs und Johann Hospodský zu fünf Jahren, wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger Albert Friedmann zu sechs Jahren, wegen versuchten Diebstahls Thomas Zoppoth zu einem Jahr und Heinrich Rischawy zu sechs Monaten schwerem Kerker, bei allen verschärft mit einem Fasttag im Monat, bei Friedrich Kratochvil zusätzlich durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres. Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek wurden außerdem nach Verbüßung der Strafe für immer aus Niederösterreich ausgewiesen, alle anderen Verurteilten nach überstandener Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt. Josef Buzek, der sich auch nach Aussagen aller Verurteilten von vornherein gegen die Brandlegung ausgesprochen habe, wurde freigesprochen. Insgesamt wurden in diesem Prozess hundertachtundzwanzig Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Mit Ausnahme von Johann Hospodský legten alle Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ein.
Das Revisionsverfahren. August 1887
Am 25. und 26. August 1887 fand vor dem Kassationshof in Wien die Revisionsverhandlung der Verurteilten im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 statt. Der Nichtigkeitsbeschwerde von Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Franz Schustaczek, Josef Stieber und Johann Wawrunek wegen der so genannten Brandleger-Affäre wurde dahingehend teilweise stattgegeben, dass die Brandlegung auf dem Holzplatz des Karl Johann Scholtes jun. nicht nach dem Strafsatz des § 167 lit. d (Wiederholung), sondern nach § 167 lit. f zu erfolgen habe; dies habe auch auf die Urteile gegen Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla Auswirkung, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer und Franz Schustaczek in der so genannten Tyll-Affäre wurde dahingehend anerkannt, dass es sich nicht um vollbrachten, sondern versuchten Betrug handle; dies habe auch auf die Urteile gegen Johann Hospodský und Karl Schwehla Einfluss, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Eine Änderung des Strafmaßes sei aber durch diese Erkenntnisse nicht bewirkt. Die anderen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Über die Berufungen solle der Oberste Gerichtshof entscheiden.
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Adresse
- Rudolfsheim, Niederösterreich [zu Wien 15.], Grenzgasse 5 (belegt für 1879)
- Sechshaus, Niederösterreich [zu Wien 15.], Rauchfangkehrergasse (belegt für 1886)
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Autor: Reinhard Müller
Version: April 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
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Vgl. Ferdinand Siegmund (1829–1902): Die Wunder der Physik und Chemie. Für Leser aller Stände gemeinfaßlich bearbeitet von Ferdinand Siegmund. Mit 100 Illustrationen« (Wien – Pest [Budapest] – Leipzig: A. Hartleben’s Verlag 1880, VIII, 960 S.