Karl Schwehla (1851–1897)

Persönliche Daten
Namensvarianten
das ist Karel Švehla
Geburtsdatum
28. Januar 1851
Sterbedatum
30. Juli 1897
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Jan Švehla: Heirat mit:
Mutter: Josefa Švehla, geborene Pachty
Ehe: ja

Biographie

Karl Schwehla absolvierte eine Schuhmacherlehre und kam nach Wien, wo er als Schuhmachermeister arbeitete, Mitglied des »Fachvereins der Schuhmacher« wurde und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Er wurde auch .

Die Reich-Affäre. Juni 1885

Am 18. Juni 1885 erschienen um 23 Uhr mit entsprechenden Uniformen und Abzeichen der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908) als »Polizei-Kommissär« und Karl Schwehla, sowie der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) als »Polizei-Detektive« beim Haus des Hausbesitzers Moses Reich (~1800–1895) in Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]). Die beiden »Polizei-Detektive« Schwehla und Friedmann waren mit Dolchen, Albert Friedmann zusätzlich mit einem Revolver bewaffnet. An dieser Aktion war auch der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) in der Rolle des Aufpassers beteiligt. Die Radicalen gaben sich als Polizei-Kommission aus, hatten einen gefälschten, mit »Polizei-Direction« gezeichneten Revisionsbefehl bei sich und forderten im Namen des Gesetzes Eintritt. Sie gaben vor, nach Falschgeld zu suchen. Der Hausbesitzer war aber abwesend, und die beiden anwesenden Frauen, Josefine Abeles und Illa Fischer, gaben vor, keinen Schlüssel zu haben, und öffneten nicht. Die Beute, die den Radicalen bei diesem gescheiterten Coup, der so genannten Reich-Affäre, entgangen war, hätte 300 Gulden betragen. Franz Schustaczek gab später vor Gericht an, er habe an dieser Aktion vor allem deshalb teilgenommen, weil er sich vom Verdacht befreien wollte, im Polizeidienst zu stehen. Die Parteigenossen hatten diesen Verdacht gehegt, weil er als Mitglied des »Fachvereins der Manufakturarbeiter« bei der so genannten Merstallinger-Affäre vom 4. Juli 1882 nicht verhaftet worden war.

Die Tyll-Affäre. August 1885

Am 3. August 1885 fand in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) die so genannte Tyll-Affäre statt, an der vier Radicale beteiligt waren. Nach einem gescheiterten Versuch, der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885, bildeten vier Radicale neuerlich eine »Polizei-Kommission« und nahmen gegen 20 Uhr 45 bei der reichen, Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892) in Obermeidling, Schönbrunner Hauptstraße 150, Inhaberin einer Putzwarenhandlung, eine »Visitation« vor. Johann Hospodský in der Uniform eines Polizeikommissärs wurde von drei »Polizei-Detektiven« in schwarzer Kleidung mit schwarz-gelben Kokarden begleitet: vom Metallschleifer Franz Czermak (~1864–?), vom Drechslergehilfen Heinrich Höfermayer (1862–?) und von Franz Schustaczek. Bis auf Johann Hospodský waren alle mit Revolvern und Dolchen bewaffnet: Sie trugen diese versteckt bei sich, setzten sie aber nicht ein. Vor der Tür standen Albert Friedmann und Karl Schwehla Schmiere. Johann Hospodský wies einen »polizeilich besiegelten« Befehl vor, der ihn befuge, die Kasse Franziska Tylls wegen im Umlauf befindlichen Falschgelds einer Revision zu unterziehen und das »Falschgeld« zu konfiszieren. Die Hausbesitzerin ließ dem »Polizeikommissär« Johann Hospodský bereits das Geld in ihrer Kasse, 470 Gulden in Banknoten, überprüfen. Als die »Kommission« gerade das Geld, gegen den Willen Franziska Tylls, konfiszieren wollte, traten die Ziehtochter der Hausbesitzerin, die Postbeamtenehefrau Johanna Reibl, und die Köchin Anna Schrimpf ein, weil sie den Vorgang von einem Nebenzimmer aus beobachtet hatten. Den beiden war nämlich aufgefallen, dass einer der »Polizei-Detektive«, nämlich Franz Czermak, einen falschen Bart trug. Franziska Tyll und Johanna Reibl verweigerten daraufhin die Herausgabe des Geldes. Es kam zu einem kleinen Handgemenge, und die Frauen drohten, einen Sicherheitswachmann zu rufen. Mit dem Hinweis, »Morgen werden Sie eine Zustellung bekommen«, entfernten sich daraufhin die Mitglieder der »Polizei-Kommission« rasch. Auch die vor der Tür stehenden Aufpasser Albert Friedmann, der die Uniform samt Amtskappe und Degen organisiert hatte, sowie Karl Schwehla flüchteten. Kurzfristig wurde von der Polizei auch eine sozialrevolutionäre Aktion in Betracht gezogen. Schließlich ging sie aber von einem Verbrechen kurioser Natur aus. Diese Vermutung der Behörden wurde in den nächsten Wochen durch ähnliche Vorfälle verstärkt.

Die zweite Brandleger-Affäre. Oktober 1886

Am 20. September 1886 traf sich in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) nahe der Maria-Theresien-Brücke [Augartenbrücke], Wien 2. und 9., eine Gruppe Wiener Sozialrevolutionäre erstmals zu einer geheimen Zusammenkunft: Heinrich Höfermayer, der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1862–?), der Drechslergehilfe Franz Kočí (~1856–?), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvíl (1851–?), Karl Schwehla, der Seidenzeugmacher Johann Wanek (1851–?) und der Webergehilfe Johann Wawrunek (1850–?). Franz Kočí und Friedrich Kratochvíl entwickelten einen Plan, in Wien und Umgebung mehrere Holzlagerplätze in Brand zu stecken. In den nächsten Wochen fanden mehrere Treffen bei der Maria-Theresien-Brücke sowie beim Wasserreservoir auf der Schmelz statt, und sie fertigten vierzehn Brandflaschen an. Am 27. September 1886 wurden die vier Gruppen für die Brandanschläge eingeteilt. Zunächst dachte man an einen Wochentag, doch Franz Kočí und Friedrich Kratochvíl setzten einen Sonntag als Attentatstermin durch, damit man mehr Aufsehen errege. So bestimmte man Sonntag den 3. Oktober 1886 als Attentatstag.

Am 3. Oktober 1886, spät nachts, scheiterte die zweite so genannte Brandleger-Affäre. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Dazu wurden vier Gruppen gebildet, und zwar aus dem Kreis der zwölf Verschwörer: der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–?), der Spenglergehilfe Josef Bůžek (1852–?), Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Franz Kočí, der Maschinenwärter Gustav Kopecký (1851–?), Friedrich Kratochvíl, der Korbflechter Stefan Müller (1858–?), welcher sich allerdings später als unschuldig herausstellte, Karl Schwehla, der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), Johann Wanek und Johann Wawrunek.

Karl Schwehla gehörte gemeinsam mit Heinrich Höfermayer der zweiten Gruppe an, die vier Brandflaschen mit sich führte. Die beiden sollten ein großes Holzlager in der Roßau (Wien 9.) in Brand stecken. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla deponierten nach 22 Uhr am Holzlagerplatz des Bauholzhändlers Karl Johann Scholtes jun. in Wien 9., Roßauer Lände 31, zwei mit Zündstoff gefüllte Flaschen, eine Flasche an dem einen, die zweite am anderen Ende des Lagerplatzes, wobei allerdings eine beim Adjustieren explodierte, ohne zu zünden. Die beiden anderen Flaschen funktionierten ebenfalls nicht, weil die Gaszylinder verkehrt in die Flasche eingesetzt worden waren. Diese Brandsätze wurden erst am 8. und 9. Oktober 1886 vom Holzplatzarbeiter Karl Quarda aufgefunden.

Verfolgung durch die Behörden. Oktober 1886

Die Behörden gingen mit ihren Kenntnissen über diese zweite so genannte Brandleger-Affäre erst am 9. Oktober 1886 an die Öffentlichkeit, und in den Zeitungen wurde nun ausführlich von einem so genannten Anarchisten-Komplott berichtet. Schon länger hatte die Polizei eine Gruppe von etwa zwanzig Arbeitern, die sich jeden Sonntag im »Mader’schen Gasthaus« (Karl Mader) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Poststraße 59 [Linzer Straße], traf, beobachtet. Nun holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der zweiten so genannten Brandleger-Affäre wurden Stefan Buelacher, Josef Bůžek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopecký, Friedrich Kratochvíl, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek verhaftet. Lediglich Franz Kočí und Johann Wanek gelang die Flucht in die USA. Im Zuge der Erhebungen zur zweiten so genannten Brandleger-Affäre konnten weitere Aktionen der Sozialrevolutionäre aufgeklärt werden. Im Zusammenhang mit der so genannten Reich-Affäre und der so genannten Tyll-Affäre wurden Albert Friedmann, Johann Hospodský und Franz Schustaczek verhaftet. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla waren bereits als Beteiligte an der zweiten so genannten Brandleger-Affäre inhaftiert. Wegen der so genannten Linke-Affäre wurde gegen die auch wegen der zweiten so genannten Brandleger-Affäre verhafteten Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari und Johann Wawrunek ermittelt. Dies galt auch für die in die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886 involvierten Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvíl und Johann Wawrunek.

Der Anarchisten-Prozess. März 1887

Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen die im Oktober 1886 verhafteten Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die zweite so genannte Brandleger-Affäre vom Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Der Prozess sollte ursprünglich in geheimer Verhandlung stattfinden. Da aber jeder der fünfzehn Angeklagten drei Vertrauensmänner bestimmen konnte, wäre der geheime Charakter ohnedies hinfällig, so dass man sich zu einer öffentlichen Verhandlung entschloss. Lediglich in der Verhandlung vom 25. März 1887 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurden der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–?), der Spenglergehilfe Josef Bůžek (1852–?), der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1862–?), der Maschinenwärter Gustav Kopecký (1851–?), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvíl (1851–?), der Korbflechter Stefan Müller (1858–?), der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1859–?), der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), Karl Schwehla, der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), der Webergehilfe Johann Wawrunek (1850–?) und der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906). Angeklagt wurden des Verbrechens der Brandlegung Heinrich Höfermayer, Friedrich Kratochvíl und Karl Schwehla, des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung Stefan Buelacher, Josef Bůžek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopecký, Friedrich Kratochvíl, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek, der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvíl und Johann Wawrunek, des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla, des Verbrechens des versuchten Diebstahls Leopold Kaspari, Heinrich Rischawy, Johann Wawrunek und Thomas Zoppoth sowie des Verbrechens der versuchten Verleitung zum Raub Stefan Buelacher. Außer Stefan Buelacher und Josef Stieber sowie dem später freigesprochenen Josef Bůžek legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse ab, belasteten aber einander auch stark. Die Anklage gegen Stefan Müller zog der Staatsanwalt am 25. März 1887 zurück; er wurde freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Dieser Prozess war übrigens der letzte von Staatsanwalt Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917), der am 14. März 1887 mit Wirksamkeit vom 1. April 1887 zum Rat am Oberlandesgericht ernannt worden war.

Verurteilt wurden wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen des Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes Friedrich Kratochvíl zu zwanzig Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Leopold Kaspari zu sechzehn Jahren, wegen Brandlegung als unmittelbar Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla zu je fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Johann Wawrunek zu fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung und versuchter Verleitung zum Raub Stefan Buelacher zu zwölf Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung Josef Stieber zu neun und Gustav Kopecký zu acht Jahren, wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Franz Schustaczek zu sechs und Johann Hospodský zu fünf Jahren, wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger Albert Friedmann zu sechs Jahren, wegen versuchten Diebstahls Thomas Zoppoth zu einem Jahr und Heinrich Rischawy zu sechs Monaten schwerem Kerker, bei allen verschärft mit einem Fasttag im Monat, bei Friedrich Kratochvíl zusätzlich durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres. Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvíl und Johann Wawrunek wurden außerdem nach Verbüßung der Strafe für immer aus Niederösterreich ausgewiesen, alle anderen Verurteilten nach überstandener Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt. Josef Bůžek, der sich auch nach Aussagen aller Verurteilten von vornherein gegen die Brandlegung ausgesprochen habe, wurde freigesprochen. Insgesamt wurden in diesem Prozess hundertachtundzwanzig Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Mit Ausnahme von Johann Hospodský legten alle Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ein.

Das Revisionsverfahren. August 1887

Am 25. und 26. August 1887 fand vor dem Kassationshof in Wien die Revisionsverhandlung der Verurteilten im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 statt. Der Nichtigkeitsbeschwerde von Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopecký, Franz Schustaczek, Josef Stieber und Johann Wawrunek wegen der so genannten zweiten Brandleger-Affäre wurde dahingehend teilweise stattgegeben, dass die Brandlegung auf dem Holzplatz des Karl Johann Scholtes jun. nicht nach dem Strafsatz des § 167 lit. d (Wiederholung), sondern nach § 167 lit. f zu erfolgen habe; dies habe auch auf die Urteile gegen Friedrich Kratochvíl und Karl Schwehla Auswirkung, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer und Franz Schustaczek in der so genannten Tyll-Affäre wurde dahingehend anerkannt, dass es sich nicht um vollbrachten, sondern versuchten Betrug handle; dies habe auch auf die Urteile gegen Johann Hospodský und Karl Schwehla Einfluss, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Eine Änderung des Strafmaßes sei aber durch diese Erkenntnisse nicht bewirkt. Die anderen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Über die Berufungen solle der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Der Denunziant. Februar 1888

Am 13. Februar 1888 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen den am 7. Oktober 1887 verhafteten Formstecher Franz Süß (1858–?) und den am 15. November 1887 festgenommenen Drechslergehilfen Benedikt Stark (1856–?) statt. Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen der so genannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885 Franz Schustaczek Geldbeträge zum Kauf einer Polizeikommissär-Uniform übergeben und vom geplanten Verbrechen gewusst zu haben. Ihre Verhaftung war aufgrund der Denunziation von Karl Schwehla erfolgt. Schwehla wurde in Sträflingskleidung als Zeuge vor Gericht vorgeführt und verwickelte sich bei seinen Aussagen in Widersprüche. Der ebenfalls als Zeuge einvernommene Franz Czermak entlastete beide Angeklagten, welche daraufhin freigesprochen wurden.

Karl Schwehla verstarb am 30. Juli 1897 im Gefängnis Stein [zu Krems an der Donau] (Niederösterreich) an Enzephalitis (Gehirnhautentzündung).

  • Tremles, Böhmen [Strmilov, Tschechien], Tremles 24 (Geburtsadresse)
  • Gefängnis Stein [zu Krems an der Donau], Niederösterreich, Stein 84 [Steiner Landstraße 4] (Sterbeadresse)
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