Johann Hospodský (1863–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
tschechische Namensform: Jan Hospodský
Geburtsdatum
1863
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe
Biographie

Johann Hospodský absolvierte eine Schuhmacherlehr und kam nach Wien, wo er als Schuhmachergehilfe arbeitete. Hier schloss er sich der radicalen Arbeiterbewegung an, bei der er bald dem sozialrevolutionären Flügel angehörte.

Die Reich-Affäre. Juni 1885

Am 18. Juni 1885 erschienen um 23 Uhr mit entsprechenden Uniformen und Abzeichen der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908) als »Polizei-Kommissär« und der Schumachermeister Karl Schwehla (1851–1897), sowie der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) als »Polizei-Detektive« beim Haus des Hausbesitzers Moses Reich (~1800–1895) in Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]). Die beiden »Polizei-Detektive« Schwehla und Friedmann waren mit Dolchen, Albert Friedmann zusätzlich mit einem Revolver bewaffnet. An dieser Aktion war auch Johann Hospodský in der Rolle des Aufpassers beteiligt. Die Radicalen gaben sich als Polizei-Kommission aus, hatten einen gefälschten, mit »Polizei-Direction« gezeichneten Revisionsbefehl bei sich und forderten im Namen des Gesetzes Eintritt. Sie gaben vor, nach Falschgeld zu suchen. Der Hausbesitzer war aber abwesend, und die beiden anwesenden Frauen, Josefine Abeles und Illa Fischer, gaben vor, keinen Schlüssel zu haben, und öffneten nicht. Die Beute, die den Radicalen bei diesem gescheiterten Coup, der so genannten Reich-Affäre, entgangen war, hätte 300 Gulden betragen. Franz Schustaczek gab später vor Gericht an, er habe an dieser Aktion vor allem deshalb teilgenommen, weil er sich vom Verdacht befreien wollte, im Polizeidienst zu stehen. Die Parteigenossen hatten diesen Verdacht gehegt, weil er als Mitglied des »Fachvereins der Manufakturarbeiter« bei der so genannten Merstallinger-Affäre vom 4. Juli 1882 nicht verhaftet worden war.

Die Tyll-Affäre. August 1885

Am 3. August 1885 fand in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) die so genannte Tyll-Affäre statt, an der vier Radicale beteiligt waren. Nach einem gescheiterten Versuch, der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885, bildeten vier Radicale neuerlich eine »Polizei-Kommission« und nahmen gegen 20 Uhr 45 bei der reichen, Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892) in Obermeidling, Schönbrunner Hauptstraße 150, Inhaberin einer Putzwarenhandlung, eine »Visitation« vor. Johann Hospodský in der Uniform eines Polizeikommissärs wurde von drei »Polizei-Detektiven« in schwarzer Kleidung mit schwarz-gelben Kokarden begleitet: vom Metallschleifer Franz Czermak (~1864–?), vom Drechslergehilfen Heinrich Höfermayer (1862–?) und von Franz Schustaczek. Bis auf Johann Hospodský waren alle mit Revolvern und Dolchen bewaffnet: Sie trugen diese versteckt bei sich, setzten sie aber nicht ein. Vor der Tür standen Albert Friedmann und Karl Schwehla Schmiere. Johann Hospodský wies einen »polizeilich besiegelten« Befehl vor, der ihn befuge, die Kasse Franziska Tylls wegen im Umlauf befindlichen Falschgelds einer Revision zu unterziehen und das »Falschgeld« zu konfiszieren. Die Hausbesitzerin ließ dem »Polizeikommissär« Johann Hospodský bereits das Geld in ihrer Kasse, 470 Gulden in Banknoten, überprüfen. Als die »Kommission« gerade das Geld, gegen den Willen Franziska Tylls, konfiszieren wollte, traten die Ziehtochter der Hausbesitzerin, die Postbeamtenehefrau Johanna Reibl, und die Köchin Anna Schrimpf ein, weil sie den Vorgang von einem Nebenzimmer aus beobachtet hatten. Den beiden war nämlich aufgefallen, dass einer der »Polizei-Detektive«, nämlich Franz Czermak, einen falschen Bart trug. Franziska Tyll und Johanna Reibl verweigerten daraufhin die Herausgabe des Geldes. Es kam zu einem kleinen Handgemenge, und die Frauen drohten, einen Sicherheitswachmann zu rufen. Mit dem Hinweis, »Morgen werden Sie eine Zustellung bekommen«, entfernten sich daraufhin die Mitglieder der »Polizei-Kommission« rasch. Auch die vor der Tür stehenden Aufpasser Albert Friedmann, der die Uniform samt Amtskappe und Degen organisiert hatte, sowie Karl Schwehla flüchteten. Kurzfristig wurde von der Polizei auch eine sozialrevolutionäre Aktion in Betracht gezogen. Schließlich ging sie aber von einem Verbrechen kurioser Natur aus. Diese Vermutung der Behörden wurde in den nächsten Wochen durch ähnliche Vorfälle verstärkt.

Die Ausweisung von Johann Hospodský. Dezember 1885

Johann Hospodský, längst ins Visier der Polizei geraten, wurde aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 25. Dezember 1885 aus Wien ausgewiesen: »48 Hospodsky Johann, Schuhmacher, zu Radnic, Bez. Pilsen in Böhmen im Jahre 1863 geb. u. dahin zust., k., l., kl., schwach, mit oval., blass., bartl. Ges., br., gekrausten H., schwachen Augenbr., bl. Aug., nied. Stirne, kl. Nase, guten Zähnen, oval. Kinn, deutsch u. böhmisch sprechend (mit Erk. v. 25/12. 85). [...] Pol.-Dion. Wien 26/12.85.«1

Johann Hospodský in Linz an der Donau. Juni bis Oktober 1886

Am 30. Juni 1886 traf Johann Hospodský in Linz an der Donau (Oberösterreich) ein, wo er sich der vom Kleidermachergehilfen Franz Škopek (1861–1926) geleiteten tschechoslawischen Gruppe Radicaler anschloss. Bereits im Juli 1886 gründete Hospodský eine neue Gruppe, welche sozialrevolutionär ausgerichtet war. Gegen Hospodskýs Gruppe gründeten Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung unter Leitung des Schuhmachergehilfen Karl Hubmayer (1856–~1932) eine weitere geheime Gruppe. Gemeinsam war beiden, dass sie sich zu den Prinzipien der Konferenz radicaler Vertrauensmänner nahe Leoben (Steiermark) vom 28. Juni 1885 bekannten. Am 12. September 1886 fand in Gmunden das Gründungsfest des »Arbeiter-Bildungsvereins Gmunden« statt. Dazu reisten Delegierte aus Linz an der Donau (Oberösterreich), Ried (Oberösterreich) und Wels (Oberösterreich) sowie aus Salzburg (Salzburg) an. In einer geheimen Konferenz wurde beraten, auf welche Weise die Verbindung mit Genossen in Kärnten, Krain, der Steiermark und Tirol aufgenommen werden könnten. Zugleich gelang es hier der sozialrevolutionären Linzer Gruppe um Johann Hospodský und Franz Škopek Anhänger zu gewinnen. Bereits seit August 1886 hatte in dieser sozialrevolutionären Gruppe der Linzer Radicalen der Plan bestanden, mittels eines Überfalls Dynamit für die Propaganda der Tat zu besorgen. Ziel des geplanten Anschlags war der so genannte Fünfzehnerturm im nahen Unterpuchenau [zu Puchenau] (Oberösterreich). In diesem alten Wehrturm lagerte das Militär Sprengstoff. In der Nacht vom 21. auf den 22. September 1886 schlichen sich einige Radicale an den Fünfzehnerturm an, stießen dabei jedoch auf eine Wache und ergriffen nach einem Anruf die Flucht. Der in die Aktion eingeweihte Polizeispitzel, der Schneidergehilfe Ludwig Philipp Schrödl (1851–1888), hatte die Behörden bereits zuvor informiert.

Verfolgung durch die Behörden. Oktober 1886

Am 3. Oktober 1886, spät nachts, scheiterte die zweite so genannte Brandleger-Affäre. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Bis 29. Dezember 1886 wurden insgesamt siebzehn Sozialrevolutionäre verhaftet. Während der Erhebungen und Verhöre kam es zu gegenseitigen Beschuldigungen und Denunziationen der Verhafteten, welche dem Ansehen der Sozialrevolutionäre äußerst schadeten. So konnten im Zuge der Erhebungen zur zweiten so genannten Brandleger-Affäre konnten weitere Aktionen der Sozialrevolutionäre aufgeklärt werden. Im Zusammenhang mit der so genannten Reich-Affäre und der so genannten Tyll-Affäre wurden Albert Friedmann und Franz Schustaczek verhaftet. Und Johann Hospodský wurde auf Ersuchen der Polizei-Direktion Wien unter dem Verdacht des Verbrechens des Betrugs und wegen sozialistischer Umtriebe von der Linzer Sicherheitswache am 8. Oktober 1886 verhaftet und nach Wien überstellt.

Der große Anarchisten-Prozess. März 1887

Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen die im Oktober 1886 verhafteten Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die zweite so genannte Brandleger-Affäre vom Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Der Prozess sollte ursprünglich in geheimer Verhandlung stattfinden. Da aber jeder der fünfzehn Angeklagten drei Vertrauensmänner bestimmen konnte, wäre der geheime Charakter ohnedies hinfällig, so dass man sich zu einer öffentlichen Verhandlung entschloss. Lediglich in der Verhandlung vom 25. März 1887 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurden der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–?), der Spenglergehilfe Josef Bůžek (1852–?), der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), Johann Hospodský, der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1862–?), der Maschinenwärter Gustav Kopecký (1851–?), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvíl (1851–?), der Korbflechter Stefan Müller (1858–?), der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1859–?), der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), der Schumachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), der Webergehilfe Johann Wawrunek (1850–?) und der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906). Angeklagt wurden des Verbrechens der Brandlegung Heinrich Höfermayer, Friedrich Kratochvíl und Karl Schwehla, des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung Stefan Buelacher, Josef Bůžek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopecký, Friedrich Kratochvíl, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek, der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvíl und Johann Wawrunek, des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla, des Verbrechens des versuchten Diebstahls Leopold Kaspari, Heinrich Rischawy, Johann Wawrunek und Thomas Zoppoth sowie des Verbrechens der versuchten Verleitung zum Raub Stefan Buelacher. Außer Stefan Buelacher und Josef Stieber sowie dem später freigesprochenen Josef Bůžek legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse ab, belasteten aber einander auch stark. Die Anklage gegen Stefan Müller zog der Staatsanwalt am 25. März 1887 zurück; er wurde freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Dieser Prozess war übrigens der letzte von Staatsanwalt Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917), der am 14. März 1887 mit Wirksamkeit vom 1. April 1887 zum Rat am Oberlandesgericht ernannt worden war. Albert Friedmann, der sich für nicht schuldig erklärte, wurde angelastet, die Uniformen samt Amtskappe und Degen sowie die falschen Bärte besorgt zu haben. Außerdem habe er bei der sogenannten Tyll-Affäre Schmiere gestanden.

Verurteilt wurden wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen des Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes Friedrich Kratochvíl zu zwanzig Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Leopold Kaspari zu sechzehn Jahren, wegen Brandlegung als unmittelbar Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla zu je fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Johann Wawrunek zu fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung und versuchter Verleitung zum Raub Stefan Buelacher zu zwölf Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung Josef Stieber zu neun und Gustav Kopecký zu acht Jahren, wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Franz Schustaczek zu sechs und Johann Hospodský zu fünf Jahren, wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger Albert Friedmann zu sechs Jahren, wegen versuchten Diebstahls Thomas Zoppoth zu einem Jahr und Heinrich Rischawy zu sechs Monaten schwerem Kerker, bei allen verschärft mit einem Fasttag im Monat, bei Friedrich Kratochvíl zusätzlich durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres. Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvíl und Johann Wawrunek wurden außerdem nach Verbüßung der Strafe für immer aus Niederösterreich ausgewiesen, alle anderen Verurteilten nach überstandener Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt. Josef Bůžek, der sich auch nach Aussagen aller Verurteilten von vornherein gegen die Brandlegung ausgesprochen habe, wurde freigesprochen. Insgesamt wurden in diesem Prozess hundertachtundzwanzig Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Mit Ausnahme von Johann Hospodský legten alle Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ein.

Das Revisionsverfahren. August 1887

Am 25. und 26. August 1887 fand vor dem Kassationshof in Wien die Revisionsverhandlung der Verurteilten im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 statt. Der Nichtigkeitsbeschwerde von Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopecký, Franz Schustaczek, Josef Stieber und Johann Wawrunek wegen der so genannten zweiten Brandleger-Affäre wurde dahingehend teilweise stattgegeben, dass die Brandlegung auf dem Holzplatz des Karl Johann Scholtes jun. nicht nach dem Strafsatz des § 167 lit. d (Wiederholung), sondern nach § 167 lit. f zu erfolgen habe; dies habe auch auf die Urteile gegen Friedrich Kratochvíl und Karl Schwehla Auswirkung, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer und Franz Schustaczek in der so genannten Tyll-Affäre wurde dahingehend anerkannt, dass es sich nicht um vollbrachten, sondern versuchten Betrug handle; dies habe auch auf die Urteile gegen Johann Hospodský und Karl Schwehla Einfluss, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Eine Änderung des Strafmaßes sei aber durch diese Erkenntnisse nicht bewirkt. Die anderen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Über die Berufungen solle der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Der Anarchist Johann Hospodský

Nach seiner Haftentlassung wurde Johann Hospodský am 8. November 1890 wegen Gefährlichkeit gegen die Sicherheit des Eigentums und Gefährdung der öffentlichen Interessen aus dem Kronland Niederösterreich ausgewiesen. Bald darauf begab er sich nach Graz (Steiermark), wo er wieder als Schuhmachergehilfe Arbeit fand. Er nahm nun Abstand von Aktionen im Sinne einer terroristischen Propagand der Tat, propagierte die Selbsthilfe und einen herrschaftslosen Individualismus und schloss sich den Unabhängigen Socialisten an. Diese waren hier in dem vom Schneidermeister Johann Risman (1864–1936) sowie vom Bäckergehilfen und Redakteur August Krčal (1860–1894) initiierten, am 8. August 1892 gegründeten Verein »Steiermärkischer Arbeiterbund« organisiert. Außerdem konnten die Unabhängigen Socialisten am 29. Juli 1893 den »Arbeiter-Bildungs- und Unterstützungs-Verein in Graz« gründen, der durch sein Bestehen bis 1934 wesentlich zur Kontinuität anarchistischer Bewegungen in der Steiermark beitrug. Johann Hospodský wurde nun einer der wichtigsten Agitatoren der steiermärkischen Unabhängigen Socialisten, was allerdings nicht ohne Folgen blieb. Wegen der Reden, die er im Rahmen des »Steiermärkischen Arbeiterbundes« iam 11. April 1896 im Gasthaus »zur Weinhecke« in Graz, Klosterwiesgasse 5, am 18. April 1896 im Gasthaus »zum rothen Thurm« in Graz, Herrengasse 5, und am 1. Mai 1896 in der »Steinfelder Bierhalle« in Graz, Münzgrabenstraße 10 / Schießstattgasse 2, gehalten hatte, musste er sich am 27. August 1896 vor dem Landesgericht Graz verantworten. Er wurde beschuldigt, den Anarchismus angepriesen, zu unsittlichen und durch das Gesetzt verbotenen Handlungen aufgefordert und zu verleiten gesucht haben. Johann Hospodský wurde wegen Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung zu vier Monaten strengem Arrest verurteilt.

Bald darauf verließ Johann Hospodský Graz und ging in die Schweiz ins Exil.

Karte
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    [Anonym]: 48 Hospodsky Johann, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 1 (11. Jänner 1886), S. 4.