Moses Reich (1800–1895)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
Ungefähr 1800
Sterbedatum
7. Januar 1895
Sterbeort
Religionsbekenntnis
israelitisch
Berufe
Biographie

Der in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Turnergasse 7, wohnhafte Realitätenbesitzer Moses Reich war auch Besitzer eines Hauses in Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]). 

Im Hietzinger Haus erschienen am 18. Juni 1885 um 23 Uhr mit entsprechenden Uniformen und Abzeichen der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908) als »Polizei-Kommissär« und der Schumachermeister Karl Schwehla (1851–1897) sowie der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) als »Polizei-Detektive«. Die beiden »Polizei-Detektive« Schwehla und Friedmann waren mit Dolchen, Albert Friedmann zusätzlich mit einem Revolver bewaffnet. An dieser Aktion war auch der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) in der Rolle des Aufpassers beteiligt. Die Radicalen gaben sich als Polizei-Kommission aus, hatten einen gefälschten, mit »Polizei-Direction« gezeichneten Revisionsbefehl bei sich und forderten im Namen des Gesetzes Eintritt. Sie gaben vor, nach Falschgeld zu suchen. Der Hausbesitzer war aber abwesend, und die beiden anwesenden Frauen, Josefine Abeles und Illa Fischer, gaben vor, keinen Schlüssel zu haben, und öffneten nicht. Die Beute, die den Radicalen bei diesem gescheiterten Coup, der so genannten Reich-Affäre, entgangen war, hätte 300 Gulden betragen. Franz Schustaczek gab später vor Gericht an, er habe an dieser Aktion vor allem deshalb teilgenommen, weil er sich vom Verdacht befreien wollte, im Polizeidienst zu stehen. Die Parteigenossen hatten diesen Verdacht gehegt, weil er als Mitglied des »Fachvereins der Manufakturarbeiter« bei der so genannten Merstallinger-Affäre vom 4. Juli 1882 nicht verhaftet worden war.

Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen siebzehn im Oktober 1886 verhaftete Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die zweite so genannte Brandleger-Affäre vom Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom Juni 1885. Anlässlich der so genannten Reich-Affäre wurden Albert Friedmann, Franz Schustaczek und Karl Schwehla des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs angeklagt.

Wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs wurde Karl Schwehla zu fünfzehn Jahren, wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Franz Schustaczek zu sechs und Johann Hospodský zu fünf Jahren, schließlich Albert Friedmann wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger zu sechs Jahren schwerem Kerker verurteilt, jeweils verschärft mit einem Fasttag im Monat.

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