Franz Czermak (1863–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
1863
Geburtsort
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch

Ehe: keine
Kinder: keine

Biographie

Franz Czermak, zuständig nach Chrudim (Böhmen [Tschechien]), arbeitete als Metallschleifer in Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss, wo er bald dem sozialrevolutionären Flügel angehörte.

Die Protiwinsky-Affäre. Juni 1885

In der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 1885 wurde in Baumgarten (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hauptstraße 4, im vorsätzlich aufgerissenen Fußboden des Dachbodenraums ein Feuer gelegt. Der Inhaber dieses Hauses, der Milchmaier Anton Protiwinsky (1860–1897), hatte einen Sozialrevolutionär, den Drechslergehilfen Josef Stieber (~1860–?), angezeigt, weil er auf die Hausmauer »Hoch die Republik!« – nach anderen Quellen »Es lebe die rote Republik!« – geschrieben habe. Josef Stieber war daraufhin am 10. September 1883 verhaftet und nach neuntägiger Untersuchungshaft im Landesgericht Wien freigelassen worden. Nunmehr wurde angenommen, dass das Feuer aus Rache für die damalige Anzeige gelegt worden sei. Eine Ausbreitung des Brandes wurde durch das Eingreifen des Nachtwächters und der von ihm alarmierten Hausbewohner verhindert. Als angebliche Brandleger dieser so genannten Protiwinsky-Affäre wurden erst im Herbst 1887 vier Sozialrevolutionäre ermittelt: Franz Czermak, dessen Schulfreund, der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Bronzearbeiter Johann Rith (1860–1943) und Josef Stieber. Czermak lieferte Fetzen, die mit Zuündstoff gefüllte Metallhülle und die Zündschnur, Höfermayer Fetzen und Rith soll Schmiere gestanden sien, während Czermak gemäß Aufforderung von Stieber, den Brand legte. Rith war aber, wie später bewiesen, bei der Brandlegung nicht anwesend.

Die Tyll-Affäre. August 1885

Am 3. August 1885 fand in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) die so genannte Tyll-Affäre statt, an der vier Radicale beteiligt waren. Nach einem gescheiterten Versuch, der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885, bildeten vier Radicale neuerlich eine »Polizei-Kommission« und nahmen gegen 20 Uhr 45 bei der reichen, Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892) in Obermeidling, Schönbrunner Hauptstraße 150, Inhaberin einer Putzwarenhandlung, eine »Visitation« vor. Der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) in der Uniform eines Polizeikommissärs wurde von drei »Polizei-Detektiven« in schwarzer Kleidung mit schwarz-gelben Kokarden begleitet: von Franz Czermak, Heinrich Höfermayer und vom Webergehilfen Franz Schustaczek (1850–1908). Bis auf Johann Hospodský waren alle mit Revolvern und Dolchen bewaffnet: Sie trugen diese versteckt bei sich, setzten sie aber nicht ein. Vor der Tür standen der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) und der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897) Schmiere. Johann Hospodský wies einen »polizeilich besiegelten« Befehl vor, der ihn befuge, die Kasse Franziska Tylls wegen im Umlauf befindlichen Falschgelds einer Revision zu unterziehen und das »Falschgeld« zu konfiszieren. Die Hausbesitzerin ließ dem »Polizeikommissär« Johann Hospodský bereits das Geld in ihrer Kasse, 470 Gulden in Banknoten, überprüfen. Als die »Kommission« gerade das Geld, gegen den Willen Franziska Tylls, konfiszieren wollte, traten die Ziehtochter der Hausbesitzerin, die Postbeamtenehefrau Johanna Reibl, und die Köchin Anna Schrimpf ein, weil sie den Vorgang von einem Nebenzimmer aus beobachtet hatten. Den beiden war nämlich aufgefallen, dass einer der »Polizei-Detektive«, nämlich Franz Czermak, einen falschen Bart trug. Franziska Tyll und Johanna Reibl verweigerten daraufhin die Herausgabe des Geldes. Es kam zu einem kleinen Handgemenge, und die Frauen drohten, einen Sicherheitswachmann zu rufen. Mit dem Hinweis, »Morgen werden Sie eine Zustellung bekommen«, entfernten sich daraufhin die Mitglieder der »Polizei-Kommission« rasch. Auch die vor der Tür stehenden Aufpasser Albert Friedmann, der die Uniform samt Amtskappe und Degen organisiert hatte, sowie Karl Schwehla flüchteten. Kurzfristig wurde von der Polizei auch eine sozialrevolutionäre Aktion in Betracht gezogen. Schließlich ging sie aber von einem Verbrechen kurioser Natur aus. Diese Vermutung der Behörden wurde in den nächsten Wochen durch ähnliche Vorfälle verstärkt.

Verfolgung durch die Behörden. Oktober 1886

Am 3. Oktober 1886, spät nachts, scheiterte die zweite so genannte Brandleger-Affäre. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Nun holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der so genannten Reich-Affäre und der so genannten Tyll-Affäre wurden der Albert, Johann Hospodský und Franz Schustaczek verhaftet. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla waren bereits als Beteiligte an der zweiten so genannten Brandleger-Affäre inhaftiert. Und Franz Czermak wurde – jedoch nicht im Zusammenhang mit den sozialrevolutionären Aktivitäten – wegen Übertretung der vorsätzlichen körperlichen Beschädigung im Zuge des Raufhandels zu vierzehn Tagen Arrest verurteilt.

Der Vorfall in Breitensee. November 1885

In Breitensee (Niederösterreich [zu Wien 14,]) traf am 14. November 1885 der Sattlermeister und Orts-Polizeikommissär Adam Gottwald (1840–?) in Begleitung des Protokollisten im Versatzamt Josef Fischer um etwa 1 Uhr Früh auf eine Gruppe junger Leute, von denen einer einen Alleebaum ausreißen wollte. Gottwald wollte zwar den Burschen festnehmen und auf das Bürgermeisteramt Breitensee bringen, sah aber angesichts der drohenden Haltung der anderen davon ab und verließ den Ort des Vorfalls. Die jungen Leute verfolgten jedoch Josef Fischer, holten ihn in der Nähe des Parks von Breitensee ein, umringten ihn und verwundeten ihn durch drei Stiche mit einem Taschenmesser. Danach flüchteten die jungen Leute. Die vom Polizei-Agenten-Institut eingeleiteten Untersuchungen zeitigten erst nach zwei Monaten Ergebnisse. Am 15. Jänner 1886 wurden als Beteiligte an diesem Vorfall vier amtsbekannte Personen in das Landesgericht Wien eingeliefert: der Geschäftsdiener Johann Bartsch (1858–?), Franz Czermak, der zugab, die Messerstiche verübt zu haben, der Buchbindergehilfe Leopold Kautzky (1862–?) und sein Bruder, der Goldarbeitergehilfe Rupert Kautzky (~1867–?). Inwieweit dieser Vorfall etwas mit der radicalen Arbeiterbewegung zu tun hatte, blieb ungeklärt. Franz Czermak konnte sich aber durch Flucht der gerichtlichen Verfolgung entziehen.

Verfolgung und Verhaftung. Jänner 1886 bis April 1887

Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen fünfzehn Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt werden die zweite so genannte Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Nicht dabei war der noch flüchtige und wegen der Reich- und der Tyll-Affäre seit 9. Oktober 1886 steckbrieflich gesuchte Franz Czermak: »3665 Czermak Franz, Metallschleifer, Wien 1863 geb., Chrudim zust., k., l., Landwehrmann, gr., hager, bartlos, mit br. H., aufgedunsenem Ges., tiefer Stimme, zuletzt Rudolfsh., Schweglerstr. 22 w., seit 5. d. M. flüchtig; [....] 3666 Kotschi oder Koči [...] u. 3667 Wańek Johann [...] sind weg. Verbr. des Betruges u. der Brandlegung zu verhaften. Pol.-Dion. Wien 9/10. 86.«1

Franz Czermak war zunächst nach Italien geflüchtet, von dort nach Triest (Küstenland [Trieste, Italien]). Da er dort keine Arbeit finden konnte, wollte er nach Serbien reisen, wurde aber vor der Abreise wegen Ausweis- und Subsistenzlosigkeit verhaftet, also nicht aufgrund des 1886 von der Polizei-Direktion Wien veröffentlichten Steckbriefs. Per Schub nach Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) gebracht, wurde er hier als harmloser Vagabund auf freien Fuß gesetzt. Erst als er um ein Arbeitsbuch ansuchte, wurde der mittlerweile auch vom Landesgericht Wien seit 22. Februar 1887 steckbrieflich Gesuchte2 am 9. April 1887 in Wien verhaftet.

Der Prozess zur Tyll-Affäre. Mai 1887

Am 9. Mai 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der Prozess wegen versuchten Betrugs gegen Franz Czermak statt, gleichsam als Nachtrag zum so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887, wegen der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885 und der so genannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885. Franz Czermak bekannte sich schuldig und wurde zu vier Jahren schwerem Kerker und zur nachherigen Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.

Der Prozess zur Protiwinsky-Affäre. Februar 1888

Franz Czermak, der aus der Haft vorgeführt wurde, trat am 13. Februar 1888 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien im Prozess gegen drei Sozialrevolutionäre, nämlich den Formstecher Franz Süß (1858–?), den Drechslergehilfen Benedikt Stark (1856–?) und Franz Schustaczek, als Zeuge auf. Alle drei wurden aufgrund seiner entlastenden Aussagen freigesprochen.

Anschließend an diesen Prozess fand ebenfalls am 13. Februar 1888 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien das Verfahren gegen drei Sozialrevolutionäre wegen der so genannten Protiwinsky-Affäre vom 25. Juni 1885 statt. Angeklagt wurden Franz Czermak, Johann Rith und Josef Stieber. Die Anklage gegen den ebenfalls an dieser Affäre beteiligten Heinrich Höfermayer wurde fallengelassen, weil er bereits wegen der so genannten zweiten Brandleger-Affäre vom Oktober 1886 im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 zur Höchststrafe von fünfzehn Jahren verurteilt worden war. Franz Czermak, der bereits wegen der so genannten Tyll-Affäre zu vier Jahren schwerem Kerker verurteilt worden war, legte nun ein Geständnis im Sinne der Anklage ab und wurde zu weiteren fünf Jahren schwerem Kerker verurteilt. Josef Stieber, der im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 zu neun Jahren schwerem Kerker verurteilt worden war, wurde zwar aufgrund der Aussage von Franz Czermak als bei der Tat nicht anwesend entlastet, wurde aber trotzdem zu weiteren drei Jahren schwerem Kerker verurteilt. Außerdem sollten beide nach Verbüßung der Strafen unter Polizeiaufsicht gestellt werden. Das Verfahren wegen Verbrechens der Brandlegung aus anarchistischen Motiven gegen Johann Rith, den beide anderen Angeklagten entlasteten, wurde vertagt und an den Untersuchungsrichter zurückverwiesen. Erst am 16. März 1888 wurde das Alibi von Johann Rith als unwiderlegbar betrachtet, woraufhin der Staatsanwalt die Klage zurückzog und Johann Rith aus der Haft entlassen wurde.

  • Rudolfsheim, Niederösterreich [zu Wien 15.], Stättermayergasse 8 (belegt für 1886)
  • Rudolfsheim, Niederösterreich [zu Wien 15.], Schweglerstraße 22 (belegt für 1886)
Karte
  • 1

    [Anonym]: 3665 Czermak Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 59 (11. Oktober 1886), S. 235.

  • 2

    Vgl. [anonym]: 651 Czermak Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 11 (5. März 1887), S. 41: » 651 Czermak Franz – Bl. Nr. 59, Art. 3665 v. J. 1886 – ist nun steckbrieflich zu verfolgen u. anher einzulief. Land.-Ger. Wien 22/2. 87.«