Franz Schustaczek (1850–1908)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Franz Schustáczek; tschechische Namensform: František Schustáczek (Retschitz, Mähren [Řečice (okres Pelhřimov), Tschechien] um 1821 – ?), Sohn einer Bäuerin und eines Bauern: Webermeister; Heirat in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) am 14. Oktober 1849 mit:
Mutter: Clara Schustáczek, geborene Stadler (Braunhirschen, Niederösterreich [zu Wien 15.] 22. April 1827 – Penzing, Niederösterreich [zu Wien 14.] 16. Juli 1885), Tochter einer Hausfrau und eines Webermeisters: Hausfrau
Bruder: Joseph Schustáczek (Penzing, Niederösterreich [zu Wien 14.] 21. September 1851 – ?): Gürtler
Bruder: Carl Schustáczek (Penzing, Niederösterreich [zu Wien 14.] 14. Juni 1853 – ?)
Bruder: Ludwig Schustáczek (Penzing, Niederösterreich [zu Wien 14.] 28. Dezember 1854 – ?)
Schwester: Maria Schustáczek (Penzing, Niederösterreich [zu Wien 14.] 22. August 1856 – ?): Radicale
Ehe: keine
Kinder: keine
Biographie
Der Radicale Franz Schustaczek
Der Webergehilfe Franz Schustaczek, Sohn einer Hausfrau und eines Webermeisters, war seit 1871 in der sozialistischen Arbeiterbewegung in Wien tätig, wo er zu einer wichtigen Persönlichkeit der radicalen Arbeiterbewegung wurde. Im August 1881 wurde er zum Obmann-Stellvertreter des 1879 in Wien gegründeten »Gehilfenverbandes der Stuhlarbeiter und Stuhlarbeiterinnen« gewählt. 1882 soll er dem Agitations-Comité der Wiener Radicalen angehört haben und im Juni 1882 wurde Schustaczek in das Herausgeberkomitee der Zeitung »Die Zukunft« (Wien) gewählt, dem er bis März 1883 angehörte, und fungierte außerdem vom Mai 1882 bis März 1883 als deren Administrator und im Juni, Juli, September und Oktober 1882 als verantwortlicher Redakteur. Vom August 1882 bis April 1883 verwaltete er auch den Wiener Inhaftiertenfonds der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs«. Wegen illegaler Verbreitung der behördlich verbotenen Zeitung »Die Zukunft« vom 1. September 1882 wurde Schustaczek im November 1882 zu einer Geldstrafe von 50 Gulden, eventuell zehn Tage Arrest, verurteilt. In seiner Funktion als Administrator der Zeitung »Die Zukunft« gab Schustaczek Ende 1882 auch den »Oesterreichischen Arbeiter-Kalender für das Jahr 1883«1 heraus, was ihm im Februar 1883 eine Anklage wegen Übertretung der §§ 300, 302 und 305 Strafgesetz und eine Verurteilung zu zehn Tagen Arrest einbrachte. Schustaczek, der 1883 offensichtlich der Parteileitung angehörte, nahm im Frühjahr 1883 auch an den Verhandlungen mit den Klerikalfeudalen um den katholischen Sozialreformer Karl Freiherr von Vogelsang (1818–1890) teil und war im April 1883 nominierter Vertreter des Fachvereins der Stuhlarbeiter bei der Enquête über die Frage der Arbeitsordnung. Schustaczek war von 1882 bis 1883 einer der wichtigsten Redner der Wiener Radicalen und fungierte als solcher bei der Volksversammlung vom 25. März 1882 in »Zobel’s Bierhalle« (Franz Zobel) in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Gasgasse 4–6 / Zwölfergasse 3–15, wo er als Radicaler erstmals öffentlich gegen das Wahlrecht Stellung bezog. Im Februar 1883 gab Schustaczek auch die einzige Nummer der Faschingszeitung »Dinamit-Bombe« (Wien) heraus, die aber sofort beschlagnahmt wurde.
Franz Schustaczek war auch Auslöser eines so genannten Arbeiter-Exzesses. Am 6. September 1883 organisierten die Wiener Radicalen eine von Schustaczek einberufene Volksversammlung unter freiem Himmel, welche – wie schon die vorhergehenden Versammlungen – behördlich verboten wurde. Schon um 7 Uhr morgens versammelten sich Gruppen von Arbeitern in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) beim Westbahnhof, Europaplatz, und in der Felberstraße. Gegen 20 Uhr abends versammelten sich trotz Verbots etwa 1.500 Arbeiterinnen und Arbeiter in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]) in »Beyer’s Paradiesgarten« (Georg Beyer) in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Paradiesgasse 2, dazu noch rund 500 in den umliegenden Straßen. Die Demonstranten wurden von einem großen Aufgebot der Exekutive bereits erwartet. Am Westbahnhof standen außerdem ein halbes Bataillon Infanterie, eine Eskadron Husaren, etwa 200 Wachleute zu Fuß und 50 berittene Sicherheitswachen bereit. Gleich sechs Polizeikommissäre versuchten, die Versammlung aufzulösen, wurden aber nur mit Hohn und Gelächter bedacht. Kurz darauf traf der Wiener Polizeipräsident Karl Krticzka Freiherr von Jaden (1824–1885) ein, der nun den Befehl zur gewaltsamen Räumung gab. Da die kleine Abteilung Sicherheitswache, die von Anfang an im Garten postiert war, von den Arbeitern eingeschlossen war, stieß eine Kolonne Sicherheitswache durch das etwa drei Meter breite Tor in den Garten vor, wobei es zu einem Handgemenge kam. Schließlich machte die Sicherheitswache von der blanken Waffe Gebrauch, doch war nach halbstündigem Kampf der Platz noch immer nicht geräumt. Erst mit Hilfe der berittenen Sicherheitswache, die mit flachem Säbel auf die Demonstranten einschlug, wurde die Versammlung zerstreut. Schließlich war um 24 Uhr vollkommene Ruhe hergestellt, und Militär und Wachleute waren abgezogen. Acht Arbeiter wurden verhaftet, davon fünf ins Landesgericht Wien eingeliefert. Acht Sicherheitswachleute waren durch Steinwürfe leicht, ein Wachmann war schwer verletzt worden; die Zahl der verletzten Arbeiterinnen und Arbeiter ist unbekannt.
Franz Schustaczek war in Wien weiterhin in der radicalen Arbeiterbewegung aktiv und wurde aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 im Februar 1884 aus Wien ausgewiesen und in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) konfiniert: »Im Sinne des §. 3, Absatz c des Gesetzes v. 5. Mai 1869, R. G. Bl. Nr. 66, wurde angewiesen, seinen Zuständigkeitsort Penzing ohne behördliche Bewilligung nicht zu verlassen: 791 Schustaczek Franz , Weber, d. z. Brodausführer, geb. 1850 und zust. Penzing, k., I., mittelgr., unterfeßt, mit ovalem Ges., schwz. H., flacher Stirne, dunklen Augenbr., br. Augen, mangelhaften Zähnen, br. Schnurrbart, ovalem Kinn, deutsch sprechend. K. k. Polizei-Direktion Wien 26/2. 84.«2 Schustaczek, der nunmehr als Brotausführer arbeitete, hatte für seine schwerkranke Mutter zu sorgen. Aufgrund seines Ansuchens vom 29. Februar 1884 wurde die Konfinierung schon am 18. März 1884 probeweise wieder aufgehoben. Dadurch geriet er bei einigen Radicalen in den Verdacht, ein Polizeispitzel zu sein. Um sich gleichsam zu rehabilitieren, nahm er nach einigem Widerstreben an der so genannten Tyll-Affäre teil.
Die Tyll-Affäre. August 1885
Am 3. August 1885 fand in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) die so genannte Tyll-Affäre statt, an der vier Radicale beteiligt waren. Nach einem gescheiterten Versuch, der so genannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885, bildeten vier Radicale neuerlich eine »Polizei-Kommission« und nahmen gegen 20 Uhr 45 bei der reichen, Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892) in Obermeidling, Schönbrunner Hauptstraße 150, Inhaberin einer Putzwarenhandlung, eine »Visitation« vor. Der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) in der Uniform eines Polizeikommissärs wurde von drei »Polizei-Detektiven« in schwarzer Kleidung mit schwarz-gelben Kokarden begleitet: vom Metallschleifer Franz Czermak (1863–?), vom Drechslergehilfen Heinrich Höfermayer (1862–?) und von Franz Schustaczek. Bis auf Johann Hospodský waren alle mit Revolvern und Dolchen bewaffnet: Sie trugen diese versteckt bei sich, setzten sie aber nicht ein. Vor der Tür standen der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) und der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897) Schmiere. Johann Hospodský wies einen »polizeilich besiegelten« Befehl vor, der ihn befuge, die Kasse Franziska Tylls wegen im Umlauf befindlichen Falschgelds einer Revision zu unterziehen und das »Falschgeld« zu konfiszieren. Die Hausbesitzerin ließ dem »Polizeikommissär« Johann Hospodský bereits das Geld in ihrer Kasse, 470 Gulden in Banknoten, überprüfen. Als die »Kommission« gerade das Geld, gegen den Willen Franziska Tylls, konfiszieren wollte, traten die Ziehtochter der Hausbesitzerin, die Postbeamtenehefrau Johanna Reibl, und die Köchin Anna Schrimpf ein, weil sie den Vorgang von einem Nebenzimmer aus beobachtet hatten. Den beiden war nämlich aufgefallen, dass einer der »Polizei-Detektive«, nämlich Franz Czermak, einen falschen Bart trug. Franziska Tyll und Johanna Reibl verweigerten daraufhin die Herausgabe des Geldes. Es kam zu einem kleinen Handgemenge, und die Frauen drohten, einen Sicherheitswachmann zu rufen. Mit dem Hinweis, »Morgen werden Sie eine Zustellung bekommen«, entfernten sich daraufhin die Mitglieder der »Polizei-Kommission« rasch. Auch die vor der Tür stehenden Aufpasser Albert Friedmann, der die Uniform samt Amtskappe und Degen organisiert hatte, sowie Karl Schwehla flüchteten. Kurzfristig wurde von der Polizei auch eine sozialrevolutionäre Aktion in Betracht gezogen. Schließlich ging sie aber von einem Verbrechen kurioser Natur aus. Diese Vermutung der Behörden wurde in den nächsten Wochen durch ähnliche Vorfälle verstärkt. in Meidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Schönbrunner Hauptstraße 150 [Schönbrunner Straße], teil, bei welchem er als Polizeikommissär uniformiert gemeinsam mit fünf Genossen versuchte, durch eine wegen Falschgelds vorgetäuschte Geldrevision Geld zur Unterstützung der Familien von Inhaftierten und Ausgewiesenen zu beschaffen. Seine Teilnahme an einem geplanten Überfall auf einen Wucherer, der chloroformiert und beraubt werden sollte, verweigerte Schustaczek jedoch wegen seiner prinzipiellen Ablehnung von Gewalt.
Franz Schustaczek in der Schweiz. 1886
Nach dem gescheiterten Versuch der Radicalen, eine Mehrheit für die Auflösung des Wiener »Arbeiter-Bildungsvereins« zu erhalten, reiste Franz Schustaczek im August 1886 in die Schweiz, wo er auf dem Weg dahin in Linz an der Donau (Oberösterreich), in der Stadt Salzburg (Salzburg) und wohl auch in anderen Orten versuchte, die abgerissenen Verbindungen der verschiedenen Gruppen und Vereine wiederherzustellen. Er wollte dann von St. Gallen / Saint-Gall / San Gallo (Kanton St. Gallen, Schweiz) aus, den Vertrieb revolutionärer Druckschriften nach Österreich reorganisieren.
Die Brandleger-Affäre und ihre Folgen. Oktober 1886
Am 3. Oktober 1886, spät nachts, scheiterte die so genannte Brandleger-Affäre. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Dazu wurden vier Gruppen gebildet, und zwar aus dem Kreis der zwölf Verschwörer: der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), Heinrich Höfermayer, der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Drechs er- und Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), welcher sich allerdings später als unschuldig herausstellte, Karl Schwehla, der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), der Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?) und der Webergehilfe Johann Wawrunek (1849–?).
Die Behörden gingen mit ihren Kenntnissen über diese so genannte Brandleger-Affäre erst am 9. Oktober 1886 an die Öffentlichkeit, und in den Zeitungen wurde nun ausführlich von einem so genannten Anarchisten-Komplott berichtet. Schon länger hatte die Polizei eine Gruppe von etwa zwanzig Arbeitern, die sich jeden Sonntag im »Mader’schen Gasthaus« (Karl Mader) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Poststraße 59 [Linzer Straße], traf, beobachtet. Nun holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Und Franz Schustaczek wurde in St. Gallen auf österreichisches Ersuchen hin von der Schweizer Polizei verhaftet und an Österreich ausgeliefert.
Der Anarchisten-Prozess. März 1887
Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen die im Oktober 1886 verhafteten Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die so genannte Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Der Prozess sollte ursprünglich in geheimer Verhandlung stattfinden, da aber jeder der fünfzehn Angeklagten drei Vertrauensmänner bestimmen konnte, wäre der geheime Charakter ohnedies hinfällig, so dass man sich zu einer öffentlichen Verhandlung entschloss. Lediglich in der Verhandlung vom 25. März 1887 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurden der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1858–1942), der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), der Webergehilfe Johann Wawrunek (1849–?) und der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906). Angeklagt wurden des Verbrechens der Brandlegung Heinrich Höfermayer, Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla, des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung Stefan Buelacher, Josef Buzek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Friedrich Kratochvil, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek, der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek, des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla, des Verbrechens des versuchten Diebstahls Leopold Kaspari, Heinrich Rischawy, Johann Wawrunek und Thomas Zoppoth sowie des Verbrechens der versuchten Verleitung zum Raub Stefan Buelacher. Außer Stefan Buelacher und Josef Stieber sowie dem später freigesprochenen Josef Buzek legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse ab, belasteten aber einander auch stark. Die Anklage gegen Stefan Müller zog der Staatsanwalt am 25. März 1887 zurück; er wurde freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Dieser Prozess war übrigens der letzte von Staatsanwalt Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917), der am 14. März 1887 mit Wirksamkeit vom 1. April 1887 zum Rat am Oberlandesgericht ernannt worden war.
Verurteilt wurden wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen des Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes Friedrich Kratochvil zu zwanzig Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Leopold Kaspari zu sechzehn Jahren, wegen Brandlegung als unmittelbar Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla zu je fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen Verbrechens der §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls Johann Wawrunek zu fünfzehn Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung und versuchter Verleitung zum Raub Stefan Buelacher zu zwölf Jahren, wegen Mitschuld an der Brandlegung Josef Stieber zu neun und Gustav Kopetzky zu acht Jahren, wegen versuchten und vollbrachten Betrugs Franz Schustaczek zu sechs und Johann Hospodský zu fünf Jahren, wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger Albert Friedmann zu sechs Jahren, wegen versuchten Diebstahls Thomas Zoppoth zu einem Jahr und Heinrich Rischawy zu sechs Monaten schwerem Kerker, bei allen verschärft mit einem Fasttag im Monat, bei Friedrich Kratochvil zusätzlich durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres. Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek wurden außerdem nach Verbüßung der Strafe für immer aus Niederösterreich ausgewiesen, alle anderen Verurteilten nach überstandener Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt. Josef Buzek, der sich auch nach Aussagen aller Verurteilten von vornherein gegen die Brandlegung ausgesprochen habe, wurde freigesprochen. Insgesamt wurden in diesem Prozess 128 Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Mit Ausnahme von Johann Hospodský legten alle Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ein.
Das Revisionsverfahren. August 1887
Am 25. und 26. August 1887 fand vor dem Kassationshof in Wien die Revisionsverhandlung der Verurteilten im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 statt. Der Nichtigkeitsbeschwerde von Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Franz Schustaczek, Josef Stieber und Johann Wawrunek wegen der so genannten Brandleger-Affäre wurde dahingehend teilweise stattgegeben, dass die Brandlegung auf dem Holzlagerplatz des Karl Johann Scholtes (1847–1914) nicht nach dem Strafsatz des § 167 lit. d (Wiederholung), sondern nach § 167 lit. f zu erfolgen habe; dies habe auch auf die Urteile gegen Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla Auswirkung, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer und Franz Schustaczek in der so genannten Tyll-Affäre wurde dahingehend anerkannt, dass es sich nicht um vollbrachten, sondern versuchten Betrug handle; dies habe auch auf die Urteile gegen Johann Hospodský und Karl Schwehla Einfluss, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Eine Änderung des Strafmaßes sei aber durch diese Erkenntnisse nicht bewirkt. Die anderen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Über die Berufungen solle der Oberste Gerichtshof entscheiden.
Der Sozialdemokrat Franz Schustaczek
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Stein [zu Krems an der Donau] (Niederösterreich) im Winter 1892 schloss sich Franz Schustaczek der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« an. Er wurde Kassier beim Wiener »Arbeiter-Bildungsverein«, 14. und 15. Bezirk, und gehörte von 1893 bis 1900 als Schriftführer dem Sekretariat des Zentralausschusses der 1890 gegründeten »Gewerkschaft der Textilarbeiter Niederösterreichs« mit Sitz in Wien an.
Publikationen
Herausgeber
- Oesterreichischer Arbeiter-Kalender für das Jahr 1883. Herausgegeben von Franz Schustaczek. Nach der Beschlagnahme zweite Auflage. Wien: Im Selbstverlage des Herausgebers [1882], 83 S.
Mitarbeiter*innen an Periodika
- Die Zukunft (Wien) 1881 bis 1883
- Dinamit-Bombe (Wien) 1883
Kategorien
Adresse(n)
- Penzing 130, Niederösterreich [zu Wien 14.] (Geburtsadresse)
- Wien 15., Sperrgasse 5, 2. Stiege, 2. Stock, Tür 21 (Wohndresse 1893)
- Wien 15., Reichsapfelgasse 15, 1. Stiege, 2. Stock, Tür 13 (Wohndresse 1898)
- Wien 14., Kendlergasse 25A (Sterbeadresse)
Karte
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: November 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
Copyleft
- 1
Vgl. Oesterreichischer Arbeiter-Kalender für das Jahr 1883. Herausgegeben von Franz Schustaczek. Nach der Beschlagnahme zweite Auflage. Wien: Im Selbstverlage des Herausgebers [1882], 83 S.
- 2
[Anonym]: 791 Schustaczek Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 16 (1. März 1884), S. 58; siehe auch [anonym]: 1117 Schustaczek Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 21 (22. März 1884), S. 83.