Barbara Schaffhauser (1834–1901)

Persönliche Daten
Namensvarianten
geborene Barbara ?
Geburtsdatum
Oktober 1834
Sterbedatum
1901
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Ehe: 1874 mit Ferdinand Schaffhauser; d. i. Ferdinand Schafhauser (Haidl am Ahornberg, Böhmen [Zhůří na Javorné, zu Čachrov, Tschechien] Oktober 1836 – USA 190?): Kutscher, Fabrikarbeiter, Schlosser, Brotführer Maschinist; Radicaler, Anarchist
Sohn: [?] Schaffhauser: Dachdeckerlehrling; starb als Jugendlicher beim Absturz vom Dach

Biographie

Barbara Schaffhauser kam nach Wien, wo sie 1874 den damaligen Kutscher Ferdinand Schaffhauser (1836–190?) heiratete. 1877 übersiedelte das Ehepaar nach Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]), wo Barbara Schaffhauser bald eine Anhängerin der radicalen Arbeiterbewegung wurde. Am 6. September 1882 führten ab zwei Uhr morgens über dreißig Polizisten die zweite große Verhaftungswelle gegen Radicale durch, angeblich wegen der jüngst erschienenen radicalen Flugschrift »Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk«,1 wobei sechsundzwanzig Wiener Radicale verhaftet wurden, darunter Barbara Schaffhauser und ihr Ehemann Ferdinand Schaffhauser. Eigentlicher Grund für diese Verhaftungswelle war wohl die so genannte Merstallinger-Affäre, also der von den Tischlergehilfen Josef Engel (~1858–?) und Franz Pfleger (1831–1884) am 4. Juli 1882 verübte Raubüberfall auf den Schuhwarenfabrikanten Josef Merstallinger (~1832–?) zur Geldbeschaffung für die radicale Arbeiterbewegung. Mit diesen und einigen vorangegangenen Verhaftungen wurde die Führung der Wiener Radicalen für fast ein halbes Jahr ausgeschaltet und musste im Gefängnis den Prozessbeginn abwarten.2 Erst nach zehn Wochen beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens gegen Barbara Schaffhauser, und sie wurde am 17. November 1882 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Barbara Schaffhausers Ehemann wurde anlässlich der Ermordung des Polizeikonzipisten Franz Hlubek (1854–1883) durch den Buchbindergehilfen Anton Kammerer (1862–1884) am 15. Dezember 1883 zunächst als Hauptverdächtiger verhaftet und dann im Prozess, der am 27. und 28. Mai 1884 vor dem Ausnahmsgericht Wien stattfand, der Verbrechen der Mitschuld an der Ermordung des Polizeikonzipisten Franz Hlubek und der öffentlichen Gewalttätigkeit durch gefährliche Drohung angeklagt und wegen boshafter Unterlassung der Verhinderung des Mordes zu zwei Jahren schweren Kerker, verschärft durch zwei Fasttage im Monat, verurteilt. Als Ferdinand Schaffhauser im Dezember 1885 aus dem Gefängnis entlassen wurde, verblieb das Ehepaar noch einige Monate in Wien.

Im April 1886 emigriertem Barbara und Ferdinand Schaffhauser in die USA, wo sie sich zunächst in New York City (New York, USA) niederließen. Hier war ihr Ehemann weiterhin in der radicalen Arbeiterbewegung aktiv, insbesonders in dem im Dezember 1886 in New York City gegründeten »Radikalen Arbeiterbund«. Später übersiedelten Barbara und Ferdinand Schaffhauser nach Elizabeth (New Jersey, USA), wo ihr Ehemann als Maschinist arbeitete.

Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk. [London]: [Druck der socialdemocratischen Genossenschafts-Buchdruckerei »Freiheit«] [1882], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 9. Oktober 1882 in Österreich verboten.

  • 2

    Vgl. die vom Radicalen Josef Müller (1839–1891) herausgegebene Schrift: Der Hochverraths-Proceß und die Affaire Merstallinger gegen Engel, Pfleger, Berndt, Sommer, Schmidt, Gröbner, Spiegel, Krondorfer, Winter, Masur, Motz, Kompoß, Würges, Wagner, Weich, Spahl, Wetz, Buelacher, Treibenreif, Peukert, Kotidek, Stiaßny, Führer, Gams, Kreps, Schenk, Wordak, Heitzer und Hotze. Verhandelt vor dem k. k. Schwurgericht Wien, vom 8.–21. März 1883. Nach den stenographischen Berichten bearbeitet und wahrheitsgetreu wiedergegeben. Herausgegeben von Josef Müller. VII. Bezirk, Gumpendorferstraße 78. Wien: Im Selbstverlage des Herausgebers 1883, 238 S.