Emil Pelikan (1852–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
12. Mai 1852
Geburtsort
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch

Vater: Josef Pelikan (Königinhof an der Elbe, Böhmen [Dvůr Králové nad Labem, Tschechien] um 1816 – ?), Sohn einer Hausfrau und eines Rotgerbers: Tischlermeister; Heirat in Lichtental (Niederösterreich [zu Wien 9.] am 9. Mai 1841 mit:
Mutter: Johanna Pelikan, geborene Hamburger (Lichtental, Niederösterreich [zu Wien 9.] 29. Jänner 1820 – Wien 18. Februar 1868): Hausfrau
Ehe: in Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]) am 3. März 1878 mit Katharina Tuschel (Strebersdorf, Niederösterreich [zu Wien 21.] 15. Jänner 1855 – ?), Tochter einer Bäuerin und eines Wirtschaftsbesitzers: Hausfrau
Sohn: Emil Adolf Pelikan (Floridsdorf, Niederösterreich [zu Wien 21.] 6. April 1880 – Floridsdorf, Niederösterreich [zu Wien 21.] 2. Juli 1882): an Hirnhautentzündung verstorben

Biographie

Emil Pelikan absolvierte eine Schlosserlehre in Wien, wo er dann in Floridsdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]) als Schlossergehilfe in einer Fabrik Arbeit fand. Er stieß früh zur radicalen Arbeiterbewegung. Am 9. September 1882 fand eine geheime Versammlung im Lesezimmer des Wiener »Arbeiter-Bildungsvereins« im Gasthaus »zur Wolfsgrube« (Adalbert Augustin) in Wien 2., Taborstraße 65, statt. Dabei hielten der Schlossergehilfe Pelikan sowie der Maurergehilfe Christoph Ernst (1848–1918) vor etwa zwanzig Arbeitern revolutionäre Reden. Pelikan rief zum Sturz der Regierung und zur Herbeiführung einer Revolution auf. Ernst forderte dazu auf, die Regierung über den Haufen zu werfen, und jenen Polizisten, die Arbeiter verhaften, die Köpfe einzuschlagen. Zwei Teilnehmer des Treffens, ein Tischlergehilfe und ein Steindrucker, meldeten die Reden der beiden Referenten anschließend dem Polizeikommissariat. Sie wurden später vor Gericht verdächtigt, Polizeispitzel zu sein. Am 10. September 1882 wurden bei Christoph Ernst und Emil Pelikan Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurde bei ihnen die verbotene Druckschrift »Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk«1 und bei Emil Pelikan außerdem die Abhandlung »Ueber die Explosion von Chemikalien«, eine Anleitung zur Herstellung von Dynamit, Schießbaumwolle und Jodstickstoff, gefunden. Christoph Ernst und Emil Pelikan sowie dessen Ehefrau, die Hausfrau Katharina Pelikan (1855–?), wurden verhaftet. Katharina Pelikan wurde bald wieder freigelassen, Christoph Ernst und Emil Pelikan wurden ins Landesgericht Wien zur Untersuchungshaft eingeliefert. Am 25. Oktober 1882 sollte vor dem Landes- als Schwurgericht Wien der Prozess gegen Emil Pelikan und Christoph Ernst durchgeführt werden, beide des Verbrechens des Hochverrats angeklagt. Da sich der Gerichtspräsident und der Verteidiger über den beabsichtigten Ausschluss der Öffentlichkeit nicht einigen konnten, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger, der Hof- und Gerichtsadvokat Sigismund Wolf-Eppinger (1850–1912), legte mit Einverständnis seines Mandanten sein Mandat aus Protest nieder, weil ihm der Gerichtshof verbot, selbst Vertrauensmänner für seine Klienten zu benennen. Am 30. Oktober 1882 wurde schließlich der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Emil Pelikan wurde von der Anklage des Verbrechens des Hochverrats freigesprochen, jedoch wegen Vergehens der Ruhestörung durch Anpreisung ungesetzlicher Handlungen zu vier Monaten Arrest verurteilt. Christoph Ernst wurde vollständig freigesprochen.

Emil Pelikan, der nunmehr als Lackierer arbeitete, blieb zunächst weiterhin in der radicalen Arbeiterbewegung aktiv. Im Februar 1884 wurde er aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 angewiesen, seinen Zuständigkeitsort Wien nicht zu verlassen. Danach wandte er sich dem Lager der Gemäßigten zu und wurde nach dem so genannten Einigungsparteitag von Hainfeld (Niederösterreich), 30. Dezember 1888 bis 1. Jänner 1889, Mitglied der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei«. Emil Pelikan war auch Delegierter – teilweise als Mitglied der Parteivertretung – auf den österreichischen Parteitagen der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei«: am zweiten in Wien, 28. bis 30. Juni 1891, am dritten in Wien, 5. bis 9. Juni 1892, am vierten in Wien, 25. bis 31. März 1894, am fünften in Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]), 5. bis 11. Juni 1896, am sechsten in Wien, 6. bis 12. Juni 1897, und am gesamtösterreichischen Parteitag in Brünn (Mähren [Brno, Tschechoslowakei]), 24. bis 29. September 1899. Außerdem wurde Pelikan erster Obmann und seit 1896 Obmann-Stellvertreter des von ihm mitinitiierten und am 17. August 1890 gegründeten »Arbeiter-Fortbildungs-Vereins Leopoldstadt«. Unter dem Verdacht, dass es bei den Versammlungen dieses Vereins weniger um Fortbildung gehe, musste sich Pelikan am 20. Jänner 1892 vor dem Bezirksgericht Leopoldstadt verantworten, wurde aber freigesprochen. 1893 bis 1894 war Pelikan Obmann-Stellvertreter der »Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse« und 1893 bis 1901 Obmann des »Sozialdemokratischen Volksvereins in ganz Niederösterreich«. Anlässlich seiner am 21. Mai 1894 im Volksverein gehaltenen Rede wurde er am 2. November 1894 vom Bezirksgericht Leopoldstadt wegen Beleidigung der Gendarmerie und des Parlaments zu vierzehn Tagen Arrest verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein, und der Appellsenat des Landesgerichts Wien erhöhte am 23. März 1895 die Strafe auf einen Monat Arrest. Von Mai 1894 bis Jänner 1900 zeichnete Emil Pelikan als Eigentümer der »Arbeiterinnen-Zeitung. Sozialdemokratisches Organ für Frauen und Mädchen« (Wien). 

Adressen

  • Wien 9., Lichtental 207 (Geburtsadresse)

  • Floridsdorf, Niederösterreich [zu Wien 21.], Mühlschüttel 105 (1878)

  • Floridsdorf, Niederösterreich [zu Wien 21.], Donaustraße 5 (1880–1882)

  • Wien 20., Klosterneuburger Straße 5 (1896)

  • Wien 20., Staudingergasse 16 (1897–1899)

Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk. [London]: [Druck der socialdemocratischen Genossenschafts-Buchdruckerei »Freiheit«] [1882], später abgedruckt in der Zeitung »Freiheit« (London), 4. Jg., Nr. 31 (23. September 1882) unter dem Titel »Manifest der socialrevolutionären Arbeiterpartei Oesterreichs an das arbeitende Volk«. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 9. September 1882 in Österreich verboten.