Christoph Ernst (1848–1918)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
1848
Geburtsort
Sterbedatum
22. November 1918
Sterbeort
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Ehe: mit Theresia Schubert (1855 – 1911): Hausfrau
Sohn: Christoph Richard Ernst (Wien 14. Mai 1884 – Trofaiach, Steiermark 18. Oktober 1979): Architekt

Biographie

Christoph Ernst absolvierte eine Maurerlehre in Wien, wo er dann als Maurergehilfe tätig war. Er stieß früh zur radicalen Arbeiterbewegung. Am 9. September 1882 fand eine geheime Versammlung im Lesezimmer des Wiener »Arbeiter-Bildungsvereins« im Gasthaus »zur Wolfsgrube« (Adalbert Augustin) in Wien 2., Taborstraße 65, statt. Dabei hielten der Schlossergehilfe Emil Pelikan (1852–?) und Christoph Ernst vor etwa zwanzig Arbeitern revolutionäre Reden. Pelikan rief zum Sturz der Regierung und zur Herbeiführung einer Revolution auf. Ernst forderte dazu auf, die Regierung über den Haufen zu werfen, und jenen Polizisten, die Arbeiter verhaften, die Köpfe einzuschlagen. Zwei Teilnehmer des Treffens, ein Tischlergehilfe und ein Steindrucker, meldeten die Reden der beiden Referenten anschließend dem Polizeikommissariat. Sie wurden später vor Gericht verdächtigt, Polizeispitzel zu sein. Am 10. September 1882 wurden bei Christoph Ernst und Emil Pelikan Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurde bei ihnen die verbotene Druckschrift »Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk«1 und bei Emil Pelikan außerdem die Abhandlung »Ueber die Explosion von Chemikalien«, eine Anleitung zur Herstellung von Dynamit, Schießbaumwolle und Jodstickstoff, gefunden. Christoph Ernst und Emil Pelikan sowie dessen Ehefrau, die Hausfrau Katharina Pelikan (1855–?), wurden verhaftet. Katharina Pelikan wurde bald wieder freigelassen, Christoph Ernst und Emil Pelikan wurden ins Landesgericht Wien zur Untersuchungshaft eingeliefert. Am 25. Oktober 1882 sollte vor dem Landes- als Schwurgericht Wien der Prozess gegen Emil Pelikan und Christoph Ernst durchgeführt werden, beide des Verbrechens des Hochverrats angeklagt. Da sich der Gerichtspräsident und der Verteidiger über den beabsichtigten Ausschluss der Öffentlichkeit nicht einigen konnten, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger, der Hof- und Gerichtsadvokat Sigismund Wolf-Eppinger (1850–1912), legte mit Einverständnis seines Mandanten sein Mandat aus Protest nieder, weil ihm der Gerichtshof verbot, selbst Vertrauensmänner für seine Klienten zu benennen. Am 30. Oktober 1882 wurde schließlich der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Emil Pelikan wurde von der Anklage des Verbrechens des Hochverrats freigesprochen, jedoch wegen Vergehens der Ruhestörung durch Anpreisung ungesetzlicher Handlungen zu vier Monaten Arrest verurteilt. Christoph Ernst wurde vollständig freigesprochen.

Nach dem so genannten Einigungsparteitag von Hainfeld (Niederösterreich), 30. Dezember 1888 bis 1. Jänner 1889, wurde Christoph Ernst Mitglied der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« und 1893 Obmann-Stellvertreter des »Sozialdemokratischen Vereins ›Vorwärts‹«. Er war nun vor allem gewerkschaftlich aktiv. So war er im April 1890 als Sprecher des Lohnkomitees führend am Streik der Maurergehilfen in Wien und seinen Vororten beteiligt. Beim Streik der Bauarbeiter Wiens führte Christoph Ernst bei der wichtigen Versammlung, die am 15. Juni 1896 in der Volkshalle des Wiener Rathauses in Wien 1., Rathausplatz 1, stattfand und an der rund achttausend Bauarbeiter teilnahmen, als Gehilfenobmann den Vorsitz.

Adressen

  • Wien 5., Wiedner Hauptstraße 131 (letzte Wohnadresse)

  • Wien 9., Allgemeines Krankenhaus, Alser Straße 4 (Sterbeadresse) 

Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Manifest der sozialrevolutionären Arbeiter-Partei Oesterreichs an das arbeitende Volk. [London]: [Druck der socialdemocratischen Genossenschafts-Buchdruckerei »Freiheit«] [1882], später abgedruckt in der Zeitung »Freiheit« (London), 4. Jg., Nr. 31 (23. September 1882) unter dem Titel »Manifest der socialrevolutionären Arbeiterpartei Oesterreichs an das arbeitende Volk«. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 9. September 1882 in Österreich verboten.