Wilhelm Miksch (1862–1940)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
29. Mai 1862
Sterbedatum
29. April 1940
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch, seit 1930 konfessionslos
Berufe

Vater: Franz Miksch, Sohn einer Häuslerin und eines Häuslers: Schneidermeister; Heirat mit:
Mutter: Johanna Miksch, geborene Dorant, Tochter einer Hausfrau und eines Webers: Hausfrau
Bruder: Franz Miksch (Fulnek, Mähren [Tschechien] 15. Juni 1860 – ?): Webergehilfe; Radicaler

Biographie

In der Nacht auf den 22. Juni 1884 wurde in Fulnek (Mähren [Tschechien]) das verbotene, in England hergestellte Flugblatt »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]«1 vom Oktober 1883 verbreitet. Der hier wohnende Webergehilfe Wilhelm Miksch, Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung, wurde verdächtigt, die Flugblätter von seinem in Wien lebenden Bruder, dem Webergehilfen Franz Miksch (1860–?), aus Wien bekommen zu haben. Die Polizei konnte dies weder Franz noch Wilhelm Miksch nachweisen, doch wurde Franz Miksch aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 28. September 1884 aus Wien ausgewiesen.

Am 18. Oktober 1886 wurde Wilhelm Miksch vom Kreis- als Schwurgericht Neutitschein (Mähren [Nový Jičín, Tschechien]) wegen Verbrechens des versuchten Diebstahls zu einem Jahr schwerem Kerker verurteilt, wobei das Strafmaß nach Berufung des Staatsanwalts vom mährisch-schlesischen Oberlandesgericht auf zwei Jahre erhöht wurde. Er saß seine Strafe in der Strafanstalt Mürau (Mähren [Mírov, Tschechien]) ab. Hier saß auch sein am 12. Februar 1887 vom Kreis- als Schwurgericht Neutitschein wegen der Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung und der Religionsstörung zu dreizehn Monaten schwerem Kerker verurteilt verurteilte Buder Franz Miksch ein. Während ihrer Haft verdichteten sich die Verdachtsmomente auf Hochverrat, unter anderem auch wegen der konfiszierten chiffrierten Nachrichten, die sich die Brüder auf Toilettenpapier im Gefängnis gegenseitig zusandten. Am 24. April 1888 begann vor dem Kreis- als Ausnahmsgericht Neutitschein in geheimer Verhandlung der Prozess gegen die noch im Gefängnis einsitzenden Brüder Franz und Wilhlem, angeklagt der Verbrechen des Hochverrats und der Majestätsbeleidigung sowie des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung. Diese hätten sie unter anderem durch die Verbreitung des Flugblatts »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]«im Juni 1884 begangen. Da der Hauptzeuge nicht vor Gericht erschien, wurde die Hauptverhandlung am 25. April 1888 unterbrochen und erst am 29. Mai 1888 wieder aufgenommen. Der aus Hohenstadt an der March (Mähren [Zábřeh, Tschechien]) nach Sechshaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) geflüchtete Zeuge, der Seidenweber Josef Maier (~1861–?), der seit 30. April 1888 als Zeuge steckbrieflich gesucht wurde, war mittlerweile von der Polizei aufgespürt worden und wurde nunmehr dem Gericht vorgeführt. Dieser schwächte aber seine ursprünglich das Brüderpaar schwer belastenden Aussagen so ab, dass Wilhelm und Franz Miksch freigesprochen wurden.

Adressen:

  • Fulnek, Mähren [Tschechien], Fulnek 225 (Geburtsadresse)
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Arbeiter! Große Krankheiten […][/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Graz vom 2. November 1883 in Österreich verboten.