Franz Miksch (1860–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
15. Juni 1860
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch, seit 2. Dezember 1918 konfessionslos
Berufe

Vater: Franz Miksch, Sohn einer Häuslerin und eines Häuslers: Schneidermeister; Heirat mit:
Mutter: Johanna Miksch, geborene Dorant, Tochter einer Hausfrau und eines Webers: Hausfrau
Bruder: Wilhelm Miksch (Fulnek, Mähren [Tschechien] 29. Mai 1862 Neutitschein, Protektorat Böhmen und Mähren [Nový Jičín, Tschechien] 29. April 1940): Webergehilfe; Radicaler

Biographie

Der Webergehilfe Franz Miksch, geboren in und zuständig nach Fulnek (Mähren [Tschechien]), kam nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Als in der Nacht auf den 22. Juni 1884 in Fulnek (Mähren [Tschechien]) das verbotene, in England hergestellte Flugblatt »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]«1 vom Oktober 1883 verbreitet wurde, geriet Franz Miksch in Verdacht, dieses seinem Bruder, dem Webergehilfen Wilhelm Miksch (1862–1940), nach Fulnek geschickt zu haben. Obwohl ihm die Polizei dies nicht nachweisen konnte, wurde Franz Miksch aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 28. September 1884 aus Wien ausgewiesen: »4250 Miksch, auch Müksch Franz, Webergeh., 1860 zu Fulnek, Bez. Neutitschein in Mähren geb., dahin zust., gr., schlank, mit oval., gesundfärbig. Ges., bld. H. u. Augenbr., bl.-gr. Augen, flacher Stirne, guten Zähnen, schwachem, bld. Schnurrb., oval. Kinn, deutsch u. böhmisch sprechend (mit Erk. vom 28. September 1884).«2

Franz Miksch begab sich zunächst nach Fulnek, wo er in einer Fabrik Arbeit fand. Doch seit 19. Oktober 1886 wurde er vom Kreisgericht Neutitschein (Mähren [Nový Jičín, Tschechien]) wegen Verbrechens der Religionsstörung steckbrieflich gesucht: »3923 Miksch Franz, Fabriksarbeiter, aus Fulnek in Mähren, 25 J., mittelgr., mit längl., hag. Ges., spitzer Nase, bld. H. u. solchem schütteren Vollb., bl. Aug., finsterem, mürrischem Blicke, zulezt bekl. mit gr.-br. Zeughose, br. Stoffjaquet u. nied., schwz. Filzhute, weg. Verbr. der Religionsstörung rechtsträftig in Anklagestand versetzt, ist anh. einzulief. Er dürfte in anarchistischen Kreisen sich aufhalten. Kreis-Ger. Neutitschein 19/10. 86.«3

Franz Miksch flüchtete nach Linz an der Donau (Oberösterreich), wo er am 27. Oktober 1886 wegen Fälschung seines Arbeitsbuches von Sicherheitswachleuten festgenommen und ins Kreisgericht Neutitschein überstellt wurde. Am 12. Februar 1887 wurde Franz Miksch vom Kreis- als Schwurgericht Neutitschein wegen der Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung und der Religionsstörung zu dreizehn Monaten schwerem Kerker verurteilt. Er saß seine Strafe in der Strafanstalt Mürau (Mähren [Mírov, Tschechien]) ab. Hier saß auch sein am 18. Oktober 1886 vom Kreis- als Schwurgericht Neutitschein wegen Verbrechens des versuchten Diebstahls zu zwei Jahren schwerem Kerker verurteilte Buder Wilhelm Miksch ein. Während ihrer Haft verdichteten sich die Verdachtsmomente auf Hochverrat, unter anderem auch wegen der konfiszierten chiffrierten Nachrichten, die sich die Brüder auf Toilettenpapier im Gefängnis gegenseitig zusandten. Am 24. April 1888 begann vor dem Kreis- als Ausnahmsgericht Neutitschein in geheimer Verhandlung der Prozess gegen die noch im Gefängnis einsitzenden Brüder Franz und Wilhlem, angeklagt der Verbrechen des Hochverrats und der Majestätsbeleidigung sowie des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung. Diese hätten sie unter anderem durch die Verbreitung des Flugblatts »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]« im Juni 1884 begangen. Da der Hauptzeuge nicht vor Gericht erschien, wurde die Hauptverhandlung am 25. April 1888 unterbrochen und erst am 29. Mai 1888 wieder aufgenommen. Der aus Hohenstadt an der March (Mähren [Zábřeh, Tschechien]) nach Sechshaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) geflüchtete Zeuge, der Seidenweber Josef Maier (~1861–?), der seit 30. April 1888 als Zeuge steckbrieflich gesucht wurde, war mittlerweile von der Polizei aufgespürt worden und wurde nunmehr dem Gericht vorgeführt. Dieser schwächte aber seine ursprünglich das Brüderpaar schwer belastenden Aussagen so ab, dass Wilhelm und Franz Miksch freigesprochen wurden.

Schon am 27. Dezember 1888 wurde Franz Miksch vor dem Kreisgericht Ried im Innkreis (Oberösterreich) des Verbrechens des Diebstahls angeklagt und zu acht Monaten schwerem Kerker, verschärft durch einen Fasttag monatlich.

Franz Miksch wurde bereits am 19. März 1892 neuerlich steckbrieflich gesucht, diesmal vom Landgericht Troppau (Österreichisch-Schlesien [Opava, Tschechien]) wegen Verbrechens des Betrugs: »941 Miksch Franz, Weber, im J. 1861 in Fulnek in Mähren geb., dahin zust., konfessionslos, I., groß, mit längl., hag. Ges., bld. H., blaugr. Augen, spitzigem Kinn, bekl. mit lichtbr. Mentschikoff u. schwz., breitrand. Hute, viel u. schnell sprechend u. sich als gesetzkundig ausgebend, hierger. weg. Verbr. des Betruges in Untersuchung, ist flüchtig u. hieher einzuliefern. Land.-Ger. Troppau 19/3. 92.«4

Adressen

  • Fulnek, Mähren [Tschechien], Fulnek 163 (Geburtsadresse)
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Arbeiter! Große Krankheiten […][/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Graz vom 2. November 1883 in Österreich verboten.

  • 2

    [Anonym]: 4250 Miksch, auch Müksch Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 75 (15. November 1884), S. 297.

  • 3

    [Anonym]: 3923 Miksch Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 63 (3. November 1885), S. 249.

  • 4

    [Anonym]: 941 Miksch Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 17 (31. März 1892), S. 65.