Johann Feichtinger (1858–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
falsche Namensschreibweise: Johann Feistinger
falsche Namensschreibweise: Johann Feuchtinger
Geburtsdatum
14. April 1858
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Joseph Feichtinger (Gleisdorf, Steiermark 22. Dezember 1819 – ?): Eisenbahnarbeiter, dann Taglöhner; Heirat in Gloggnitz (Niederösterreich) am 13. Juni 1847 mit:
Mutter: Katharina Feichtinger, geborene Stockreiter (Stuppach [zu Gloggnitz], Niederösterreich 13. Oktober 1818 – ?), außereheliches Kind einer Schmiedstochter: Hausfrau

Biographie

Johann Feichtinger absolvierte eine Tischlerlehre und schloss sich als Tischlergehilfe in Wien der radicalen Arbeiterbewegung an. Am 15. November 1881 fand am Nachmittag in »Zobel’s Bierhalle« (Franz Zobel) in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Gasgasse 4–6 / Zwölfergasse 3–15, eine Volksversammlung gegen den Gewerbetag statt, an welcher etwa sechshundert Personen teilnahmen. Nach den Referaten des Tischlergehilfen Alois Treibenreif (1836–1903), des Webergehilfen Franz Schustaczek (1850–1908) und des Tischlergehilfen Johann Kompoß (1842–192?) kam es zu einer heftigen Debatte. Franz Schustaczek wurde vom Behördenvertreter das Wort entzogen, als er anlässlich des ersten Tagesordnungspunkts, nämlich einer Resolution des Gewerbetages, an der liberalen Presse Kritik übte. »Ausreden lassen!« riefen die Anwesenden. Es entstand ein Tumult, die Versammlungsteilnehmer weigerten sich, den Saal zu räumen, und es kam zu einem Handgemenge. Rufe wie »Hinaus mit der Polizei! « und »Es lebe die Freiheit!« wurden laut. Die anwesenden Sicherheitswachleute zogen die Säbel und Johann Feichtinger sowie der Spenglergehilfe Franz Rauch (1851–?) wurden verhaftet, in das Polizeikommissariat Sechshaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) eingeliefert und am 16. November 1881 ins Landesgericht Wien überstellt. Gegen Feichtinger wurde außerdem vom Bezirksgericht Sechshaus ein Verfahren wegen Übertretung des Koalitionsgesetzes eingeleitet. Wegen dieses Tumults fand am 11. Jänner 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen Feichtinger und Rauch statt. Im Sinne der Anklage wurden Franz Rauch wegen Vergehens des Auflaufs zu sechs Monaten schwerem Kerker und Johann Feichtinger wegen Vergehens des Auflaufs durch Behinderung von Amtspersonen zu zwei Monaten strengem Arrest verurteilt. Feichtinger habe in der Versammlung durch seine Hilferufe die Anwesenden gegen die einschreitende Sicherheitswache aufgereizt. Danach verliert sich die Spur von Johann Feichtinger.

Adressen

  • Gloggnitz, Niederösterreich, Heufeld 3 (Geburtsadresse)

  • Wien 6., Garbergasse 10 (1881)

Karte