Franz Rößler

Persönliche Daten
Biographie

Franz Rößler absolvierte eine Schlosserlehre und arbeitete als Maschinenschlosser in Graz (Steiermark), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.

Am 6. Jänner 1885 fanden in Graz gleichsam als Nachspiel zum großen Sozialistenprozess vom 11. bis 25. Juni 1884 die Appellationsverfahren gegen gelernten Bäckergehilfen und nunmehrige Dienstmann Johann Hitti (1832–1896), den Tischlergehilfen Franz Lederer (~1846–1886) und Franz Rößler statt. Beim Prozess 1884 war man unter anderem davon ausgegangen, dass die Radicalen Michael Kappauf (1843–1890), Buchhalter, und Josef Schneider (1836–1908), Kettenschmied, beide Beamte der »Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Invaliden-Kasse«, die Krankenkasse für die Radicalen übernehmen wollten. Dies sei aber durch den Obmann, den ehemaligen Schienenarbeiter und nunmehrigen Gastwirt Josef Braun (1849–1912), verhindert worden. Noch während des Prozesses waren am 13. Juni 1884 aus der Kasse der »Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Invaliden-Kasse« 143 Gulden und 15 Kreuzer gestohlen worden. Die Gemäßigten äußerten den Verdacht, dass die Radicalen das Geld entwendet hätten, um damit die Kosten für den Verteidiger im großen Sozialistenprozess zu bestreiten, wobei als Dieb konkret Franz Rößler genannt worden war. Die von den Gemäßigten angestrengten polizeilichen Erhebungen waren diesbezüglich aber im Sand verlaufen. In der Generalversammlung der »Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Invaliden-Kasse« am 21. September 1884 beschuldigten nun Franz Lederer und Franz Rößler den Vereinsobmann Josef Braun, seinerseits das Geld entwendet zu haben, um die Radicalen dadurch in Verruf zu bringen. Josef Braun klagte und Franz Lederer sowie Franz Rößler wurden vom Bezirksgericht Graz wegen Ehrenbeleidigung zu je einem Monat verschärftem Arrest verurteilt. Nunmehr erkannte der Appellationssenat die beiden Verurteilten für unschuldig. Gleichzeitig hatte sich damals Josef Braun gegen den Vorwurf Johann Hittis verwehren müssen, er habe einen an den Ausschuss der Krankenkasse gerichteten Brief Michael Kappaufs entwendet. Josef Braun konnte aber belegen, dass der Brief an ihn als Obmann gerichtet war, weshalb Johann Hitti vom Bezirksgericht Graz zu acht Tagen Arrest verurteilt worden war. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Appellationssenat bestätigt.

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