Josef Großl (1864–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
Ungefähr 1864
Berufe
Biographie

Josef Großl, zuständig nach dem Komitat Eisenburg (Ungarn), arbeitete als Schneidergehilfe in Bruck an der Mur (Steiermark), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.

Josef Großl wurde am 6. September 1885 zum Obmann-Stellvertreter des »Arbeiter-Bildungsvereins ›Vorwärts‹« in Bruck an der Mur gewählt. Am nächsten Tag, am 7. September 1885, leitete er eine Versammlung des »Arbeiter-Bildungsvereins ›Vorwärts‹« im »Topf’schen Gasthaus«. Dabei soll er revolutionäre Reden zugelassen haben und im Freundeskreis revolutionäre Lieder, unter anderem das Lied »Der Proletarier« von Johann Most (1846–1906), gesungen habe. Außerdem soll er kurz darauf den Gehilfen des Schneidermeisters Leopold Niederhuber (1831–1901) gedroht haben: »Wer sich von Euch erfrecht, von dem was im Topf’schen Gasthause vorgefallen ist, etwas auszusagen, wird keine sichere Stunde mehr haben.«1 Am 14. September 1885 wurde Großl zusammen mit den Schneidergehilfen J. Witschar und Johann Začzek (1864–?). Witschar und Začzek wurden erst nach fünf Wochen Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung freigelassen. Wegen der Verhaftung von Großl wurden mehrere Anhänger der Gemäßigten des »Arbeiter-Bildungsvereins ›Vorwärts‹« überfallen, misshandelt und durch Drohungen zur Teilnahme an hochverräterischen Aktionen aufgefordert, weshalb der am 10. September 1885 verhaftete Schuhmachergehilfe Mathias Bergwein (1847–?) und der am 16. September 1885 verhaftete Friseurgeselle Franz Corvin (~1865–?) am 15. November 1885 vom Kreisgericht Leoben wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch öffentliche Gewalttätigkeit verurteilt wurden: Mathias Bergwein zu drei und Franz Corvin zu zwei Monaten schwerem, verschärften Kerker.

Am 24. und 25. November 1885 fand vor dem Kreis- als Schwurgericht Leoben der Prozess gegen Josef Großl wegen Verbrechens des Hochverrats, der Störung der öffentlichen Ruhe und der gefährlichen Drohung statt. Josef Großl wurde im Sinne der Anklage zu fünf Jahren schwerem Kerker verurteilt. Er wurde nach vier Jahren als so genannter Geisteskranker aus dem Gefängnis entlassen.

Karte
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    Zitiert nach [anonym]: Schwurgerichts-Verhandlungen in Leoben. (Originalbericht). [/] Hochverrath, in: Steirische Alpen-Post. (Aussee), 1. Jg., Nr. 36 (6. Dezember 1885), S. 339.