Martin Samobor (1845–)
Persönliche Daten
Biographie
Martin Samobor absolvierte eine Kleidermacherlehre und begab sich als Kleidermachergehilfe nach Salzburg (Salzburg), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Auf Grundlage der Denunziation des Schuhmachergehilfen Rudolf Deutl (1863–1929), ebenfalls ein Radicaler, wurden im Zuge einer großen Polizeiaktion gegen Radicale in Salzburg seit dem 26. April 1881 zahlreiche Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen. Es ging vor allem gegen Mitglieder des 1880 gegründeten »Allgemeinen Arbeitervereins für Salzburg und Umgebung«, dessen Obmann Samobor einmal war. Diese hätten am 17. April 1881 in einer geheimen Sitzung einiger Radicaler im Gasthaus »zum goldenen Anker« (Josef Kreuzberger) in Salzburg, Steingasse 44, ein Attentat auf Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) geplant. Dafür seien bereits drei gefüllte Petarden, zwei Hülsen und ein Revolver vorhanden, die zusammen mit verbotenen sozialistischen Druckschriften vom Schneidergehilfen Josef Marschall (1858–?), vom Schuhmachergehilfen Leonhard Pinter (1852–?) und vom Gasthausbesitzer im Keller dieses Gasthauses beziehungsweise im Gastgarten unter der Kegelbahn vergraben worden wären. Es wurden weder die in der bürgerlichen Presse kolportierten Sprengbomben noch die Kiste mit Waffen und Druckschriften gefunden. Dennoch wurden dreizehn Radicale verhaftet, darunter Samobar. Am 21. Juni 1881 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Salzburg ein großer Prozess gegen elf Radicale statt, die im April und Mai 1881 verhaftet worden waren. Martin Samobor, der von anderen Angeklagten als Initiator der geheimen Gesellschaft bezeichnet wurde, und seine Genossen wurden des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch die Bildung einer geheimen Gesellschaft im Jahr 1880, Samobor zusätzlich wegen Verteilung von verbotenen Druckschriften der Übertretung des Pressgesetzes beschuldigt. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, auch Samobor vom Hauptanklagepunkt nach acht Wochen Untersuchungshaft. Allerdings wurde Martin Samobor wegen Übertretung des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 5 Gulden zugunsten des Armenfonds der Stadt Salzburg, eventuell vierundzwanzig Stunden Arrest, verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: August 2024
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