Martin Samobor (1845–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
ungarische Namensform: Martón Samobor
Geburtsdatum
1845
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe
Biographie

Martin Samobor absolvierte eine Kleidermacherlehre und begab sich als Kleidermachergehilfe in die Stadt Salzburg (Salzburg), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Auf Grundlage der Denunziation des Schuhmachergehilfen Rudolf Deutl (1863–1929), ebenfalls ein Radicaler, wurden im Zuge einer großen Polizeiaktion gegen Radicale in Salzburg seit dem 26. April 1881 zahlreiche Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen. Es ging vor allem gegen Mitglieder des 1880 gegründeten »Allgemeinen Arbeitervereins für Salzburg und Umgebung«, dessen Obmann Samobor einmal war. Diese hätten am 17. April 1881 in einer geheimen Sitzung einiger Radicaler im Gasthaus »zum goldenen Anker« (Josef Kreuzberger) in Salzburg, Steingasse 44, ein Attentat auf Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) geplant. Dafür seien bereits drei gefüllte Petarden, zwei Hülsen und ein Revolver vorhanden, die zusammen mit verbotenen sozialistischen Druckschriften von Josef Marschall, vom Schuhmachergehilfen Leonhard Pinter (1852–?) und vom Gasthausbesitzer Josef Kreuzberger im Keller dieses Gasthauses beziehungsweise im Gastgarten unter der Kegelbahn vergraben worden wären. Es wurden weder die in der bürgerlichen Presse kolportierten Sprengbomben noch die angeblich unter der Kegelbahn des Gasthauses »zum Gaswerk« in Mülln [zu Salzburg] (Salzburg), Gaswerkgasse 7, vergrabene Kiste mit Waffen und Druckschriften gefunden. Dennoch wurden dreizehn Radicale verhaftet, darunter Samobor. Am 21. Juni 1881 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Salzburg ein großer Prozess gegen elf Radicale statt, die im April und Mai 1881 verhaftet worden waren. Martin Samobor, der von anderen Angeklagten als Initiator der geheimen Gesellschaft bezeichnet wurde, und seine Genossen wurden des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch die Bildung einer geheimen Gesellschaft im Jahr 1880, Samobor zusätzlich wegen Verteilung von verbotenen Druckschriften der Übertretung des Pressegesetzes beschuldigt. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, auch Samobor vom Hauptanklagepunkt nach acht Wochen Untersuchungshaft. Allerdings wurde Martin Samobor wegen Übertretung des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 5 Gulden zugunsten des Armenfonds der Stadt Salzburg, eventuell vierundzwanzig Stunden Arrest, verurteilt.

Karte