Josef Hruby (1853–)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Ludwig Hruby; Heirat mit:
Mutter: Maria Hruby, geborene Stucha
Biographie
Josef Hruby absolvierte eine Sattlerlehre und kam als Sattlergehilfe nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. In der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 1881 drangen zwanzig Detektive der Polizei in die Wohnung des Tischlergehilfen Wenzel Štefek (1850–?) in Wien 10., Humboldtgasse 34, ein. Sie nahmen fast alle Mitglieder des Wiener tschechoslawischen Agitationskomitees der »Sociálně-demokratická strana českoslovanská v Rakousku« fest, welche hier gerade eine geheime Sitzung abhielten. Zu den sieben Verhafteten gehörte auch Hruby. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden verbotene sozialistische Schriften gefunden, aber auch ein vom Silberarbeiter Norbert Zoula (1854–1886) verfasstes Parteistatut. Demzufolge sollten sich in den einzelnen Orten Sektionen mit zehn bis neunzehn Mitgliedern bilden. Orte mit mindestens fünf solcher Sektionen sollten wiederum lokale oder Bezirksorganisationen ins Leben rufen, deren Mitglieder vom Agitationskomitee gewählt werden sollen. Das Agitationskomitee hatte die Pflicht, die politische Organisation und Agitation der Partei im Ort oder Bezirk zu leiten sowie die Tätigkeiten und Wirksamkeit einzelner Mitglieder, Vereine und Sektionen zu regeln, öffentliche Vorträge zu veranstalten und monatlich Bericht über die ihm unterstehenden Korporationen an die Zentralleitung der Partei zu erstatten, wofür im Agitationskomitee ein eigener Korrespondent gewählt wurde, der die Korrespondenz unter den Sektionen sowie zur Zentralleitung besorgte. Außerdem wurde ein Zirkular beschlagnahmt, welches die erfolgreiche öffentliche wie geheime Organisation der »Sociálně-demokratická strana českoslovanská v Rakousku« bestätigte. Infolge dieser Verhaftungen wurden die meisten Wiener tschechoslawischen Arbeitervereine aufgelöst. Am 1. September 1881 fand dann vor dem Landes- als Schwurgericht Wien unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen die sieben Verhafteten statt. Sie wurden der Vergehen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie der Gründung eines Geheimbunds angeklagt. Im Sinne der Anklage wurde Josef Hruby zu einem Monat strengem Arrest verurteilt. Am 1. Februar 1884 wurde Hruby auf Grund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 aus dem Geltungsbereich ausgewiesen. Gleichzeitig wurde er unter Überwachung der Polizei-Direktion Wien gestellt: »1529 Hruby Josef, Sattlergeh. und Landwehrmann des 47. Landw.-Bat., Pisek geb. 1853 u . zust. nach Bukowa, Bezirk Přibram in Böhmen, k., I., mittelgr., kräftig, mit ovalem Ges., dunkelbld. H., bld. Augenbr., solchem Schnurr- u . Kinnbart, bl . Aug., spitzem Kinn, deutsch, böhmisch u. ungarisch sprechend. K. k. Bezirkshauptmannschaft Hernals 10/4. 84.«1
Adressen
Bukowa, Böhmen [Buková u Příbramě, Tschechien], Bukowa 12 (Geburtsadresse)
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Autor: Reinhard Müller
Version: November 2024
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Karte
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[Anonym]: 358 Hruby Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 27 (12. April 1884), S. 108.