Johann Maritschnig (1846–)
Persönliche Daten
Biographie
Johann Maritschnig absolvierte eine Lehre als Schuhmacher und arbeitete als Schuhmachergehilfe in Bruck an der Mur (Steiermark), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Am 16. Juli 1883 wurde aufgrund der Denunziation des Schuhmachergehilfen Johann Ederer in Kindberg eine Hausdurchsuchung beim Sensenwerkarbeiter Johann Steinbauer (1864–?) vorgenommen, bei dem unter anderem das Druckwerk »Stieber’s Verdruß«1 entdeckt wurde. Als während der Hausdurchsuchung der Sensenwerkarbeiter Adolf Schwarzelmüller (1862–?), Obmann des »Arbeiter-Bildungs-Vereins Kindberg«, auftauchte und sich sofort fluchtartig entfernte, wurde auch bei diesem eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei ihm wurden unter anderem die Nummer 1 der Untergrundzeitung »Erste Freie Presse Cisleithanien's« [Inzersdorf (Wien)], weiters »Stieber’s Verdruß« und ein Setzkasten zum Zusammensetzen der Chiffrenschrift gefunden. Schließlich wurde auch noch der Sensenwerkarbeiter Raimund Reiter (~1863–?) verhaftet. Die drei Verhafteten wurden am 22. Juli 1883 in das Kreisgericht Leoben (Steiermark) eingeliefert. Da weiterhin verbotene Druckschriften ausgestreut und plakatiert wurden, wurden kurz darauf in Mürzzuschlag (Steiermark) der Sensenwerkarbeiter Johann Lorberau (1863–?) und der Feilenhauer Konrad Weitruba (1854–?) und am 30. Juli 1883 in Bruck an der Mur (Steiermark) Johann Maritschnig verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Vom 5. bis 13. Dezember 1883 fand vor dem Kreis- als Schwurgericht Leoben unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen die sechs in Untersuchungshaft befindlichen Radicalen statt. Johann Lorberau, Johann Maritschnig, Raimund Reiter, Adolf Schwarzelmüller, Johann Steinbauer und Konrad Weitruba wurden der Verbrechen des Hochverrats sowie der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Schmähung und Verachtung gegen den Reichsrat, der Verachtung und des Hasses gegen einzelne Klassen der bürgerlichen Gesellschaft sowie der Beleidigung von Angehörigen der Armee angeklagt, vor allem begangen durch Verbreitung verbotener Druckwerke. Adolf Schwarzelmüller wurde zusätzlich des Verbrechens der Majestätsbeleidigung beschuldigt, begangen durch die Ehrfurcht gegen den Kaiser getätigte Äußerungen anlässlich dessen Reise nach Kärnten im September 1882. Die Angeklagten wurden von den Geschworenen in allen siebenundfünfzig Fragen einstimmig freigesprochen und nach fünf Monaten Untersuchungshaft entlassen. Der vermeintlich große Schlag der Behörden gegen die radicale Arbeiterbewegung in der Obersteiermark war damit gescheitert.
Beim Schuhmachergehilfen Johann Maritschnig handelt es sich um dieselbe Person, die nach der am 19. November 1885 erfolgten Verhaftung des Schneidergehilfen Johann Risman (1864–1936) für die Nummer 8 (23. November 1885) der Zeitung »Die Arbeit« (Marburg) – formell gemeinsam mit Johann Risman – als Herausgeber und Verleger zeichnete.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Dezember 2024
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