Adam Królikowski (1865–1899)
Persönliche Daten
Biographie
Adam Królikowski, 1884 noch Eisendreherlehrling, machte eine Ausbildung zum Eisendrehergehilfen in Krakau (Galizien und Lodomerien [Kraków, Polen]), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.
Am 22. April 1884, um 13 Uhr 30, versuchte Bolesław Malankiewicz (~1867–?) eine mit Schießpulver und Schwefel gefüllte, acht Kilo schwere Bombe in das Fenster eines Parterrezimmers des Polizeigebäudes von Krakau zu schleudern, nach Ansicht der Polizei, um den dort vermuteten, bei der Verhaftung von Sozialisten besonders aktiven Polizeikommissar Johann Kostrzewski (~1850–?) – damals schon ein Geheimagent des russischen Zaren – und den Polizeikonzipisten Ladislaus Swolkień (1851–1913) zu töten. Die Bombe zerplatzte, ehe er sie werfen konnte. Bolesław Malankiewicz, der auch einen Revolver bei sich hatte, brach unter dem beschädigten Fenster des Polizeigebäudes zusammen und wurde in bewusstlosem Zustand in das Spital, aber schon bald darauf ins Gefängnis eingeliefert.
Am 12. November 1884 begann vor dem Schwurgericht Krakau in geheimer Verhandlung der auch in Österreich Aufsehen erregende Prozess anlässlich des Anschlags auf das Polizeigebäude in Krakau gegen den Hauptangeklagten Bolesław Malankiewicz, der des versuchten Meuchelmords beschuldigt wurde. Fünf Mitangeklagte, der Buchbindergehilfe Ludwig Grudziński (1861–1905), Adam Królikowski, der Gymnasiast Johann Pająk (1863–1915), der Ziseleur Roman Piechowski (~1863–?), der in Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) festgenommen worden war, und der Steinmetzgehilfe Franz Sułczewski (1863–1930), wurden beschuldigt, den Hauptangeklagten durch Befehl, Rat und Belehrung zu dem Verbrechen angeeifert und die Ausführung desselben durch Beschaffung der Mittel und Beseitigung von Hindernissen wesentlich gefördert zu haben. Außerdem wurden Johann Pająk und der Medizinstudent Ludwig Dąbrowski (1862–1933) auch eines Anfang September 1884 beabsichtigten Attentats auf den Polizeikommissar Johann Kostrzewski und den Polizeikonzipisten Ladislaus Swolkień beschuldigt. Alle Angeklagten waren großteils geständig. Am 17. November 1884 wurden die Urteile gefällt. Bolesław Malankiewicz wurde wegen Verbrechens des versuchten Meuchelmords und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu fünf Jahren, Roman Piechowski als intellektueller Urheber wegen Mitschuld an diesen Verbrechen zu neun Jahren, Franz Sułczewski wegen Mitschuld zu drei Jahren schwerem Kerker verurteilt. Johann Pająk wurde zwar vom Verbrechen der Mitschuld am versuchten Meuchelmord freigesprochen, aber wegen Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu einem Jahr schwerem Kerker verurteilt. Ludwig Dąbrowski, Ludwig Grudziński und Adam Królikowski wurden freigesprochen.
Adam Królikowski verblieb in Krakau, wo er als Eisendrehergehilfe arbeitete.
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Autor: Reinhard Müller
Version: März 2025
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