Rudolf Hartel (1850–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
falsche Namensschreibweise: Rudolf Hartl
Geburtsdatum
14. Juli 1850
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Johann Hartel, Sohn einer Inwohnerin und eines Inwohners: Taglöhen; Heirat mit:
Mutter: Theresia Hartel, geborene Gröger, Tochter einer Hausfrau und eines Maurers: Hausfrau
Bruder: Josef Hartel (Jägerndorf, Österreichisch-Schlesien [Krnov, Tschechien] 3. März 1853 – ?)
Bruder: Alois Hartel (Jägerndorf, Österreichisch-Schlesien [Krnov, Tschechien] 14. Juli 1858 – ?): Tuchmachergehilfe; Radicaler

Biographie

Rudolf Hartel, Bruder des Tuchmachergehilfen Alois Hartel (1858–?), kam 1876 nach Graz (Steiermark), wo er in einer Tuchfabrik Arbeit fand. Nachdem sein Arbeitgeber von der Polizei vorgeladen und aufgefordert wurde, Rudolf Hartel zu entlassen, verlor er im Sommer 1881 seinen Arbeitsplatz. Nach zweiwöchiger Arbeitslosigkeit fand Rudolf Hartel in Schwechat (Niederösterreich) im Landesverzehramt Arbeit. Doch nach kaum einer Woche erschien bei ihm in Begleitung des Gemeindesekretärs ein Gendarm, der ihn verhörte. In der nächsten Woche wurde Hartel Arbeitgeber aufgefordert, diesen zu entlassen. Rudolf Hartel kehrte nach Graz zurück, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.

Am 5. Februar 1884 traf die Verfolgung der radicalen Arbeiterbewegung nun auch die Steiermark hart. Aufgrund der Denunziation des vom Landes- als Schwurgericht Graz am 30. Jänner 1884 wegen Hochverrats zu acht Jahren schwerem Kerker verurteilten Schuhmachergehilfen Franz Pronegg (1833–1886) wurden am 5. Februar 1884 in Graz zweiundzwanzig Radicale verhaftet, darunter der bereits vorbestrafte Rudolf Hartel und sein Bruder Alois Hartel. Vom 11. bis 25. Juni 1884 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Graz der Prozess gegen die zweiundzwanzig Radicalen wegen Verbrechens des Hochverrats statt, darunter die Brüder Alois und Rudolf Hartel. Sie wurden angeklagt, mittels Sammlung von Geldern zur Anschaffung von Waffen, Munition, Sprengmitteln und revolutionären Druckschriften, durch Anwerbung weiterer Mitglieder, persönlichen Unterricht und tatsächliche Verbreitung solcher Druckschriften, welche die Vorbereitung einer gewaltsamen Erhebung der Arbeiter bezwecken, Handlungen unternommen zu haben, welche auf eine gewaltsame Veränderung der Regierungsform und auf die Herbeiführung einer Empörung oder eines Bürgerkriegs gerichtet wären. Kernstück der Anklage war der angebliche Beschluss, Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) bei seiner Reise nach Graz im April 1883 mit Dynamit in die Luft zu sprengen. Von der Anklage des Hochverrats und des versuchten Attentats auf den Kaiser wurden alle Angeklagten freigesprochen. Allerdings wurde Rudolf Hartel wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe zu fünfzehn Monaten Kerker verurteilt und aus Graz ausgewiesen. Sein Bruder Alois Hartel wurde gänzlich freigesprochen.

Rudolf Hartel kehrte später in seinen Geburtsort Jägerndorf (Österreichisch-Schlesien [Krnov, Tschechien]) zurück, wo mittlerweile auch sein Bruder Alois Hartel Arbeit gefunden hatte. Am 13. und 14. April 1887 wurden hier sieben Arbeiter unter dem Verdacht anarchistischer Umtriebe festgenommen, darunter wieder die Brüder Alois und Rudolf Hartel. Bei den nachfolgenden Hausdurchsuchungen wurden zwar verbotene Flugschriften beschlagnahmt, darunter das Flugblatt »An die Arbeiter im Soldatenrock!«,1 die erhofften Sprengstoffe wurden jedoch nicht gefunden. Bis auf zwei wurden alle Festgenommen nach zwei Tagen wieder freigelassen werden, auch Alois und Rudolf Hartel. Dieser Vorgang erregte auch in der österreichischen radicalen Arbeiterbewegung einige Empörung.

  • Jägerndorf, Österreichisch-Schlesien [Krnov, Tschechien], Jägerndorf 126 (Geburtsadresse)
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