Josef Wiedemann (1857–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
1857
Berufe
Biographie

Josef Wiedemann absolvierte eine Gürtlerlehre und kam dann nach Wien, wo er als Gürtlergeselle arbeitet und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.  Am 28. Jänner 1883 in »Johann Riegl’s Gasthaus« in Hetzendorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]) ein von Radicalen veranstaltetes Arbeiterkränzchen statt, bei dem auch zwölf geladene Mitglieder des »Arbeiter-Sängerbundes in Wien« auftraten. Am Ende der Veranstaltung deklamierte der Schuhmachergehilfe Franz Kraus (1859–?) das der Zeitung »Freiheit« (New York) entnommene Gedicht »Petroleum und Dynamit«. Danach wurde noch ein Lied gesungen, wobei anschließend die etwa dreißig Anwesenden im Weggehen in revolutionäre Rufe ausbrachen und sich schließlich nach Schönbrunn (Niederösterreich [zu Wien 13.]) begaben. Nahe dem kaiserlichen Schloss wurden sie von der sie bereits verfolgenden Gendarmerie eingeholt und angehalten. Die Vorstände des Gesangvereins, der Drechslergeselle Lorenz Schmidmayer (1856–?) und Josef Wiedemann, wurden verhaftet. Als Rädelsführer der Aktion eruierten die Behörden Franz Kraus und den erst am 19. Februar 1883 verhafteten Webergehilfen Christian Josef Kraus (1849–?), welche dann gemeinsam mit den inhaftierten Vereinsvorständen in das Bezirksgericht Hernals (Niederösterreich [zu Wien 17.]) eingeliefert wurden. Am 12. März 1883 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien wegen der Vorfälle vom 28. Jänner 1883 der Prozess gegen Christian Josef Kraus, Franz Kraus, Lorenz Schmidmayer und Josef Wiedemann statt, angeklagt des Vergehens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Franz Kraus wurde wegen Reversion zu drei Monaten strengem Arrest verurteilt. Christian Josef Kraus, Lorenz Schmidmayer und Josef Wiedemann wurden freigesprochen. Allerdings wurden die in Bayern gebürtigen Josef Wiedemann am 5. April 1883 und Lorenz Schmidmayer am 9. Juni 1883 wegen Teilnahme an der staatsgefährlichen sozialistischen Propaganda aus sämtlichen im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern (also der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) ausgewiesen.

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