Adolf Schwarzelmüller (1862–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
1862
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch, dann konfessionslos

Vater: Isidor Schwarzelmüller (Viechtwang [zu Scharnstein], Oberösterreich 21. Mai 1834 – ?); Heirat mit:
Mutter: Magdalena Schwarzelmüller, geborene Brosch (Weißenbach an der Enns [zu Sankt Gallen], Steiermark 22. Juli 1832 – Luk, Österreichisch-Schlesien [Luká, Tschechien] 12. August 1907): Hausfrau
Ehe: mit Martha Seifloh
Sohn: Heinrich Schwarzelmüller (Mürzzuschlag, Steiermark 1889 – Hagen, Preußen [Nordrhein-Westfalen] 29. Juli 1966)
Sohn: Adolf Schwarzelmüller (Delstern, Preußen [zu Hagen, Nordrhein-Westfalen] 17. Oktober 1896 – Mannheim, Baden [Baden-Württemberg] 8. Juli 1942)
Tochter: Lucie Schwarzelmüller, verheiratte Wörnle, verheiratete Gennermann (Hagen, Preußen [Nordrhein-Westfalen] 25. September 1898 – Kettig, Rheinland-Pfalz 10. Dezember 1980)
Sohn: Max Schwarzelmüller (1900 – Katzenfurt [zu Ehringshausen], Hessen ?)
Tochter: Johanna Schwarzelmüller, verheiratete Pooschke (Hagen, Preußen [Nordrhein-Westfalen] 1903 – ?)
Tochter: Martha Schwarzelmüller
Tochter: Linde Schwarzelmüller

Biographie

Adolf Schwarzelmüller, zuständig nach Viechtwang [zu Scharnstein] (Oberösterreich), kam nach Kindberg (Steiermark), wo er als Sensenwerkarbeiter arbeitete und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Er wurde hier Obmann des »Arbeiter-Bildungs-Vereins Kindberg«. Am 16. Juli 1883 wurden aufgrund der Denunziation des Schuhmachergehilfen Johann Ederer in Kindberg nach Hausdurchsuchungen Adolf Schwarzelmüller, bei dem unter anderem die Nummer 2 der Untergrundzeitung »Erste Freie Presse Cisleithaniens« [Inzersdorf (Wien)] gefunden wurde, der Sensenwerkarbeiter Johann Steinbauer (1864–?), bei dem unter anderem das Druckwerk »Stieber’s Verdruß« entdeckt wurde,1 und der Sensenwerkarbeiter Raimund Reiter (1863–?) verhaftet und am 22. Juli 1883 in das Kreisgericht Leoben (Steiermark) eingeliefert. Da weiterhin verbotene Druckschriften ausgestreut und plakatiert wurden, wurden kurz darauf in Mürzzuschlag der Sensenwerkarbeiter Johann Lorberau (1862–?) und der Feilenarbeiter Konrad Weytruba (1854–?) und am 30. Juli 1883 in Bruck an der Mur der Schuhmachergehilfe Johann Maritschnig (1846–?) verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Alle Verhafteten wurden der Verbreitung verbotener Druckschriften und des Besitzes einer geheimen Druckerpresse verdächtigt. Vom 5. bis 13. Dezember 1883 fand vor dem Kreis- als Schwurgericht Leoben (Steiermark) unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen die sechs im Juli 1883 verhafteten Radicalen statt. Johann Lorberau, Johann Maritschnig, Raimund Reiter, Adolf Schwarzelmüller, Johann Steinbauer und Konrad Weytruba wurden der Verbrechen des Hochverrats sowie der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Schmähung und Verachtung gegen den Reichsrat, der Verachtung und des Hasses gegen einzelne Klassen der bürgerlichen Gesellschaft sowie der Beleidigung von Angehörigen der Armee angeklagt, vor allem begangen durch Verbreitung verbotener Druckwerke, Adolf Schwarzelmüller zusätzlich des Verbrechens der Majestätsbeleidigung, begangen durch die Ehrfurcht gegen Kaiser Franz Joseph I. (1830–1916) getätigte Äußerungen anlässlich dessen Reise nach Kärnten im September 1882. Die Angeklagten wurden von den Geschworenen in allen 57 Fragen einstimmig freigesprochen und nach fünf Monaten Untersuchungshaft entlassen. Am 11. November 1884 fand im Kreisgericht Leoben der Prozess gegen den im Vorjahr beim Hochverratsprozess freigesprochenen Sensenwerkarbeiter Adolf Schwarzelmüller sowie gegen den Sensenwerkarbeiter Lukas Skubel (1848–1906) und den Gastwirt Georg Pollauf wegen Schwarzelmüllers Drohung gegen den Denunzianten, den Schuhmachergehilfen Johann Ederer in Kindberg (Steiermark), statt. Am 7. September 1884 waren die drei Radicalen im Gasthaus von Georg Pollauf in Herzogberg [zu Kindberg] (Steiermark) auf ihren Denunzianten Johann Ederer getroffen. Dieser war dabei vor allem von Adolf Schwarzelmüller als Schurke und Denunziant beschimpft und mit dem Erschlagen bedroht worden, woraufhin Johann Ederer die Flucht ergriff. Adolf Schwarzelmüller wurde wegen Verbrechens der gefährlichen Drohung und der Übertretung gegen die Sicherheit der Person zu dreizehn Monaten schwerem Kerker, verschärft durch einen Fasttag im Monat, verurteilt, Lukas Skubel wegen Verbrechens der gefährlichen Drohung und der Übertretung gegen die Sicherheit der Person zu acht Monaten schwerem Kerker, und Georg Pollauf wurde freigesprochen.

Nach Verbüßung seiner Strafe wurde Adolf Schwarzelmüller am 4. September 1885 nach Bruck an der Mur (Steiermark) gebracht, inhaftiert und am 10. September 1885 aus dem Kronland Steiermark für immer ausgewiesen werden. Schwarzelmüller wurde damals schon längst von der k. k. Polizei-Direktion Wien überwacht, wie der Steckbrief vom 28. März 1884 zeigt: »Schwarzelmüller Adolf, Sensenschmied, geb. 1862 zu Mürzzuschlag, zust. Viechtwang, Bez. Gmunden, konfessionlos, l., schlank, mit längl. Ges., bld. H. u. Augenbr., gewölbter, hoher Stirn, bl.-gr. Augen, Anflug von Bart, ovalem Kinn, deutsch sprechend. K. k. Polizei-Direktion Wien 28/3.842

Adolf Schwarzelmüller ging um 1890 nach Preußen ins Exil, wo er sich in Delstern (Preußen [zu Hagen, Nordrhein-Westfalen]) niederließ.

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