Protiwinsky-Affäre 1885
Daten
Beschreibung
Zeit: 25. Juni 1885
Ort: Baumgarten (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hauptstraße 4
Beteiligte: Metallschleifer Franz Czermak (1863–?), Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), Drechslergehilfen Josef Stieber (~1860–?)
angeblich Beteiligter: Bronzearbeiter Johann Rith (1860–1943)
Opfer: Milchmaier Anton Protiwinsky (1860–1897)
Zur Vorgeschichte
Am 10. September 1883 wurde der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?) aufgrund der Denunziation des Milchmaiers Anton Protiwinsky (1860–1897) in Wien verhaftet, weil er auf die Hausmauer »Hoch die Republik!« – nach anderen Quellen »Es lebe die rote Republik!« – geschrieben habe. Bei seiner Verhaftung erlitt Josef Stieber durch den Stoß eines Gendarmen einen Schlüsselbeinbruch auf der rechten Seite. Trotz der Verletzung wurde er in Ketten in das Landesgericht Wien eingeliefert, wo auch der von Stieber erbetene Gefängnisarzt keine ernsthafte Verletzung feststellte. Nach neun Tagen wurde Josef Stieber ohne Anklageerhebung aus der Untersuchungshaft entlassen und begab sich sofort in das Wiener Allgemeine Krankenhaus, wo der ihn behandelnde Professor den Bruch des Schlüsselbeins feststellte.
Das Ereignis
In der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 1885 wurde in Baumgarten (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Hauptstraße 4, im Dachbodenraum ein Feuer gelegt. Inhaber dieses Hauses war Anton Protiwinsky. Eine Ausbreitung des Brandes wurde durch das Eingreifen des Nachtwächters und der von ihm alarmierten Hausbewohner verhindert. Als angebliche Brandleger dieser so genannten Protiwinsky-Affäre wurden erst im Herbst 1887 vier Sozialrevolutionäre ermittelt: der Metallschleifer Franz Czermak (1863–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Bronzearbeiter Johann Rith (1860–1943) und Josef Stieber.
Polizeiliche und gerichtliche Verfolgung
Es dauerte lange, bis die Polizei den Tätern der so genannten Protiwinsky-Affäre auf die Spur kam. Im Zuge der zweiten so genannten Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886 holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der so genannten Protiwinsky-Affäre wurden Franz Czermak, Heinrich Höfermayer, Johann Rith und Josef Stieber verhaftet.
Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der große so genannte Anarchisten-Prozess gegen siebzehn Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die zweite so genannte Brandleger-Affäre vom Oktober 1886, die so genannte Trostler-Affäre vom April 1886, die so genannte Linke-Affäre vom März 1886, die so genannte Dynamit-Affäre vom Februar 1886, die so genannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die so genannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. In diesem Prozess wurden Heinrich Höfermayer der Verbrechen der Brandlegung und des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs sowie Josef Stieber des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung angeklagt. Heinrich Höfermayer wurde wegen Brandlegung als unmittelbar Täter und Mitschuldiger sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs zu fünfzehn Jahren und Josef Stieber wegen Mitschuld an der Brandlegung zu neun schwerem Kerker verurteil, jeweils verschärft mit einem Fasttag im Monat.
Am 13. Februar 1888 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien das Verfahren gegen drei Sozialrevolutionäre wegen der so genannten Protiwinsky-Affäre vom Juni 1885 statt. Angeklagt wurden Franz Czermak, Johann Rith und Josef Stieber. Die Anklage gegen den ebenfalls an dieser Affäre beteiligten Heinrich Höfermayer wurde fallengelassen, weil er bereits wegen der so genannten zweiten Brandleger-Affäre vom 3. Oktober 1886 im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 zur Höchststrafe von fünfzehn Jahren verurteilt worden war. Franz Czermak, der bereits wegen der so genannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885 zu vier Jahren schwerem Kerker verurteilt worden war, legte nun ein Geständnis im Sinne der Anklage ab und wurde zu weiteren fünf Jahren schwerem Kerker verurteilt. Josef Stieber, der im so genannten Anarchisten-Prozess vom März 1887 zu neun Jahren schwerem Kerker verurteilt worden war, wurde zwar aufgrund der Aussage von Franz Czermak als bei der Tat nicht anwesend entlastet, wurde aber trotzdem zu weiteren drei Jahren schwerem Kerker verurteilt. Außerdem sollten beide nach Verbüßung der Strafen unter Polizeiaufsicht gestellt werden. Das Verfahren wegen Verbrechens der Brandlegung aus anarchistischen Motiven gegen Johann Rith, den beide anderen Angeklagten entlasteten, wurde vertagt und an den Untersuchungsrichter zurückverwiesen. Erst am 16. März 1888 wurde das Alibi von Johann Rith als unwiderlegbar betrachtet, woraufhin der Staatsanwalt die Klage zurückzog und Johann Rith aus der Haft entlassen wurde.
Kategorien
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: März 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
Copyleft