Wenzel Gramann (1840–1913)
Persönliche Daten
Biographie
Der Tischlermeister und Holzhändler Wenzel Gramann betrieb einen Handel mit Werk- und Bauholz sowie mit Kohlen in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Miesbachgasse 60 [Vivenotgasse], und hatte später auch einen Holzlagerplatz in Untermeidling, Meidlinger Hauptstraße 84.
Am 3. Oktober 1886 zogen um 15 Uhr drei Sozialrevolutionäre Richtung Hetzendorf los: der Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891) und der Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?). Mit führten sie zwei Brandflaschen. Dies war der Beginn der so genannten Brandleger-Affäre. Zwischen 20 und 21 Uhr deponierten sie eine Flasche auf dem Holzlagerplatz von Simon Hrasko (1846–1917) in Hetzendorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]). Anschließend begab sich die Gruppe zu einem Holzlagerplatz bei der Meidlinger Remise, wo sie aber an ihrem Vorhaben durch das Erscheinen eines Sicherheitswachmanns gehindert wurde. Als ein weiterer Brandlegungversuch vereitelt wurde, weil neuerlich ein Wachmann auftauchte, glaubten die Attentäter an Verrat. Auf ihrem Rückzug warfen sie die zweite, mit Zündstoff gefüllte und bereits adjustierte Flasche auf den Holzlagerplatz von Wenzel Gramann in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Miesbachgasse 60 [Vivenotgasse], doch auch diese war falsch adjustiert, explodierte nicht und wurde am 4. Oktober 1886 von den Behörden sichergestellt.
Während Friedrich Kratochvil noch im Oktober 1886 verhaftet wurde, konnten sich Franz Koči und Johann Waněk der polizeilichen wie gerichtlichen Verfolgung durch Flucht in die USA entziehen. Vom 21. bis 28. März 1887 fande vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen fünfzehn Sozialrevolurionäre statt, darunter Friedrich Kratochvil. Kratochvil, des Verbrechens der Brandlegung und des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung und im Zusammenhang mit einer anderen Affäre der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben, wurde zu zwanzig Jahren veruteilt, verschärft mit einem Fasttag im Monat und durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres.
Kategorien
Karte
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: April 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
Copyleft