Simon Hrasko (1846–1917)

Persönliche Daten
Namensvarianten
falsche Namensschreibweise: Wenzel Hraschko
Geburtsdatum
6. April 1846
Geburtsort
Sterbedatum
18. Februar 1917
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe
Biographie

Simon Hrasko war ein Holzhändler in Hetzendorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]). Am 3. Oktober 1886 zogen um 15 Uhr drei Sozialrevolutionäre Richtung Hetzendorf los: der Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891) und der Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?). Mit führten sie zwei Brandflaschen. Dies war der Beginn der so genannten Brandleger-Affäre. Zwischen 20 und 21 Uhr deponierten sie eine Flasche auf dem Holzlagerplatz von Simon Hrasko. Friedrich Kratochvil fürchtete, dass die Flasche nicht explodieren könnte, verschüttete daher deren Inhalt, nämlich Terpentinöl, auf die dort lagernden Eichenschwellen und tränkte auch noch mitgebrachte Fetzen in Terpentinöl. Das Feuer begann nur langsam zu brennen, und ein Passant, der Diurnist (Verwaltungsbeamter) der Staatsbahn Josef Martinek, entdeckte außerdem die brennende Umhüllung der Flasche und konnte den Brand durch Treten mit den Füßen und Schlagen mit seinem Stock im Keim ersticken. Es war dies der einzige Anschlag dieser Brandanschlagserie, bei dem auch tatsächlich – zumindest kurzzeitig – ein Feuer ausbrach.

Während Friedrich Kratochvil noch im Oktober 1886 verhaftet wurde, konnten sich Franz Koči und Johann Waněk der polizeilichen wie gerichtlichen Verfolgung durch Flucht in die USA entziehen. Vom 21. bis 28. März 1887 fande vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der so genannte Anarchisten-Prozess gegen fünfzehn Sozialrevolurionäre statt, darunter Friedrich Kratochvil. Kratochvil, des Verbrechens der Brandlegung und des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung und im Zusammenhang mit einer anderen Affäre der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben, wurde zu zwanzig Jahren veruteilt, verschärft mit einem Fasttag im Monat und durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober des Jahres.

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