Johann Perz (1855–)
Persönliche Daten
Biographie
Am 8. Juli 1880 wurden in Innsbruck (Tirol) frühmorgens der Kleidermachergehilfe Johann Perz, eben zum Obmann des »Allgemeinen Arbeiter-Vereins Innsbruck« gewählt, und der Schuhmachergehilfe Franz Loy (~1852–?) verhaftet, beide Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung. Bei den nachfolgenden Hausdurchsuchungen wurden bei ihnen Flugschriften aus London (England) gefunden. Johann Perz kam für sechzig Tage in Untersuchungshaft. Am 27. August 1880 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Innsbruck in geheimer Verhandlung der Prozess gegen Johann Perz und Franz Loy. Sie wurden der Verbreitung verbotener sozialistischer Druckschriften angeklagt und wegen Vergehens gegen das Pressegesetz zu je zehn Tagen Arrest verurteilt, da man angesichts ihrer Vermögensverhältnisse von der Uneinbringbarkeit einer Geldstrafe ausging. Außerdem wurden sie mit Erkenntnis des Stadtmagistrats Innsbruck, bestätigt durch die Tiroler Statthalterei, aus Innsbruck ausgewiesen. Gegen die Ausweisung rekurrierten Johann Perz und Franz Loy und erhielten vom Reichsgericht Wien am 17. Jänner 1881 Recht: Dieses stellte fest, dass die aus dem Arrest Entlassenen keine Häftlinge im eigentlichen Sinne seien, da sie ja eigentlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren. Damit wurde die bereits durchgeführte Abschaffung aufgehoben. Johann Perz hatte sich mittlerweile bereits nach Leoben (Steiermark) begeben.
Mitarbeiter*innen an Periodika
- Die Zukunft (Wien) 1881
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Autor: Reinhard Müller
Version: August 2024
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