Franz Horák (1864–)
Persönliche Daten
Biographie
Der Schuhmachergehilfe Franz Horák, Schriftführer des »Bildungs- und Geselligkeitsvereins ›Slovan‹« (Der Slawe), war einer der Verhafteten und gerichtlich Angeklagten anlässlich des so genannten Arbeiter-Exzesses der radicalen Arbeiterbewegung in Wien 1883.
Am 6. September 1883 organisierten die Wiener Radicalen eine vom Webergehilfen Franz Schustaczek (1850–1908) einberufene Volksversammlung unter freiem Himmel, welche – wie schon die vorhergehenden Versammlungen – behördlich verboten wurde. Schon um 7 Uhr morgens versammelten sich Gruppen von Arbeitern in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) beim Westbahnhof, Europaplatz, und in der Felberstraße. Gegen 20 Uhr abends versammelten sich trotz Verbots etwa eintausendfünfhundert Arbeiterinnen und Arbeiter in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]) in »Beyer’s Paradiesgarten« (Georg Beyer) in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Paradiesgasse 2, dazu noch rund fünfhundert in den umliegenden Straßen. Die Demonstranten wurden von einem großen Aufgebot der Exekutive bereits erwartet. Am Westbahnhof standen außerdem ein halbes Bataillon Infanterie, eine Eskadron Husaren, etwa zweihundert Wachleute zu Fuß und fünfzig berittene Sicherheitswachen bereit. Gleich sechs Polizeikommissäre versuchten, die Versammlung aufzulösen, wurden aber nur mit Hohn und Gelächter bedacht. Kurz darauf traf der Wiener Polizeipräsident Karl Krticzka Freiherr von Jaden (1824–1885) ein, der nun den Befehl zur gewaltsamen Räumung gab. Da die kleine Abteilung Sicherheitswache, die von Anfang an im Garten postiert war, von den Arbeitern eingeschlossen war, stieß eine Kolonne Sicherheitswache durch das etwa drei Meter breite Tor in den Garten vor, wobei es zu einem Handgemenge kam. Schließlich machte die Sicherheitswache von der blanken Waffe Gebrauch, doch war nach halbstündigem Kampf der Platz noch immer nicht geräumt. Erst mit Hilfe der berittenen Sicherheitswache, die mit flachem Säbel auf die Demonstranten einschlug, wurde die Versammlung zerstreut. Schließlich war um 24 Uhr vollkommene Ruhe hergestellt, und Militär und Wachleute waren abgezogen. Acht Arbeiter wurden verhaftet, davon fünf ins Landesgericht Wien eingeliefert. Acht Sicherheitswachleute waren durch Steinwürfe leicht, ein Wachmann ist schwer verletzt worden; die Zahl der verletzten Arbeiterinnen und Arbeiter ist unbekannt.
Am 22. September 1883 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen vier wegen des so genannten Arbeiter-Exzesses vom 6. September 1883 angeklagte Radicale statt. Franz Horák wurde des Vergehens der Gutheißung einer ungesetzlichen Handlung angeklagt. Er habe in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) an der Ecke Zinckgasse / Felberstraße eine Rede gehalten, in welcher er die umstehenden Arbeiter zum Widerstand aufgefordert habe. Franz Horák, der nicht geständig war, wurde im Sinne der Anklage zu fünf Monaten strengem Arrest verurteilt. Allerdings wurde er aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 22. Februar 1884 aus Wien ausgewiesen und später unter polizeiliche Überwachung gestellt: »3580 Horak, auch Hořak Franz, Schuhmachergeh., ein eifriger Anhänger der sozialist. Arbeiterpartei, 1864 zu Trebitsch in Mähren geb., dahin zust., k., I. (s. Evid.-Bl. Art. 921 u. 1351 d. J.), vom h. o. Land.-Ger. am 22/9. 1883 weg. Vergehens gegen die öffentl. Ordnung mit 5monatl. Arrest bestraft, wurde nach verbüßter Strafe mit h. ä. Erk. v . 22/2. 84 weg. Gefährlichkeit für öffentl. Ordnung aus Wien u. N.-Oest. für beständig abgeschafft. Pol.-Dion. Wien 17/9. 84.«1
Franz Horák begab sich nach , von wo er im Oktober 1884 wegen staatsgefährlicher Umtriebe ebenfalls ausgewiesen wurde.
Franz Horák kehrte in seinen Geburtsort Trebitsch (Mähren [Třebíč, Tschechien]) zurück, wo er aber schon am 13. Juli 1885 bei einem gerheimen Treffen vob Sozialisten verhaftet wurde, wobei er bei seiner Festnahme »Es lebe die Freiheit" Es lebe die Revolution! Es lebe die Commune" Es lebe die Arbeit!« gerufen haben soll. Daraufhin zog ein Trupp meist jugendlicher Arbeiter zum Marktplatz und forderte die Freilassung Horáks und eine anderen verhafteten Genossen sowie die Herausgabe der beschlagnahmten Schriften forderten. Das der Aufmarsch, verstärkt durch Neugierige, bald auf rund zweitausend Menschen anwuchs. Während die Demonstration durch Gendarmerie und Militär aufgelöst wurde, wobei mindestens sechzehn verletzte Arbeiter zurückblieben und neunundzwanzig verhaftet wurde, wurde Horák nach Iglau (Mähren [Jihlava, Tschechien]) eskortiert. Am 29. August 1885 wurde Franz Horák vom Schwurgericht Iglau zu acht Monaten schwerem Kerker, verschärft durch Einzelhaft und Fasten, verurteilt.
Nach seiner Haftentlassung schloss sich Franz Horák der Sozialdemokratie an. Wegen einer Rede, in der er sich für den Kampf um das Wahlrecht aussprach, musste er sich am 10. März 1894 vor dem Gericht Iglau verantworten, wurde aber wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.
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Adresse
- Wien 6., Gumpendorfer Straße 122 (1883)
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Autor: Reinhard Müller
Version: Jänner 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
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[Anonym]: 3580 Horak, auch Hořak Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 62 (20. September 1884), S. 247.