Franz Bukvař (1867–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
tschechische Namensform: František Bukvář
deutsche Namensform: Franz Bukvar
Geburtsdatum
6. Dezember 1867
Berufe
Biographie

Der Schuhmacherlehrling Franz Bukvař war einer der Verhafteten und gerichtlich Angeklagten anlässlich des so genannten Arbeiter-Exzesses der radicalen Arbeiterbewegung in Wien 1883.

Am 6. September 1883 organisierten die Wiener Radicalen eine vom Webergehilfen Franz Schustaczek (1850–1908) einberufene Volksversammlung unter freiem Himmel, welche – wie schon die vorhergehenden Versammlungen – behördlich verboten wurde. Schon um 7 Uhr morgens versammelten sich Gruppen von Arbeitern in Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) beim Westbahnhof, Europaplatz, und in der Felberstraße. Gegen 20 Uhr abends versammelten sich trotz Verbots etwa eintausendfünfhundert Arbeiterinnen und Arbeiter in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]) in »Beyer’s Paradiesgarten« (Georg Beyer) in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Paradiesgasse 2, dazu noch rund fünfhundert in den umliegenden Straßen. Die Demonstranten wurden von einem großen Aufgebot der Exekutive bereits erwartet. Am Westbahnhof standen außerdem ein halbes Bataillon Infanterie, eine Eskadron Husaren, etwa zweihundert Wachleute zu Fuß und fünfzig berittene Sicherheitswachen bereit. Gleich sechs Polizeikommissäre versuchten, die Versammlung aufzulösen, wurden aber nur mit Hohn und Gelächter bedacht. Kurz darauf traf der Wiener Polizeipräsident Karl Krticzka Freiherr von Jaden (1824–1885) ein, der nun den Befehl zur gewaltsamen Räumung gab. Da die kleine Abteilung Sicherheitswache, die von Anfang an im Garten postiert war, von den Arbeitern eingeschlossen war, stieß eine Kolonne Sicherheitswache durch das etwa drei Meter breite Tor in den Garten vor, wobei es zu einem Handgemenge kam. Schließlich machte die Sicherheitswache von der blanken Waffe Gebrauch, doch war nach halbstündigem Kampf der Platz noch immer nicht geräumt. Erst mit Hilfe der berittenen Sicherheitswache, die mit flachem Säbel auf die Demonstranten einschlug, wurde die Versammlung zerstreut. Schließlich war um 24 Uhr vollkommene Ruhe hergestellt, und Militär und Wachleute waren abgezogen. Acht Arbeiter wurden verhaftet, davon fünf ins Landesgericht Wien eingeliefert. Acht Sicherheitswachleute waren durch Steinwürfe leicht, ein Wachmann ist schwer verletzt worden; die Zahl der verletzten Arbeiterinnen und Arbeiter ist unbekannt.

Am 22. September 1883 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen vier wegen des so genannten Arbeiter-Exzesses vom 6. September 1883 angeklagte Radicale statt. Franz Bukvař wurde des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit durch gewaltsame Vereitelung einer Arretierung und des Vergehens des Auflaufs durch Aufreizung zur Widersetzlichkeit angeklagt. Er hätte bei der Demonstration Steine gegen die Wache geschleudert und die Umstehenden zu ungesetzlichen Handlungen ermuntert. Franz Bukvař, der geständig war, wurde im Sinne der Anklage zu vier Monaten schwerem Kerker verurteilt.

Franz Bukvař, mittlerweile Schuhmachermeister, eröffnete ein eigenes Schuhmachergeschäft in Wien 16., Koppstraße 54, über das aber im Dezember 1896 der Konkurs verhängt wurde. Danach eröffnete er seine Schuhmacherei in Wien 10., Columbusgasse 49, seit 1910 in Wien 10., Quellenplatz 4, seit 1916 in Wien 13., Auhofstraße 170.

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