Stefan Sündermann (1835–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
falsche Namensschreibweise: Stefan Sindermann
Geburtsdatum
16. Januar 1835
Berufe
Biographie

Der Nagelschmiedgehilfe Stefan Sündermann wurde am 27. September 1881 aus Bayern ausgewiesen: »Weiters wurden vom k. Bezirksamte Altötting folgende, theils wegen Bettels und theils wegen Landstreicherei bestrafte Personen landesverwiesen: [...] 10159. Sündermann Stephan, geb. 16. Jan. 1835, Nagelschmiedgeselle von Grülich, Bez.-Hptmsch. Senftenberg in Böhmen, Beschl. v. 27. Sept. 1881«.1

Stefan Sündermann begab sich daraufhin nach Österreich, wo er in Weigelsdorf [zu Ebreichsdorf] (Niederösterreich) Arbeit fand und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Hier wurde er im September 1882 verhaftet und am 18. September 1882 in das Kreisgericht Wiener Neustadt (Niederösterreich) überstellt. Erst nach vier Wochen wurde er ohne Anklageerhebung aus der Untersuchungshaft entlassen.

Stefan Sündermann begab sich später nach Wien. Am 10. August 1883 fand in Wien eine große, von den Radicalen organisierte Demonstration zum Kampf der verfassungsmäßigen Rechte für die Arbeiterschaft statt, die so genannte Schottenring-Demonstration. Anlässe zu einer derartigen Manifestation hatte es sicherlich viele gegeben, doch die Auslieferung und insbesondere das Vorgehen der Behörden und die Form der Auslieferung von Johann Christian Neve alias John Neve (1844–1896) brachte offensichtlich das Fass zum Überlaufen. Vor allem auf Anraten des Maler- und Anstreichergehilfen Josef Peukert (1855–1910) sollte die Demonstration so organisiert werden, dass sie friedlich verlaufen könne. Seit sieben Uhr abends versammelten sich vor der Votivkirche in Wien 9., Rooseveltplatz, einige hundert Arbeiterinnen und Arbeiter. Diese marschierten um Punkt 20 Uhr vom Schottentor aus zum Gebäude der Polizei-Direktion Wien in Wien 1., Schottenring 11. Hier stießen neuerlich Trupps von Arbeitern dazu, welche von der Roßau (Wien 9.) kamen. Nunmehr waren an die 800 Personen versammelt. Die Behörden waren gut vorbereitet und sollen bereits am Nachmittag fast 1.000 dienstfreie Mann der Sicherheitswache zusammengezogen haben, um das Innenministerium, das Zeughaus und die Polizei-Direktion Wien zu beschützen. Außerdem forderte der Wiener Polizeipräsident Karl Krticzka Freiherr von Jaden (1824–1885) Militärassistenz an, woraufhin eine Eskadron vom 2. Dragonerregiment sowie ein Bataillon vom Infanterieregiment Nr. 31 Mecklenburg-Strelitz beigestellt wurden. Plötzlich stürmten Sicherheitswache, eine im Hof des Polizeigebäudes bereitgestellte Kompanie Infanterie vom Regiment Nr. 57 und von außen berittenes Militär vom Dragonerregiment Nr. 8, teils mit gezückten Säbeln, auf die Arbeiterinnen und Arbeiter los. Es kam zu einem Handgemenge, und Demonstranten warfen Steine. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter wurden durch Säbelhiebe verletzt, einige Mitglieder der Exekutive durch Steinwürfe. Nach etwa zehn Minuten war die Demonstration um 21 Uhr aufgelöst, und die Straßen blieben vom Militär besetzt. Offiziell wurden mehr als dreißig Demonstranten durch Säbelhiebe im Gesicht und an den Händen verwundet, darunter zwei schwer, etwa achtzig Arbeiter wurden sofort verhaftet. Fünfundfünfzig Arbeiter wurden im Zusammenhang mit dieser Demonstration verhaftet und achtundzwanzig der gerichtlichen Beurteilung zugewiesen, wobei einundzwanzig von ihnen vor Gericht gestellt und sieben der polizeilichen Bestrafung zugewiesen wurden. Einer der Teilnehmer an dieser so genannten Schottenring-Demonstration war Stefan Sündermann.

Am 4. und 5. September 1883 fand vor dem Erkenntnissenat Wien der Prozess anlässlich der so genannten Schottenring-Demonstration gegen einundzwanzig Arbeiter statt. Der bei der Demonstration verwundete Stefan Sündermann wurde des Vergehens der Mitschuld am Auflauf angeklagt. Noch während des Verfahrens zog der Staatsanwalt seine Anklage gegen Stefan Sündermann zurück.

Karte
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    [Anonym]: 10159. Sündermann Stephan, in: Bayer. Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. b. Polizei-Direktion München unter Oberaufsicht der k. Staats-Ministerien der Justiz und des Innern (München), 16. Jg., Nr. 105 (13. Dezember 1881), S. 498.