Mathias Wühl (1863–1896)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Georg Wühl (Oberhollabrunn [Hollabrunn], Niederösterreich 13. April 1828 – ?), Sohn einer Häuslerin und eines Häuslers; Fabrikarbeiter, dann Fouragehändler (Pferdefutterhändler); Heirat am 6. März 1859 mit:
Mutter: Agnes Wühl, geborene Bregesbauer (Fromberg [zu Kirchberg am Walde], Niederösterreich 18. März 1830 – ?), Tochter einer Hausfrau und eines Zimmermanns: Näherin, Hausfrau
Ehe: keine
Kinder: keine
Biographie
Mathias Wühl, zuständig nach Oberhollabrunn [Hollabrunn] (Niederösterreich), arbeitete als Eisendrehergehilfe in Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Unter dem Verdacht anarchistischer Umtriebe wurde er aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 26. Februar 1884 aus Wien ausgewiesen: »790 Wühl Mathias, Eisendreher, geb. 1863 Oberlaa, zust. Oberhollabrunn, k., I., mittelgr., stark, mit ovalem Ges., bld. H., breiter Stirne, bld. Augenbr., gr. Augen, kleinem, bld. Schnurrb., oval. Kinn, deutsch sprechend, mit Ausnahme seiner Zuständigkeitsgmnd. Oberhollabrunn. [...] K. k. Polizei- Direktion Wien 26/2. 84.«1
Anfang November 1892 wurde Mathias Wühl verhaftet. Er wurde verdächtigt, gemeinsam mit dem Kaufmann Gutmann Schacherl, dem Tischlergehilfe Karl Meder und seinem Vater Georg Mühl (1828–?) am 6. September 1892 im Musterlager französischer Kurzwaren von »F. W. Klaus Nachfolger Gutmann Schacherl« in Wien 1., Himmelpfortgasse 11, einen Brand gelegt beziehungsweise zur Brandlegung angestiftet zu haben, um auf diese Weise eine Versicherungsgesellschaft zu betrügen. Am 27. und 28. Februar 1893 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien der Prozess gegen Karl Meder, Gutmann Schacherl und Mathias Wühl wegen einer aus betrügerischen Motiven unternommenen Brandlegung statt. Mathias Wühl, der gemeinsam mit Meder den Brand gelegt hatte, wurde zu fünf Jahren schwerem Kerker verurteilt.
Mathias Wühl offenbarte sich als Denunziant, als er am 21. Februar 1894 im großen so genannten Anarchistenprozess gegen die Tischlergehilfen Stefan Hanel (~1861–?) und Franz Haspel (1863–1935) sowie zwölf weitere Sozialrevolutionäre, der vom 19. bis 23. Februar 1894 vor dem Landes- als Schrurgericht Wien stattfand, als Zeuge aus der Haftanstalt Stein [zu Krems an der Donau] (Niederösterreich) vorgeführt wurde. Vor Gericht behauptete er, dass sich zwölf der vierzehn angeklagten Sozialrevolutionäre im Frühjahr 1891 in der Restauration am Matzleinsdorfer Frachtenbahnhof getroffen hätten. Dabei sei die Gründung kleiner Clubs besprochen worden. Bei den Aussagen von Wühl muss man berücksichtigen, dass Anarchisten und Sozialrevolutionäre ihn längst mieden, weil er Sammlungsgelder nicht abgegeben, sondern vertrunken hatte. Außerdem wurde er verdächtigt, für die Ausweisung eines Genossen verantwortlich zu sein.
Mathias Wühl kehrte nach seine Haftentlassung nach Wien zurück, wo er am 19. Juni 1896 an Lungenschwindsucht verstarb.
Kategorien
Adresse
- Oberlaa, Niederösterreich [zu Wien 10.], Oberlaa 33 (Geburtsadresse)
- Wien 3., Haidingergasse 19 (Sterbeadresse)
Karte
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: Juli 2025
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
Copyleft
- 1
[Anonym]: 790 Wühl Mathias, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 16 (1. März 1884), S. 58.