Julius Schellnigg (1855–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
das ist Julius Brandstätter
mit 14. Jänner 1861 legitimierter Julius Schellnigg
falsche Namensschreibweise: Julius Schellnig
Geburtsdatum
8. Januar 1855
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Mutter: Elisabeth Brandstätter (Ötting [zu Oberdrauburg / Zgornji Dravograd], Kärnten 27. August 1818 – ?): Keuschlerin; Heirat in Himmelberg / Sokovo (Kärnten) am 14. Jänner 1861 mit:
Vater: Josef Schellnigg (Tiebel [zu Himmelberg / Sokovo], Kärnten 19. August 1817 – ?): Knecht

Biographie

Julius Schellnigg absolvierte eine Schlosserlehre und arbeitete als Schlossergehilfe in Bludenz (Vorarlberg), wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Nachdem in der Nacht vom 8. auf den 9. September 1880 die in Zürich / Zurich / Zurigo (Kanton Zürich) gedruckte sozialdemokratische Flugschrift »An das arbeitende Volk!«1 an verschiedenen Häusern in Bludenz aufgeklebt wurde, wurden am 9. September 1880 in Bludenz Julius Schellnigg und der Leistenschneider Albert Kaufmann (1844–?) sowie in Feldkirch (Vorarlberg) Albert Kaufmanns Bruder, der Mechaniker Josef Kaufmann (1841–?), wohnhaft in Levis [zu Feldkirch] (Vorarlberg), verhaftet und in das Kreisgericht Feldkirch eingeliefert. Am 14. Dezember 1880 fand vor dem Kreis- als Schwurgericht Feldkirch unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen die drei Inhaftierten statt, angeklagt des Verbrechens der öffentlichen Ruhestörung und des Vergehens der Aufreizung. Wegen Vergehens der Aufreizung wurde Julius Schellnigg nach dreimonatiger Untersuchungshaft zu neun Wochen strengem Arrest verurteilt. Bald danach dürfte sich Julius Schellnigg aus der radicalen Arbeiterbewegung zurückgezogen haben.

Adressen

  • Spitzenbichl [zu Himmelberg / Sokovo], Kärnten, Spitzenbichl 4 (Geburtsadresse) 
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: An das arbeitende Volk! Zürich-Hottingen: Schweizerische Vereinsbuchdruckerei [1880], [2] Bl. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Kreis- als Pressegerichts Feldkirch vom 18. September 1880 in Österreich verboten.