Josef Pfeil (1859–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
das ist Joseph Pfeil
Geburtsdatum
15. März 1859
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Johann Pfeil, Sohn einer Hausfrau und eines Halblehners: Viertellehner; Heirat mit:
Mutter: Anna Maria Pfeil, geborene Singer, Tochter einer Hausfrau und eines Viertellehners: Hausfrau

Biographie

Die Tischlergehilfen Josef Pfeil und Jakob Laufer (~1862–?), beide Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung, wurden Anfang September 1880 in Wien wegen der Verbreitung verbotener Druckwerke verhaftet, dann aber wieder freigelassen. Am 5. Dezember 1880 wurde in den Vororten Wiens das in London (England) gedruckte Flugblatt »Der Reichsrath ist wieder einmal versammelt«1 verstreut, was noch am selben Abend, aber auch an den folgenden Tagen, zur einer Verhaftungswelle gegen Radicale in Wien und den Vororten führte. Nach einer Hausdurchsuchung wurde auch Josef Pfeil verhaftet und in das Landesgericht Wien eingeliefert. Vom 10. bis 12. Februar 1881 (eigentlich bis zum Morgen des 13. Februar 1881) fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien der große Wiener Radicalen-Prozess statt. Angeklagt waren vierzehn Radicale die zwischen August und Dezember 1880 verhaftet worden waren, darunter Josef Pfeil. Er wurde des Verbrechens der Majestätsbeleidigung und des Vergehens der Aufwiegelung durch Verbreitung einer verbotenen Flugschrift angeklagt, aber freigesprochen.

Josef Pfeil zog sich später von der radicalen Arbeiterbewegung zurück und ließ sich als Tischler in Nieder-Altstadt (Böhmen [Dolní Staré Město, zu Trutnov, Tschechien]) nieder, wo er im September 1902 auch in den Ortsausschuss gewählt wurde.

Adressen

  • Grußbach, Mähren [Hrušovany nad Jevišovkou, Tschechien], Grußbach 62 (Geburtsadresse)
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Der Reichsrath ist wieder einmal versammelt. [London]: [Druck der socialdemocratischen Genossenschafts-Buchdruckerei »Freiheit«] [1880], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 13. Dezember 1880 in Österreich verboten.