Josef Komárek (1848–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
17. Oktober 1848
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Johann Komárek: Kleinhäusler; Heirat mit:
Mutter: Antonia Komárek, geborene Melichar; Häuslerin
erste Ehe: in Wien am 17. Mai 1874 mit Maria Šlehofer (Klattau, Böhmen [Klatovy, Tschechien] 17. Juli 1853 – ?), Tochter einer Hausfrau und eines Maurers: Handarbeiterin
Kinder: acht

Biographie

Josef Komárek absolvierte eine Tischlerlehre und arbeitete zunächst als Tischlergehilfe, dann als Heizer in Wien. Er schloss sich jener Gruppe von Sozialrevolutionären an, die – sich teilweise personell mit den Unabhängigen Socialisten überschneidend – noch sehr stark in der Tradition der Sozialrevolutionäre der 1880er-Jahre stand. Sie bekannte sich zur Anarchie als zu erstrebendem Ideal. Hervorgetreten ist sie vor allem mit selbst hergestellten Flugblättern. Bereits im Mai 1891 erschien das Flugblatt »Was thun?«, gezeichnet »Es lebe die Anarchie!«.1 Dieses Flugblatt wurde, wie auch die vier folgenden, teils stoßweise in den Straßen Wiens und seiner Vororte ausgestreut, teils auf Hausmauern und in Stiegenhäusern plakatiert. Weiters erschien das Flugblatt »Aufruf«.2 Im Dezember 1892 folgte der Nachdruck eines bereits 1887 erschienenen Flugblatts: »An die Arbeiter im Soldatenrock«, nun allerdings mit dem Zusatz »Es lebe die Soziale revolution [!]«.3 Im Jänner 1893 wurde die »Anweisung zur Herstellung eines Sprengstoffes von bedeutender Stärke«,4 veröffentlicht, gezeichnet »Es lebe die Anarchie«. Schließlich erschien noch der »Aufruf an die österreichische Volksmasse«.5 Urheber dieser Flugblätter waren die Tischlergehilfen Stefan Hanel (~1861–?) und Franz Haspel (1863–1935), welche sie in ihrer Untergrunddruckerei in  Wien 5., Siebenbrunnengasse 65, herstellten.

Am 23. September 1893 hob die Polizei dieser Untergrunddruckerei aus, wobei auch eine Bombe und Materialien zur Herstellung von Bomben gefunden wurden. Am 23. und 24. September 1893 wurden in diesem Zusammenhang mehrere Sozialrevolutionäre verhaftet und zwölf von ihnen in das Landesgericht Wien eingeliefert, darunter Josef Komárek. Vom 19. bis 23. Februar 1894 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien unter Ausschluss der Öffentlichkeit der große so genannte Anarchistenprozess gegen vierzehn Sozialrevolutionäre statt, darunter auch Josef Komárek, angeklagt des Verbrechens des Hochverrats und des Verbrechens gegen das Sprengstoffgesetz. Komárek, der vor dem Gericht angab, weder Anarchist noch Sozialdemokrat zu sein, wurde freigesprochen.

  • Wien 10., Buchengasse 66 (belegt für 1874)
  • Wien 10., Buchengasse 59 (belegt für 1876)
  • Wien 10., Bürgerplatz 20 [Reumannplatz] (belegt für 1893 bis 1894)
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Was thun? [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1891], unpaginiert (2 Seiten). Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 5. Mai 1891 in Österreich verboten.

  • 2

    Vgl. [anonym]: Aufruf. [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1892], unpaginiert (2 Seiten).

  • 3

    Vgl. [anonym]: An die Arbeiter im Soldatenrock! [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1892], Flugblatt; Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Zum alten Flugblatt vgl. [anonym]: An die Arbeiter im Soldatenrock! [London]: [Druckerei der Zeitung »Die Autonomie«] [1887], Flugblatt; Sonderdruck aus der Zeitung »Die Autonomie« (London), 1. Jg., Nr. 1 (6. November 1886), S. 2–3, weshalb die Weiterverbreitung der Zeitung mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 17. November 1886 in Österreich verboten wurde. Die Weiterverbreitung des Flugblattes selbst wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 14. März 1887 in Österreich verboten.

  • 4

    Vgl. [anonym]: Anweisung zur Herstellung eines Sprengstoffes von bedeutender Stärke. [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1893], unpaginiert (2 Seiten); Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 30. Jänner 1893 in Österreich verboten.

  • 5

    Vgl. [anonym]: Aufruf an die österreichische Volksmasse. [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1893], unpaginiert (1 Seite, jedoch zum Falten gedacht); Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12.