Johann Swoboda (1863–)

Persönliche Daten
Biographie

Johann Swoboda absolvierte eine Schlosserlehre und kam nach Wien, wo er als Schlossergehilfe arbeitete und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.

Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im sechsten Prozess vom 13. Dezember 1882 wurden jene neunzehn Radicalen angeklagt, denen Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit beziehungsweise Vergehen des Auflaufs am 8. November 1882 vorgeworfen wurden, darunter der Schlossergehilfe Johann Swoboda. Er soll den Aufforderungen der Wache keine Folge geleistet haben. Johann Swoboda wurde wegen Vergehens des Auflaufs zu acht Tagen strengem Arrestt verurteilt.

Nach Verhängung der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 wurde Johann Swoboda, allerdings nicht aufgrund derselben, im März 1884 aus Wien ausgewiesen: »Auf Grund des Gesezes vom 27. Juli 1871, §. 2, R. G. Bl. Nr. 88, wurde von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien wegen Theilnahme an der staatsgefährlichen, sozialistischen Propaganda, sohin aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aus Wien und ganz Nieder-Oesterreich abgeschafft: 965 Swoboda Johann, Schlossergeh., geb. 1863 u. zust. in Drnowitz, Bez. Boskowitz in Mähren. K. k. Polizei-Direk-Wien [!] 10/3. 84.«1

Karte
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    [Anonym]: 965 Swoboda Johann, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 18 (12. März 1884), S. 71.