Johann Protz (1858–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
tschechische Namensform: Jan Protz
Geburtsdatum
1858
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch

SchwesterMarie Protz (Littau, Mähren [Litovel, Tschechien] 1851 – ?): Dienstmagd, Näherin; Radicale
Ehe: keine
Kinder: keine

Biographie

Johann Protz kam als Büchsenmacher nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. In der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1883 wurde in mehreren Vororten Wiens und in Wien selbst die Flugschrift »Ein Mahnruf an das Volk!«, gezeichnet »Im Sommer 1883, mehrere anarchistische Gruppen«, verteilt.1 Deshalb wurden in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 1883 in Wien und Umgebung mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, insbesondere bei Schuhmachergehilfen. Neben zwölf Personen, die wegen der bei ihnen gefundenen verbotenen Schriften verhaftet wurden, wurden Johann Protz und seine Schwester, die Näherin Marie Protz (1851–?) festgenommen, aber nach wenigen Tagen ohne Anklageerhebung aus der Untersuchungshaft entlassen. Allerdings wurden Johann Protz und Marie Protz aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 noch am 1. Februar 1884 aus Wien ausgewiesen. Gleichzeitig wurde Johann Protz unter Überwachung der Polizei-Direktion Wien gestellt: »372 Protz Johann, Büchsenmacher, geb. 1858 und zust. Littau (Mähr.), k ., I. , groß, schlank, mit rundem Ges., blasser Gesichtsf., br. Haaren, hoher Stirne, grauen Augen, stumpf. Nase, gut. Zähnen, Schnurrb., rundem Kinne, spricht Deutsch.«1

Johann Protz und seine Schwester Marie Protz begaben sich nach Budapest (Ungarn), wo sie enge Kontakte zu Budapester und aus Wien ausgewiesenen Anhängern der radicalen Arbeiterbewegung unterhielten. Während Marie Protz am 11. April 1884 aus Budapest (Ungarn) für beständig ausgewiesen, nach Littau (Mähren [Litovel, Tschechien]) abgeschafft und an die Grenze nach Marchegg (Niederösterreich) gebracht wurde, konnte Johann Protz in Budapest bleiben.

Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Ein Mahnruf an das Volk! [Wien]: [ohne Druckerangabe] 1883, Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 22. Oktober 1883 in Österreich verboten.

  • 1

    [Anonym]: 372 Protz Johann, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 9 (6. Februar 1884), S. 32.