Johann Maschek

Persönliche Daten
Berufe
Biographie

Der Schuhmacher Johann Maschek in Wien gab sich als Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung aus. Das fiel ihm auch leicht, wurde er doch am 12. März 1883 vom Landes- als Erkenntnisgericht Wien des Verbrechens der Majestätsbeleidigung angeklagt und zu drei Monaten Kerker verurteilt.

Aufsehen erregte Johann Maschek jedoch durch einen anderen Vorfall. Der Sicherheitswachmann Karl Karner patrouillierte im August 1885 durch die Burggasse in Neulerchenfeld (Niederösterreich [zu Wien 16.]), wo er nach der Sperrstunde im »Café Saltiel« (Heinrich Saltiel), Burggasse 2, noch Licht bemerkte. Zur Rede gestellt, behauptete der Cafetier, nicht zusperren zu können, weil er einen Amtsdiener der Polizeidirektion im Lokale habe. Dort traf der Sicherheitswachmann jedoch nur auf den ihm bekannten Schuhmacher Johann Maschek an, der sich dem Cafetier gegenüber als Amtsdiener der Polizei-Direktion Wien ausgegeben hatte. Johann Maschek begrüßte Karl Karner mit einem vertraulichen »Servus«, gab sich ihm gegenüber als der Entdecker der am 3. September 1884 ausgehobenen geheimen Druckerpresse der Sozialrevolutionäre in Neulerchenfeld (Niederösterreich [zu Wien 16.]), Kirchstetterngasse 41, aus und gab vor, sich schleunigst auf eine sensationelle Entdeckungsreise nach Fünfhaus (Niederösterreich [zu Wien 15.]) begeben zu müssen. Als Johann Maschek kurz darauf eine ähnliche Geschichte in einem anderen, nahe gelegenen Café erzählte, nahm ihn Karl Karner um 3 Uhr morgens fest. Deswegen wurde Johann Maschek vom Bezirksgericht Ottakring (Niederösterreich [zu Wien 16.]) am 28. August 1885 wegen Übertretung des § 333 Strafgesetzbuch zu drei Tagen Arrest verurteilt.

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