Franz Stropp (1840–1904)
Persönliche Daten
Familienverhältnisse
Vater: Lorenz Stropp: Hauer; Heirat mit:
Mutter: Maria Anna Stropp, geborene Einzinger: Hauerin
Ehe: mit Walburga Stropp, geborene Einzinger
Biographie
Der Bäckergehilfe Franz Stropp kam nach Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.
Ende März 1883 setzte unter den Bäckergehilfen Wiens und Umgebung merkliche Unruhe ein. Erste Anzeichen für einen Streik machten sich am 29. März 1883 bemerkbar, wobei es um die Einführung des neunstündigen Arbeitstags ging, weiters um das Verbot erzwungener Verköstigung und erzwungener Beherbergung durch den Arbeitgeber, die Einführung eines Minimalwochenlohns von 11 bis 15 Gulden, die Möglichkeit einer gegenseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, das Verbot fachfremder Tätigkeiten (Gebäckaustragen, Holzarbeiten usw.) sowie um die Regelung der Mehlarbeit (für das Abtragen von Mehlsäcken sowie das Ausleeren je fünf Kreuzer pro Sack). Bereits am 1. April 1883 wurde wegen Verbreitung des mit geheimer Handpresse hergestellten Flugblatts »Mahnruf an sämmtliche Bäckergehilfen Wiens und in den Provinzen«, gezeichnet »Mit social-revolutionärem Gruße – Das Executiv-Comité«,1 in Großjedlersdorf (Niederösterreich [zu Wien 21.]) Franz Stropp verhaftet.
Franz Stropp kehrte später in seinen Geburtsort Tautendorf [zu Gars am Kamp] (Niederösterreich) zurück, wo er den väterlichen Bauernhof übernahm. Hier wurde er Ausschussmitglied des am 9. Dezember 1894 gegründetes Vereins »Landwirtschaftliches Kasino in Tautendorf«.
Kategorien
Adresse
- Tautendorf [zu Gars am Kamp], Niederösterreich, Tautendorf 10 (Geburtsadresse)
- Tautendorf [zu Gars am Kamp], Niederösterreich, Tautendorf 10 (Sterbeadresse)
Karte
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: Dezember 2024
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
Copyleft
- 1
Vgl. [anonym]: Mahnruf an sämmtliche Bäckergehilfen Wiens und in den Provinzen. [Wien]: [ohne Druckerangabe] [1883], Flugschrift. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 30. März 1883 in Österreich verboten.