Franz Henning

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Am 27. Juni 1880 fand vor dem Schwurgericht Nagyszeben / Hermannstadt (Ungarn [Sibiu, Rumänien]) der Prozess gegen den Maurergehilfen Franz Henning und den Weißbäckergehilfen Johann Schubert, beide Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung, statt, angeklagt des indirekten Angriffs auf die gesetzliche Ordnung, begangen durch die Verbreitung der Zeitung »Freiheit« (London) und der Flugschrift »Die Zeiten sind schlecht«.1 Beide Angeklagten wurden zwar freigesprochen, wurden aber wenige Wochen später aus Nagyszeben / Hermannstadt ausgewiesen. Es war dies der erste derartige Prozess im transsilvanischen Teil Ungarns der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.

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    Vgl. [anonym]: Die Zeiten sind schlecht. London: J. Neve 22, Percy Street, Tottenham Courtroad London W. [1880], Flugblatt; Sonderdruck aus der Zeitung »Freiheit. Socialdemokratisches Organ« (London), 2. Jg., Nr. 5 (31. Januar 1880), Artikel »Ein Wort an die Indifferenten«. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht in Strafsachen Wien vom 7. Februar 1880, des Kreis- als Pressgericht Böhmisch-Leipa (Böhmen [Česká Lípa, Tschechien]) vom 15. März 1880, des Kreis- als Pressgericht Eger (Böhmen [Cheb, Tschechien] vom 14. April 1880, vom Kreis- als Pressgericht Wels (Oberösterreich) 2. März 1881 und des Kreis- als Pressgericht Cilli (Steiermark [Celje, Slowenien]) vom 21. Februar 1882 in Österreich verboten.