Franz Ertl (1853–)
Persönliche Daten
Biographie
Franz Ertl arbeitete als Tischler in Wien, wo er sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss.
Am 18. August 1884 wurde auf eine Denunziation hin beim Maschinenschlosser August Bartel (~1859–?) in Kaiserebersdorf , Hauptstraße [Simmeringer Hauptstraße], eine Hausdurchsuchung durchgeführt. August Bartel versuchte rasch einen Packen Papier im Ofen zu verbrennen, doch entrissen die Beamten die teilweise bereits brennenden Druckschriften dem Feuer und konnten auf diese Weise einundvierzig Exemplare der Nummer 1 der Untergrundzeitung »Die Zukunft« [Wien und Neulerchenfeld (Wien)] sicherstellen. Nachdem August Bartel kurz vor der Hausdurchsuchung in der Hauptstraße mit Franz Ertl gesehen worden war, wurde auch Ertl am Abend festgenommen, wobei bei ihm achtundfünfzig Exemplare der Nummer 1 der Zeitung »Die Zukunft« [Wien und Neulerchenfeld (Wien)] gefunden wuerden.
Am 1. Oktober 1884 fand vor dem Ausnahmsgericht Wien der Prozess gegen August Bartel wegen Verbrechens des Hochverrats, der Religionsstörung und der mehrfach qualifizierten Ruhestörung sowie gegen Franz Ertl wegen Verbrechens des Hochverrats statt. Während der Verhandlung wurde August Bartel auch überführt, für die inhaftierten Radicalen eine Sammlung gemacht zu haben. August Bartel wurde wegen Hochverrats, Religionsstörung sowie Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung zu drei Jahren schwerem Kerker, Franz Ertl wegen Vergehens der Ruhestörung zu acht Monaten strengem Arrest verurteilt. Franz Ertl wurde aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 20. Juli 1885 aus Wien ausgewiesen und unter polizeiliche Überwachung gestellt: »2491 Ertl Franz, Tischler, zu Bergreichenstein, Bezirk Schüttenhofen in Böhmen geb. u. zust., 32 J., k., l., 171cm groß, schlank, mit ovalem Ges., br. H., dunklen Augenbr., gr. Aug., niederer Stirn, dicker Nase, schadhaften Zähnen, bld. Bartanflug, ovalem Kinn, deutsch sprechend (mit Erk. v. 5/6. I. J.) Er wurde mit Urtheil des Land.-Ger. Wien v. 4. Oktober 1884 von der Antlage nach §. 58 St.-G. freigesprochen, dagegen wegen Vergehens nach §. 305 St.-G. zur 8monatl. strengen Arreststr. verurtheilt und hat am 4/6. l. J. diese Strafe abgebüßt. [...] Pol.-Dion. Wien 20/7. 85.«1
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Autor: Reinhard Müller
Version: Februar 2025
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[Anonym]: 2491 Ertl Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 41 (24. Juli 1885), S. 161.