Alexander Györsi (1858–)
Persönliche Daten
Biographie
Alexander Györsi absolvierte eine Bäckerlehre und schloss sich als Bäckergehilfe in Wien der radicalen Arbeiterbewegung an.
Da sich viele Bäckermeister nicht an die Zusagen hielten, welche sie zur Beendigung des Bäckereiarbeiterstreiks im April 1883 machten, kam es am 4. und 5. Mai 1883 vor dem Innungshaus der Bäckergenossenschaft in Wien 1., Salzgries, zu kurzen, aber heftigen Demonstrationen der Bäckereiarbeiter, die von den Radicalen unterstützten so genannten Bäckerkrawalle. Am 5. Mai 1883 sollen über eintausend Bäcker daran beteiligt gewesen sein, von denen etwa dreihundert das Innungshaus stürmten und verwüsteten. An die vierhundert Bäckergehilfen versammelten sich vor dem Geschäft des Vorstands der Bäckergenossenschaft, dem Bäckermeister Tobias Ratz (~1840–1892), in Wien 4., Favoritenstraße 38, wobei dieses durch Steinwürfe beschädigt wurde. Die Behörden schritten massiv ein, verletzten Demonstranten mit Säbelhieben und nahmen mehrere Verhaftungen vor. Alexander Györsi wurde noch an Ort und Stelle verhaftet. Am 26. Mai 1883 fand vor dem Landesgericht Wien der Prozess gegen vier im Zuge der so genannten Bäckerkrawalle verhaftete Bäckergehilfen statt. Alexander Györsi wurde des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit und des Vergehens des Auflaufs angeklagt und zu einem Monat strengem Arrest verurteilt und am 27. Juni 1883 nach Ungarn ausgewiesen: »49 Györsi Alexander, Bäcker, aus Cselej, Bezirk Galscezs in Ungarn, 25 J. alt, am 27. Juni 1883 vom k. k. Land.-Ger. Wien aus Rücksichten für öffentl. Ruhe u. Interessen weg. thätiger Theilnahme an der Bäckerstrike u . sozialpolitischen Umtrieben, auf Grund des Gstz. vom 27. Juli 1871, R.-G.-BI. Nr. 88.«1
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Autor: Reinhard Müller
Version: Dezember 2024
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[Anonym]: 49 Györsi Alexander, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 41 (12. Juli 1883), [nach S. 168:] Ausweis über die im Monate Juni 1883 landesverwiesenen und abgeschafften Ausländer. Beilage zum C. P. B. Nr. 41, S. [2].