Josef Peukert: Schlussplädoyer des wegen Hochverrats und Mitschuld am Raub Angeklagten im Merstallinger-Prozess. Wien, am 21. März 1883

Josef Peukert

Schlussplädoyer des wegen Hochverrats und Mitschuld am Raub Angeklagten im Merstallinger-Prozess. Wien, am 21. März 18831


»Eilfter Verhandlungstag.

Der Präsident2 eröffnet die Verhandlung um ½ 11 Uhr und fragte ob noch Jemand von den Angeklagten etwas vorzubringen habe. Es meldet sich nur der Angeklagte Josef Peukert.

Rede des Angeklagten Josef Peukert.

Hoher Gerichtshof! Meine Herren Gewschworenen! Ich befinde mich in diesem Augenblicke in einem gewissen Dilemma, indem während einer zweitägigen Redeschlacht die Ausführungen des Staats[227]anwaltes, sowie die Ausführungen der Vertheidigung bereits einen solchen Eindruck gemacht haben dürften, daß ich – vom subjectiven Standpunkte aus betrachtet – mich wohl kaum genöthigt sehen würde, mir noch das Wort zu erbitten; ich muß es jedoch thun, um noch einige Thatsachen richtigzustellen und über einige Dunkelheiten hinsichtlich meiner Wenigkeit Aufklärungen zu geben. Ich bin zwar der Ansicht, daß die ganze große schwere Anklage, welche gegen mich und meine Mitangeklagten erhoben wird, schon so zerstückelt und in ihre Atome aufgelöst ist, daß kaum noch etwas davon übrig geblieben ist, allein andererseits wurde gegen mich ein ganz besonderes Merkmal geltend gemacht, welches auf Sie meine Herren Geschworenen, großen Eindruck machen sollte, das ist meine vom Herrn Staatsanwalt3 so ganz besonders hervorgehobene geistige Begabung. Meine Herren Geschworenen! Ich würde diese Ausführungen factisch ignoriren; indem sie aber dazu dienen sollen, die Wichtigkeit, die Gefährlichkeit meiner Person hervorzuheben, auf Sie den Eindruck zu machen, als ob ich vermöge meiner geistigen Fähigkeiten, wie Sie [!] von der Staatsanwaltschaft hervorgehoben wurden, im Stande wäre, ein ganzes Chaos in der Gesellschaft, im Staate hervorzurufen – da, meine Herren, tritt die Pflicht an mich heran, daß ich diese Belobungen oder, besser gesagt, diese extravaganten Hervorhebungen meiner Wenigkeit auf ihr richtiges Maß zurückführe. Es wird gesagt, meine geistigen Fähigkeiten stünden in Verbindung mit demjenigen, was als Beweismaterial der Anklage vorliegt. Nun, das ist jedenfalls sehr unrichtig, ja sogar eine vollständig aus der Luft gegriffene Behauptung für Jeden, der mich näher kennt oder überhaupt meine Thätigkeit nur halbwegs verfolgt hat.

Daß diese meine geistigen Fähigkeiten zum Gegenstande einer schwerwiegenden Belastung gegen mich gemacht werden, ist mir auch darum auffallend, weil die Anklage sich da in einem directen Widerspruche mit sich selbst befindet, weil es ja in der Anklage ausdrücklich heißt, daß gerade durch die Unwissenheit der Arbeiter, durch ihre nicht wissenschaftliche Bildung die größte Gefahr vorhanden sei, daß von jenem Momente an, wo die Arbeiter sich der socialen Frage bemächtigten, die Bewegung eine gefährliche geworden sein soll, weil die Arbeiter nicht die nöthige wissenschaftliche Bildung etc. besitzen. Wenn ich diese Ausführungen der geehrten Staatsanwaltschaft mit Rücksicht auf das, was gegen mich vorgebracht wurde, in Betracht ziehe, so drängt sich mir unwillkürlich die Frage auf, ob die Anklage wirklich nur aus dem Grunde gegen mich erhoben wurde, weil ich gewisse Fähigkeiten habe, oder deshalb, um eine gewisse Gefahr anzuwenden. [228]

Der Angeklagte führt nun aus, daß nur in voller Unkenntniß seiner Thätigkeit und weil der Staatsanwaltschaft über seine Theilnahme an der Arbeiterbewegung, in welcher er allerdings seit zehn Jahren mit ganzer Hingabe thätig war, die Wahrheit nicht bekannt sei, eine solche Anklage überhaupt gegen ihn erhoben werden konnte.

Als ich in die Arbeiterbewegung eintrat, da war es ganz anders wie heute, damals befand sich die Bewegung auf dem Standpunkte der ersten Entwicklung. Ich war damals jung, die Eindrücke, welche ich von der Welt empfing, waren für mich neu. Damals galt die Devise: ›Durch Bildung zur Freiheit.‹ Mit aller Kraft ging die Bewegung nur auf Ein [!] Ziel los: die Arbeiter aus ihrer geistigen Trägheit, aus ihrer geistigen Versumpfung emporzuheben, damit sie in der Gesellschaft eine würdigere Stellung einnehmen, was ihnen die Verfassung und das gesammte Staatsleben bietet, damit die Arbeiter auf eine höhere geistige Stufe gebracht werden können. Meine Herren Geschworenen! Dieses System steht ja im vollsten Einklange mit dem Culturbestreben aller rechtlich fühlenden Menschen, und es ist das Streben der Menschheit gewesen seit jeher, und es ist heute noch das Streben der gesammten Bewegung, die Arbeiter aus dem trägen Sumpfe aus der verachteten Stellung herauszureißen, damit sie gleichmäßig mit allen anderen Klassen nach geistiger und sittlicher Kraft ringen können. Das waren die ersten Eindrücke meiner Jugendjahre. Ich sah es ein, daß ich zuerst mein eigenes Ich vervollkommnen müsse. Ich habe keine Mühe gescheut, meine besten Jahre geopfert zur Vervollkommnung meiner geistigen Erkenntniß. Wenn nun die Natur mir gestattet, das von mir zu geben, was ich mir selbst angeeignet, wenn sie mir gestattet, meine Mitbrüder zu belehren, so ist das nicht meine Schuld, sondern es ist die Schuld der Natur.

Ich kam zur Erkenntniß, daß es mir unmöglich war, in jenem Kreise weiterzuleben, wo nur der todte Buchstabe gelten darf; ich sah ein, daß ich andere Gesellschaftskreise aufsuchen muß, um mich zu bilden. Meine pecuniären Verhältnisse waren nicht danach, daß ich eine Hochschule besuchen konnte; nur durch die Arbeit konnte ich mich erhalten, ich mußte hinaus aus diesem engen Kreise in die große Welt, um durch praktische Erfahrungen und persönlichen Augenschein, das zu gewinnen, was meine pecuniären Verhältnisse nicht erlaubten theoretisch in den Schulen zu lernen, und ich fand, daß die thatsächlichen ökonomischen Verhältnisse im Widerspruche stehen mit dem, was das natürliche Recht der Arbeiter fordere. Darum bin ich ins Ausland gegangen, um meine praktischen Kenntnisse zu bereichern.

Es ist der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, auch nur Ein [!] [229] Moment vorzubringen, daß ich je eine ungerechte Bahn eingeschlagen hätte, die mich mit der öffentlichen Moral, mit der öffentlichen Sittlichkeit in Conflict gebracht hätte. Von dem Momente an, wo ich mich der Arbeiter-Bewegung anschloß, wurde ich von der Polizei auf das Schärfste bewacht, dies zeugt dafür, daß ich die Wahrheit vorbringe.

Es hat dem Staatsanwalte gefallen, auf meine Ausweisung aus Frankreich hinzuweisen. In dem Decrete war jedoch nur die einzige Behauptung: ›Gefährdung der öffentlichen Sicherheit‹. Ich habe mich vergebens bemüht, mehr darüber zu erfahren. Als ich voriges Jahr in der Untersuchung war, wurden Noten mit Frankreich gewechselt; Sie haben gehört, daß man die Gründe anzugeben nicht in der Lage sei, und zwar deshalb, weil absolut keine triftigen Gründe für die Ausweisung vorhanden waren. Denn, hatte [!] die französische Regierung Gründe anführen können wofür sie sich nicht zu schämen brauchte, würde sie dieselben sicher angegeben haben, zumal ich hier in strafgerichtlicher Untersuchung war. Die Anklage behauptet ferner, ich habe den Schmuggel revolutionärer Druckschriften und der ›Freiheit‹ von der Schweiz nach Oesterreich geleitet. Mit welchem Recht sie dies thut, geht über mein bescheidenes Begriffsvermögen. Sie haben aus den Noten von Bern, St. Gallen etc. gehört, meine Herren Geschworenen, daß man nur weiß, ich sei ein fleißiger Arbeiter und solider Mensch gewesen, die Versammlungen, welche ich einberufen sind ruhig verlaufen. Ich bin auch in der Schweiz scharf beobachtet worden und sie sehen daraus, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist.

Es wird seit 14 Tagen in diesem Saale so viel von Revolution gesprochen, so viel von diesen Proletariern, die nur mit Pulver, Blei und Dynamit arbeiten, daß, man zumal nach den Schlußausführungen des Herrn Staatsanwaltes, versucht wäre zu glauben, die ganze Arbeiter-Bewegung bestehe in lauter Mord und Brand.

Als Beweismaterial gegen mich und meine Genossen sind Druckschriften aus dem Auslande und eine Unmasse anderen Materials vorgelegt worden. Daß aber dieses Material zu Einem von uns in irgend welcher Beziehung stehe, konnte nicht nachgewiesen werden. Schlüsse und Vermuthungen sind leicht, aber diese Vermuthungen und Schlüsse müssen auch begründet, durch triftige Gründe als richtig nachgewiesen werden. Die Anklage hat mir weiter meinen Aufenthalt und mein Verhalten in der Schweiz vorgeworfen. In der Schweiz sind die Verhältnisse in der That ganz andere. Alle diese verpönten Schriften liegen dort frei auf; man liest sie, kritisirt sie, verhöhnt sie, lobt sie, je nach seinem Standpunkte. Kein Mensch aber glaubt, daß [230] durch sie der Staat aus seinen Angeln gehoben werde. Man nimmt das Gute, das etwa darin ist, heraus und verwirft das Schlechte. Von mir aber sagt man, daß, weil ich diese revolutionären Schriften gelesen habe, ich auch ihren ganzen Inhalt acceptiren muß. Gegen diese Zumuthung muß ich mich nachdrücklich verwahren.

Auch darin liegt der Widerspruch, daß der Herr Staatsanwalt gesagt hat, ich sei einer selbstständigen geistigen Beurtheilung fähig und dann wieder annimmt, ich müsse Alles, was ich lese, für baare Münze halten. Ich habe mein selbstständiges Urtheil, wenn ich auch die gefährlichsten und strafbarsten Schriften lese. Ein besonders schwerer Vorwurf ist mir daraus gemacht worden, daß ích Delegirter auf dem Londoner revolutionären Congresse war. Ich habe eine Parallele zwischen dem Londoner Congreß und dieser Gerichtsverhandlung gezogen und ich bin zu dem Resultate gekommen, daß dort nicht so viel von Revolution, von Mord und Brand gesprochen wurde, wie hier im Gerichtssaale. Thatsache ist es, daß dort das Wort Revolution nicht zehnmal laut wurde; von Mord und Brand wurde auch nicht ein Wort gesprochen. Das, meine Herren Geschworenen, wollte ich Ihnen noch sagen.

Der Redner erklärt nun, daß er zum Weltcongresse hauptsächlich wegen seiner Sprachkenntnisse, sowie in der Voraussetzung entsendet worden sei, daß er keinen Vertrauensmißbrauch begehen werde. Er habe nach Wien keine Flugschriften, sondern verschiedene Werke und Zeitschriften mitgebracht, wie die ›Marseillaise‹ und den ›Citoyen‹ u. s. w., letztere deshalb, weil sie Punkte behandelten, welche das menschliche Wissen nicht außer Auge lassen solle. Er müsse in sich ein Opfer einer ominösen Politei-Verfolgungswuth erblicken; wenn er die Scenen schildern wollte, die er auf der Polizeidirection mitgemacht, so würden die Geschworenen selbst darüber empört sein. Er habe beweisen wollen, daß seine Gefährlichkeit nur imaginär sei; halte man denn die Arbeiter Wiens wirklich für so dumm, daß sie einem Menschen, der in Wien ganz unbekannt ist, sofort die Parteileitung anvertrauen? Er werde sich nie zu Schulden kommen lassen, Autorität zu spielen; er habe sogar die Autoritäten bekämpft und bekämpfe sie heute noch. Er müßte eine phänomenale Erscheinung des 19. Jahrhunderts sein, wenn man ihm mit Recht zumuthen wollte, die ganze Gesellschaft aus den Fugen zu heben. Die Anklage behaupte, daß durch die Bestrebungen der Arbeiter die Jahrhunderte alte Cultur und Gesittung bedroht werde. Wenn der Staatsanwalt wirklich diese Errungenschaften schützen wolle, dann dürfe er ihm (dem Angeklagten) nicht aus seiner geistigen Begabung den Vorwurf der Strafbarkeit und Gefährlichkeit machen. Wenn von den Geschwornen verlangt [231] werde, daß sie ihn deshalb schuldig sprechen sollen, weil seine Bildung angeblich über das Maß des Gewöhnlichen hinausreiche und er daher ein gefährliches Individuum sei, so werde [!] gerade dadurch Gesittung und Cultur Jahrtausende in Frage gestellt.

Der Angeklagte verwahrt sich dagegen, daß er die Fäden der Organisation in Händen hätte, daß er ein Mitglied der geheimen Centralleitung gewesen, ja, daß er überhaupt Mitglied einer geheimen Gesellschaft gewesen sei. Polizeirath Breitenfeld habe zu ihm gesagt, daß jeder seiner Schritte bewacht sei und trotzdem habe man nichts Strafbares gefunden, obwohl ihm auf Schritt und Tritt Policisten folgten und sogar in die Werkstatt kamen. Die Anklage behauptet einerseits, daß die Arbeiter sich über ihre Ziele nicht klar seien, andererseits, daß sie durch die brutale Gewalt Alles erreichen wollen. ›Das rothe Gespenst, welches der Staatsanwalt an die Wand gemalt, soll Sie zu einem Schuldspruche nöthigen. Nun, ich bin über die Pläne der Arbeiter besser unterrichtet und weiß, daß dies nicht ihre Absichten sind, wenn ich auch hier, über meine Ansichten betreffs des Wahlrechtes befragt, mich auf Grund meiner Erfahrungen in anderen Ländern dagegen ausgesprochen habe. Ich muß mich dagegen verwahren, wenn man der Partei das Attentat Engels in die Schuhe schiebt, wenn der Herr Staatsanwalt sagt, Engel habe der Partei auf die Füße geholfen, so glaubt dies sicher kein Mensch, denn dieselbe hat weder einen materiellen, noch einen moralischen Nutzen davon gehabt. Richtig ist es andererseits, daß viele Personen sich zu den verschiedensten Ansichten über die Mittel zur Erreichung unseres hehren und erhabenen Zieles bekennen, daß dadurch innerhalb der Partei Zersplitterungen entstehen, daß Einzelne Dummheiten begehen, die in keinen Zusammenhang mit den Bestrebungen der Partei zu bringen sind.

Ich kann andere Ursachen für die Entstehung solcher Thaten namhaft machen. Ich habe es mir zur Pflicht gemacht, mich überall um die Verhältnisse der Arbeiter zu erkundigen und durch persönliche Anschauungen mir ein Urtheil zu bilden. Ich weiß, daß oft durch ungerechte Verfolgungen, hervorgerufen durch ein Mißkennen unserer Ideen selbst, durch zu viele Verfolgungen und Maßregelungen Verzweiflung in die Gemüther gebracht wird und in dieser Gemüthsstimmung liegen die Entstehungsursachen solcher Thaten. Zu solchen zu bewegen sind diese Schriften keineswegs im Stande; wären nicht andere mitwirkende Ursachen vorhanden, so würden solche Schriften einfach gelesen und weggelegt werden.‹

Der Angeklagte schließt mit folgenden Worten: ›Ich will Sie nicht länger ermüden, meine Herren. Vierzehn Tage dauert bereits [232] die Verhandlung, sieben Monate bin ich jetzt in Untersuchungshaft und auch die Meisten meiner Mitangeklagten; drei Monate war ich im vorigen Winter in Untersuchung, macht zehn Monate und fünfzehn Monate bin ich wieder hier in Oesterreich. Was habe ich gethan? Was habe ich jemals Strafbares begangen, was zu einer solchen Anklage überhaupt einen Anhaltspunkt bieten konnte? Nichts.

Wenn ich mir erlaubt habe, Ihre Aufmerksamkeit noch in Anspruch zu nehmen, so geschah dies aus dem vorwiegenden Grunde, weil ich auch endlich einmal in der Zukunft Ruhe haben will, weil ich fortwährend so verfolgt wurde und weil ich im Vorhinein bereits erkenne, daß, wenn ich heute nach einem auf Nichtschuldig lautenden Wahrspruche in Freiheit gesetzt werde, ich heute oder morgen wieder solchen Ueberraschungen ausgesetzt sein und dieselben Verfolgungen mitzumachen haben werde. Ich war deshalb verpflichtet und gezwungen, Ihnen diese Aufklärungen zu geben, welche bisher nicht vorgebracht wurden und welche auch von Seite der Vertheidigung nicht gegeben werden konnten. Ich trage mich nicht mit der Idee, welche der Staatsanwalt hegt, daß meine geistigen Fähigkeiten schon geeignet sein sollen, meine Gefährlichkeit zu erweisen und mich schuldig zu erkennen. Ich habe bereits gesagt, zu welchen Consequenzen das führen würde; es würde dadurch thatsächlich nicht nur alles Rechtsgefühl, sondern auch die Verfassung verletzt werden, denn das, was ich gethan habe, ist absolut mit keiner strafbaren Handlung in Verbindung zu bringen; das, was ich bin und was ich mir denke, unterliegt keiner Verantwortung und das, was ich mir denke, ist nicht einmal strafbar.

Ich verlange weder Mitleid, noch Nachsicht, noch Rücksicht. Wenn ich etwas Strafbares gethan habe, werde ich es auch ganz und voll verantworten und die Strafe büßen müssen. Aber da ich nichts gethan habe, brauche ich das Recht; was ich verlange, was ich wünsche, das ist Gerechtigkeit![] (Bewegung, Bravorufe.)«

Daten
von
21. März 1883
bis
21. März 1883
  • 1

    Der Hochverraths-Proceß und die Affaire Merstallinger gegen Engel, Pfleger, Berndt, Sommer, Schmidt, Gröbner, Spiegel, Krondorfer, Winter, Masur, Motz, Kompoß, Würges, Wagner, Weich, Spahl, Wetz, Buelacher, Treibenreif, Peukert, Kotidek, Stiaßny, Führer, Gams, Kreps, Schenk, Wordak, Heitzer und Hotze. Verhandelt vor dem k. k. Schwurgericht Wien, vom 8.–21. März 1883. Nach den stenographischen Berichten bearbeitet und wahrheitsgetreu wiedergegeben. Herausgegeben von Josef Müller. VII. Bezirk, Gumpendorferstraße 78. Wien: Im Selbstverlage des Herausgebers 1883, S. 226–232.

  • 2

    Das ist Eduard Graf Lamezan-Salins (1835–1904): Jurist, und Rettungsfachmann, ab 1872 Staatsanwalt, ab 1889 Präsident des Landesgerichts für Strafsachen in Wien, ab 1891 Präsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien; 1881 Mitbegründer der »Wiener Freiwilligen Rettungsgesellschaft«. Anmerkung Reinhard Müller.

  • 3

    Das ist Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917): Jurist, Staatsanwalt, zuletzt Richter am Obersten Gerichtshof. In Wien. Anmerkung Reinhard Müller.