Das Ende der Sozialrevolutionäre. 1891 bis 1894

Es waren nicht nur die Unabhängigen Socialisten um die Zeitung »Die Zukunft« (Wien), die behördlich massiv verfolgt wurden. Auch die Sozialrevolutionäre gerieten wieder – nunmehr unter dem Etikett »Anarchisten« – verstärkt ins Blickfeld der Behörden. Es waren vor allem ihre im Untergrund hergestellten Flugblätter, mit denen sie öffentliches Aufsehen erregten.

Mittlerweile waren die Wiener Anarchisten – Unabhängige Socialisten wie Sozialrevolutionäre – so populär, dass selbst ein renommierter Schriftsteller wie Adolf Wilbrandt (1837–1911), 1881 bis 1887 Direktor des Wiener Burgtheaters, diese in seinem in der Zeitung »Neue Freie Presse« (Wien) erschienenen Fortsetzungsroman »Adam’s Söhne« mit ihren anarchistischen Flugblättern und Zeitungen auftreten ließ.1 Als einer der letzen, brachte der Comptoirist Josef Tikal (1865–1891)2 im Jänner und Februar 1889 zwei auf seiner Untergrunddruckerei hergestellte Flugblätter in Umlauf brachte: »Aufgepast«3 und »Ein Mahnruf!«.4 Deren Urheber blieb aber unentdeckt, und Tikal verstarb am 25. März 1891 im Kaiser Franz-Joseph-Spital an Blattern (Pocken). 

Damals organisierte sich eine neue – teilweise sich personell mit den Unabhängigen Socialisten überschneidende – Gruppe von Anarchisten. Diese stand noch sehr stark in der Tradition der Sozialrevolutionäre der 1880er-Jahre, bekannte sich aber ebenfalls zur Anarchie als zu erstrebendem Ideal. Sie trat vor allem mit selbst hergestellten Flugblättern an die Öffentlichkeit. Bereits im Mai 1891 erschien das Flugblatt »Was thun?«, gezeichnet »Es lebe die Anarchie!«.5 Dieses Flugblatt wurde, wie auch die vier folgenden, teils stoßweise in den Straßen Wiens und seiner Vororte ausgestreut, teils auf Hausmauern und in Stiegenhäusern plakatiert. Weiters erschien das Flugblatt »Aufruf«.6 Im Dezember 1892 folgte der Nachdruck eines bereits 1887 erschienenen Flugblatts: »An die Arbeiter im Soldatenrock«, nun allerdings mit dem Zusatz »Es lebe die Soziale revolution [!]«.7 Im Jänner 1893 wurde die »Anweisung zur Herstellung eines Sprengstoffes von bedeutender Stärke«,8 veröffentlicht, gezeichnet »Es lebe die Anarchie«. Schließlich erschien noch der »Aufruf an die österreichische Volksmasse«.9 

Lange vermutete die Polizei-Direktion Wien, dass diese Flugblätter in London (England) hergestellt würden. Schließlich hatte sie auch eruiert, dass die mit dem fingierten Vermerk »Druck der k. k. Staatsdruckerei in Wien« erschienenen sozialrevolutionären Flugblattzeitungen »Die Anarchie« (Wien [recte London])10 und »Die Rache« (Wien [recte London])11 tatsächlich in London gedruckt worden waren. Hinter diesen Zeitungen steckte der Mitte 1891 aus Paris (Frankreich) nach London gekommene, in Zürich / Zurich / Zurigo (Kanton Zürich, Schweiz) geborene Schriftsetzer, Schriftmaler und anarchistische Schriftsteller Conrad Fröhlich, der auch das Pseudonym »C. Barr« verwendete. Erst langsam gelangte man in der Polizei-Direktion Wien zur Überzeugung, dass es auch in Wien eine geheime Druckerei der Anarchisten geben müsse. Man darf dabei nicht vergessen, dass die letzte große Untergrunddruckerei in Wien im September 1884 aufgedeckt worden war. Doch wer steckte hinter den fünf 1892 und 1893 in Wien verteilten Flugblättern?

1890 lernten sich im Wiener »Fachverein der Tischler« die Tischlergehilfen Stefan Hanel (~1861–?) und Franz Haspel (1863–?) kennen. Im August 1890 bezogen sie gemeinsam eine aus einem Zimmer und einer Küche bestehende Wohnung im dritten Stock des Hauses in Wien 5., Siebenbrunnengasse 65. Hier entwickelten sie ihren Plan, mittels Untergrundschriften eine soziale Revolution herbeizuführen, welche sie noch für Ende des 19. Jahrhunderts erwarteten. Bereits am 29. Oktober 1890 kauften sie beim Schriftgießereibesitzer Wenzel Doskočil (1829–1904) in Wien 7., Mariahilfer Straße 122, einen Satz an neuen Lettern, der später mit alten Lettern ergänzt wurde. Bei den Flugschriften wurden die gebrauchten Lettern nur für die Überschrift, die neuen für den Text verwendet. In der Wohnung wurde nun, als Tisch getarnt und in einem Sofa versteckt, eine Druckerei eingerichtet. Haspel beschaffte die meist aus Wagenschmiere bestehende Druckerschwärze, der Tischlergehilfe Martin Stikula (1850–1898) das Papier. Als reine Amateure führten Satz und Druck der Flugblätter Hanel und Haspel aus. Den beiden war es auch gelungen, Gesinnungsgenossen zu gewinnen, die sich schließlich im Frühjahr 1891 in der Restauration am Matzleinsdorfer Frachtenbahnhof in Wien 5. trafen. Etwa ein Dutzend Sozialrevolutionäre, getarnt als Kartenspieler, erörterte dort organisatorische Fragen, Herstellung und Verteilung von Flugschriften und Wege zu Herbeiführung einer sozialen Revolution. Es war der seit Mai 1892 eine Zeit lang arbeitslose Stefan Hanel, der auch die Idee einbrachte, im Sinne der Propaganda der Tat dafür auch Sprengmittel einzusetzen. Gemeinsam stellten Stefan Hanel und Franz Haspel in ihrer Wohnung Sprengstoffe her, die zu Ostern, am 2. April 1893, im Rahmen eines Ausflugs nach Liesing (Niederösterreich [zu Wien 23.]) mit mehreren Genossen auf freiem Feld erprobt wurden. Im Sommer 1893 erlahmten die Aktivitäten kurzzeitig, weil der schwer Lungenkranke Stefan Hanel einen ärztlich verschriebenen Landaufenthalt absolvierte. 

Wenige Wochen nach der Rückkehr Stefan Hanels nach Wien kam es zum Aufsehen erregenden Paukenschlag der Wiener Polizei. Schon seit mehr als einem Jahr stellte die Polizei-Direktion Wien fest, dass sich mehrere Personen von den Unabhängigen Socialisten lösten, um ein eigenes anarchistisches Programm zu verwirklichen. Und seit vielen Wochen ließ sie die sozialrevolutionäre Szene intensiv überwachen. Nach mehrtägigen polizeilichen Beobachtungen im Bezirk Margareten (Wien 5.) wurde am 23. September 1893 um 6 Uhr früh Stefan Hanel verhaftet, als er sich zur Arbeit begeben wurde. Ins Polizeikommissariat eingeliefert, wurde ihm dort der Wohnungsschlüssel abgenommen. Damit kehrten die Sicherheitsorgane zur Wohnung zurück, um auch Franz Haspel zu verhaften. Ein Polizei-Kommissär, unterstützt von drei Polizei-Detektiven, wollte die Wohnung aufsperren. Zu diesem Zeitpunkt standen auch zwei Polizeiagenten auf der Stiege, einer im Toreingang und zwei auf der Straße bereit. Allerdings war die Wohnungstür auch innen verriegelt. Als Haspel diese entriegelte, weil er die Rückkehr seines Mitbewohners vermutet hatte, wurde er sofort festgenommen. In einem Kasten fanden die Beamten ein Paket fertiggestellter Flugschriften, in einem Diwan versteckt eine vollständige Druckerpresse, in einem Tisch einen Setzkasten und einen vollständigen Letternsatz, außerdem den Schriftsatz für das Flugblatt »Aufruf an die österreichische Volksmasse«. Haspel soll während der Durchsuchung versucht haben, sich beim Fenster hinunter zu stürzen, was aber verhindert werden konnte. Allerdings konnte er die vorgefundenen Flugschriften aus dem Fenster zu werfen, wobei einige Exemplare von Passanten aufgehoben und mitgenommen wurden. Bei seiner Abführung rief Haspel: »Jetzt geht die Revolution an!« 

Am 22. und 23. September 1893 wurden nun in Wien weitere zwölf Sozialrevolutionäre verhaftet: der Schmiedgehilfe und Vater von sieben Kindern Mathias Fleischhans (~1842–?), der Messerschmied und Vater von drei Kindern Karl Katzl (~1857–?), der Schlossergehilfe Karl Kinkal (~1853–?), der Heizer und Vater von acht Kindern Josef Komarek (~1848–?), der Tischlergehilfe und Vater von drei Kindern Otto Kretschmann (~1859–?), der Bildhauergehilfe Franz Modracek (1871–1960), der Buchbindergehilfe Karl Morawetz (~1863–?), der Eisengießer und Vater von drei Kindern Josef Sehnal (~1845–?), der Monteur und Vater eines Kindes Mathias Stetka (~1861–?), der Tischlergehilfe und Vater von sechs Kindern Martin Stikula (~1850–?), der Anstreichergehilfe und Vater von fünf Kindern Michael Wellner (~1853–?) sowie der Zimmermann und Vater von zwei Kindern Johann Wopatek (~1858–?). Am 28. September 1893 wurden noch drei weitere Sozialrevolutionäre verhaftet: der Tischlergehilfe und Vater von vier Kindern Johann Fialla (~1854–?), der Tischlergehilfe und Vater von drei Kindern Otto Kretschmann (~1859–?) sowie der Schuhmachergehilfe Wenzel Plachy (~1870–?). Auffallend ist die große Zahl von Kindern der Verhafteten, insgesamt zweiundvierzig. Drei gesuchte Sozialrevolutionäre konnten sich am 26. beziehungsweise 27. September 1893 durch Flucht ihrer Verhaftung entziehen: der Maurer Josef Nestoupil (1860–?), Redakteur der Zeitung »Volné listy« (Vídeń [Wien]; Freie Blätter), der Schuhmachergehilfe Josef Tuma, Redakteur der Zeitung »Die Zukunft« (Wien), und der Schuhmachergehilfe Simon Radl (~1862–?). Ebenfalls am 28. September 1893 wurden in Wien 15. vier Sozialrevolutionäre verhaftet, die bereits im Mai 1893 unter dem Verdacht des Hochverrats festgenommen wurden, weil sie angeblich außerhalb Wiens bei einem Postamt illegale Flugschriften abholen wollten. Sie mussten damals aber mangels Beweisen wieder freigelassen weerden: die Schneidergehilfen Josef Bruha, Wenzel Franzous und Alois Weiß sowie der bald wieder auf freien Fuß gesetzte Schuhmachergehilfe Pichler. Die anderen drei wurden nun ebenfalls im Dezember 1893 ohne Anklageerhebung freigelassen.

Am 24. September 1893 wurde eine genaue Untersuchung der Wohnung von Stefan Hanel und Franz Haspel in Wien 5., Siebenbrunnengasse 65, vorgenommen. Neben der voll eingerichteten Druckerei wurden aber auch Sprengstoffe und Sprengmittel gefunden: eine Bombe aus Blei und Zink gegossen, mit Hohlraum und Füllloch, Gusslöffel, Formsand und dazu passende Gussformen, weiters zwei Weißblechkassetten, zwei Metallkugeln und drei als Wurfbomben verwendbare Glaskugeln, eine Rolle Zinkblech zur Herstellung weiterer Sprengkassetten, Blei zur Füllung der Bomben und als Gussmaterial für neue, schließlich ein Glasballon, Glasröhren, Blechständer und ein Gummischlauch zur Erzeugung von Salpetersäure. Außerdem wurden Explosivstoffe und deren Bestandteile gefunden, Pikratpulver, 105 Gramm Schwarzpulver und rauchschwaches Pulver. Im Besitz von Franz Haspel wurden auch Fotos der so genannten Chicagoer Haymarket-Märtyrer gefunden. Und bei Stefan Hanel fand sich ein Winterrock, bei dem innen Drahthäkchen angebracht waren, offenbar zum unauffälligen Transport des Sprenggeschosses. Im Prozess gab Hanel an, dass diese zum Aufhängen eines Revolvers dienten.Außerdem wurde auch das noch nicht veröffentlichte Manuskript »An die Enterbten und Arbeitslosen« gefunden.

Vom 19. bis 23. Februar 1894 fand vor dem Landes- als Shrurgericht Wien unter Ausschluss der Öffentlichkeit der große so genannte Anarchistenprozess gegen vierzehn Sozialrevolutionäre statt: Johann Fialla, Mathias Fleischhans, Stefan Hanel, Franz Haspel, Karl Katzl, Josef Komarek, Otto Kretschmann, Franz Modracek, Wenzel Plachy, Josef Sehnal, Mathias Stetka, Martin Stikula, Michael Wellner und Johann Wopatek. Ausgenommen Fialla, wurden alle Angeklagten des Verbrechens des Hochverrats angeklagt, wegen Verbrechens gegen das Sprengstoffgesetz Fialla, Fleischhans, Hanel, Haspel, Komarek, Kretschmann, Modracek, Plachy, Stetka, Stikula, Wellner und Wopatek. Sie hätten Handlungen begangen, durch die bei Anwendung von Sprengmitteln Gefahr für das Eigentum, die Gesundheit und das Leben anderer bestanden hätte. Außerdem hätten sie Sprengstoffe und Vorrichtungen zu deren Verwendung hergestellt, angeschafft und besessen. Weiters wurden Fleischhans, Hanel, Haspel, Katzl, Kretschmann, Sehnal und Stekla des Verbrechen der Desertionsverleitung und des Aufrufs zum Bürgerkrieg angeklagt, indem sie zum Kriegsdienst verpflichtete Männer zu einer Verletzung der angelobten Treue und des Gehorsams, nämlich sich im Bürgerkrieg auf Seite der Aufrührer zu beteiligen und ihre Waffen gegen ihre Vorgesetzten zu kehren, aufgefordert, angeeifert und zu verleiten gesucht hätten. Schließlich wurden noch Plachy, Wellner und Wopatek des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung angeklagt. Die Anklage beruhte unter anderem auch auf den teilweisen, vielfach lückenhaften und falschen Geständnissen von Martin Fleischmann, Stefan Hanel und Martin Stikula. Folgenreich war auch die Aussage des Eisendreher Mathias Wühl (1863–?) der am 21. Februar 1893 als Zeuge befragt wurde und viele Angeklagte schwer belastete. Er wurde aus dem Gefängnis Stein [zu Krems an der Donau] (Niederösterreich) vorgeführt, weil er im Prozess, der am 27. und 28. Februar 1893 vor dem Landes- als Schwurgericht Wien stattgefunden hatte, wegen einer aus betrügerischen Motiven unternommenen Brandlegung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Wühl war bereits im Februar 1884 aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 wegen anarchistischer Umtriebe aus Wien ausgewiesen worden. Von den Anarchisten und Sozialrevolutionären wurde er aber längst gemieden, weil er Gelder von Sammlungen nicht abgegeben, sondern vertrunken habe und unter dem Verdacht, an der Ausweisung eines Unabhängigen Socialisten schuld gewesen zu sein. Martin Wühl bestätigte nun vor Gericht, dass außer ihm selbst noch zwölf der vierzehn Angeklagten beim Treffen in der Restauration am Matzleinsdorfer Frachtenbahnhof im Frühjahr 1891 dabei gewesen wären. Er betonte auch, in dieser Versammlung die Gründung kleiner geheimer Clubs besprochen worden sei. Die Hauptangeklagten, Stefan Hanel und Franz Haspel, bekannten sich vor Gericht als Anarchisten und gestanden die Produktion und Verteilung der Druckschriften, die Herstellung von Sprengstoffen und Bomben nur teilweise. Auch andere Angeklagte bekannten sich als Anarchisten, etwa Michael Wellner und Johann Wopatek, während sich Martin Stikula als theoretischer Anarchist bezeichnete. Andere hingegen bekannten sich als Unabhängige Socialisten, etwa Mathias Fleischmann und Franz Modracek, Otto Kretschmann sah sich als Sozialist, und wieder andere, wie Karl Katzl und Josef Komarek, wollten weder Sozialisten noch Anarchisten genannt werden. Die Angeklagten Karl Katzl und Martin Stikula waren Analphabeten, und Johann Fialla, Martin Fleischmann und Martin Stelka waren des Deutschen kaum mächtig, und für Franz Modracek musste sogar ein Dolmetscher angefordert werden. Am 23. Februar 1894 wurden die Urteile verkündet. Franz Haspel wurde zu zehn und Stefan Hanel zu acht Jahren schwerem Kerker verurteilt, beide mit anschließender Ausweisung aus Niederösterreich (und damit auch aus Wien), Otto Kretschmann und Martin Stikula zu je vier, Wenzel Plachy, Michael Wellner und Johann Wopatek zu je drei, Franz Modracek zu zwei Jahren schwerem Kerker verurteilt, bei allen Verurteilten durch einen Fasttag vierteljährig verschärft. Freigesprochen wurden Johann Fialla, Mathias Fleischhans, Karl Katzl, Josef Komarek, Josef Sehnal und Mathias Stetka.12 Bei Franz Modracek kam noch dazu, dass er noch während des Wiener Prozesses, am 21. Februar 1894, in Abwesenheit vom Landes- als Ausnahmsgericht Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) im so genannten Omladina-Prozess, bei dem siebenundsiebzig Personen angeklagt wurden, wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie der Geheimbündelei zu eineinhalb Jahren schwerem Kerker, verschärft mit einem Fasttag monatlich, verurteilt worden war.

Dieser große so genannte Anarchistenprozess zerschlug die Bewegung der Sozialrevolutionäre endgültig, brachte aber auch die Unabhängigen Socialisten in Wien zum Schweigen, da die Behörden zwischen diesen Bewegungen nicht unterschieden. Das im Jänner 1894 erschienene Flugblatt »An die beherrschte Klasse Œsterreichs.«13 war gleichsam ein Abgesang auf die in der Tradition der Sozialrevolutionäre der 1880er-Jahre stehende Flugblätterkultur der Anarchisten in Österreich.

 

Autor: Reinhard Müller
Version: Juli 2025
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Daten
von
1891
bis
1894
  • 1

    Vgl. vor allem die 31. Fortsetzung von Adolf Wilbrandt (1837–1911): Adam’s Söhne. Roman von Adolph Wilbrandt. (31. Fortsetzung.), in: Neue Freie Presse. Morgenblatt (Wien), [26]. Jg., Nr. 9064 (17. November 1889), S. 15–16. Zuerst: Adams Söhne. Roman von Adolf Wilbrandt. Berlin. Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung.) 1890, 455 S.

  • 2

    Max Nettlau (1865–1944) nannte auf Grund seiner persönlichen Kenntnis der damaligen Vorgänge in Wien den Comptoiristen Josef Tikal (1865–1891) als einen der sozialrevolutionären Flugblattproduzenten; vgl. Max Nettlau: Anarchisten und Syndikalisten. Teil 1. Der französische Syndikalismus bis 1909 – Der Anarchismus in Deutschland und Russland bis 1914 – Die kleineren Bewegungen in Europa und Asien. Vaduz: Topos Verlag 1984 (= Max Nettlau: Geschichte der Anarchie. Herausgeben in Zusammenarbeit mit dem Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis, Amsterdam. 5.), S. 281.

  • 3

    Vgl. [anonym]: Aufgepast. [Gezeichnet] Wien, im Jänner 1889. Das radikale Comite. Wien: [Josef Tikal] Jänner 1889, 4 S. Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 21. März 1889 in Österreich verboten.

  • 4

    Vgl. [anonym]: Ein Mahnruf! [Wien]: [Josef Tikal] [1889], unpaginiert (1 Seite). Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 12. Februar 1889 in Österreich verboten.

  • 5

    Vgl. [anonym]: Was thun? [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1893], unpaginiert (2 Seiten). Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 5. Mai 1891 in Österreich verboten.

  • 6

    Vgl. [anonym]: Aufruf. [Wien]: [SStefan Hanel und Franz Haspel] [1892], unpaginiert (2 Seiten).

  • 7

    Vgl. [anonym]: An die Arbeiter im Soldatenrock! [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1892], Flugblatt; Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Zum alten Flugblatt vgl. [anonym]: An die Arbeiter im Soldatenrock! [London]: [Druckerei der Zeitung »Die Autonomie«] [1887], Flugblatt; Sonderdruck aus der Zeitung »Die Autonomie« (London), 1. Jg., Nr. 1 (6. November 1886), S. 2–3, weshalb die Weiterverbreitung der Zeitung mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 17. November 1886 in Österreich verboten wurde. Die Weiterverbreitung des Flugblattes selbst wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 14. März 1887 in Österreich verboten.

  • 8

    Vgl. [anonym]: Anweisung zur Herstellung eines Sprengstoffes von bedeutender Stärke. [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1893], unpaginiert (2 Seiten); Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 30. Jänner 1893 in Österreich verboten.

  • 9

    Vgl. [anonym]: Aufruf an die österreichische Volksmasse. [Wien]: [Stefan Hanel und Franz Haspel] [1893], unpaginiert (1 Seite, jedoch zum Falten gedacht); Fundort: Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, Flugblattsammlung Lade 9, Mappe 12.

  • 10

    Vgl. »Die Anarchie« (Wien [recte London]), Nr. 1 [Dezember 1893], 2 S. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 17. Oktober 1894 in Österreich verboten.

  • 11

    Vgl. »Die Rache« (Wien [recte London]), Nr. 1–6 [Dezember 1893 bis Mai / Juni 1894], jede Nummer 2 S.

  • 12

    Vgl. [anonym]: Zur Anarchisten-Verhaftung, in: Die Zukunft (Wien), 2. Jg., Nr. 6 (10. November 1893), S. 3, [anonym]: Zur Affaire Haspel, in: ebenda, 2. Jg., Nr. 9 (22. Dezember 1893), S. 4, und [anonym]: Proceß Haspel-Hanel und Genossen, in: ebenda, 2. Jg., Nr. 13 (23. Februar 1894), S. 3–4.

  • 13

    Das im Jänner 1894 in Österreich verbreitete, vermutlich in der Schweiz hergestellte sozialrevolutionäre Flugblatt war wohl zur Entlastung der Verurteilten gedacht; vgl. [anonym]: An die beherrschte Klasse Œsterreichs. [Ohne Ortsangabe]: [ohne Verlagsangabe] [1894], 4 S.; Fundort: Steiermärkisches Landesarchiv, Graz, Präs. Statth. 9–478/1892, 1690/1894. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 1. Februar 1894 und des Landes- als Pressgericht Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) vom 30. März 1894 in Österreich verboten.