Józef Gostyński (1849–1890)

Persönliche Daten
Namensvarianten
deutsche Namensform: Josef Gostyński
Pseudonym: József Kucik
Geburtsdatum
1849
Sterbedatum
1890
Religionsbekenntnis
konfessionslos
Berufe
Biographie

Der Tischlerlehrling Józef Gostyński wurde Anhänger der radicalen Arbeiterbewegung und schloss sich in Warschau ‹Warszawa / Варшава› (Königreich Polen (de facto Russland) [Warschau ‹Warszawa›, Polen]) der sozialrevolutionären Partei »Proletar« (Der Proletarier) an. Er wurde 1880 verhaftet und 1881 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach seiner Haftentlassung flüchtete Józef Gostyński nach Krakau (Galizien und Lodomerien [Kraków, Polen]), wo er jener geheimen Paralellorganisation angehörte, deren Mitglieder am 19. Dezember 1883 verhaftet wurden. Am 29. und 30. März 1884 fand im Landesgericht Krakau unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess vor einem Vierrichter-Kollegium gegen die Verhafteten statt, angeklagt der Bildung einer geheimen Gesellschaft. Es wurden Józef Gostyński sowie der Bronzeschmiedlehrling und Ziseleurgehilfe Marian Piechowski (1860–1889) zu je sechs Monaten sowie Maria Zofia Onufrowicz-Płoska (1862–1922) zu vier Monaten strengem Arrest verurteilt. Außerdem wird über diese drei Verurteilten als russische Staatsbürger der Verweis aus sämtlichen Königreichen und Ländern der österreichisch-ungarischen Krone (also aus der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) verhängt. Weiters wurden der Maler und Anstreicher Stanislaus Polanek (~1864–?) zu drei Monaten und der Handelsagent Josef Eibenschütz (1863–?) zu sechs Wochen strengem Arrest und der Buchhalter Karl Medwecki (1859–?) sowie der Medizinstudent und spätere Journalist Edmund Kolbuszewski (1865–1919) zu je drei Wochen Arrest verurteilt. Die Verurteilten sollen ihre Urteile lachend angenommen haben. Als Folge dieses Prozesses kann das Bombenattentat auf das Polizeigebäudes von Krakau am 22. April 1884 gesehen werden.

Józef Gostyński wurde nach seiner Haftentlassung als russischer Staatsbürger an die Grenze zum Königreich Polen gebracht, wo er sofort verhaftet und in das Gefängnis nach Warschau gebracht wurde. Hier wurde er zu fünf Jahren Verbannung in Westsibirien verurteilt, wo Józef Gostyński 1890 verstarb.

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