Johann Sekanina (1861–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
tschechische Namensform: Jan Sekanina
Geburtsdatum
Ungefähr 1861
Biographie

Der nahe Mährisch-Sternberg (Mähren [Šternberk, Tschechien]) geborene Johann Sekanina kam 1875 nach Wien, absolvierte hier eine Lehre als Schuhmacher und schloss sich als Schuhmachergehilfe der radicalen Arbeiterbewegung in Wien an.

Am 14. August 1886 wurde in Wien das vor Ort hergestellte Flugblatt »Im August – 1886. Lebenszeichen der Anarchisten, Arbeiter! Brüder.« verbreitet, in welchem die Sozialrevolutionäre auch auf das Anarchistengesetz vom 27. Juni 1886 eingingen.1 Am 15. August 1886, 1 Uhr früh, wurde Johann Sekanina beim Plakatieren dieses Flugblatts im öffentlichen Pissoir auf der Gumpendorfer Straße (Wien 6.) von einem Wachmann ertappt und verhaftet. Bei Sekanina fanden sich neben Klebemittel noch zweiundvierzig Exemplare des Flugblatts. Am 29. Oktober 1886 fand vor dem Landes- als Ausnahmsgericht Wien der Prozess gegen den am Abend des 14. August 1886 verhafteten Bäckergehilfen Josef Kittler (1853–1893) und gegen Johann Sekanina statt, die erste Verhandlung auf Grundlage des Anarchistengesetzes vor dem Ausnahmsgerichtshof. Sie wurden in geheimer Verhandlung des Verbrechens des Hochverrats angeklagt, begangen durch die Verbreitung des Flugblatts »Im August – 1886. Lebenszeichen der Anarchisten, Arbeiter! Brüder«. Im Sinne der Anklage wurden Josef Kittler zu sechs, Johann Sekanina zu vier Jahren schwerem Kerker, jeweils verschärft durch einen Fasttag im Monat, verurteilt.

Johann Sekanina zog nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis nach Proßnitz (Mähren [Prostějov, Tschechien]), wo er als Schuhmachergehilfe Arbeit fand. Als es dort am 20. Jänner 1901 anlässlich der Reichsratswahlen zu einem Tumult kam, bei dem Arbeiter die Polizei beschimpften und mit Steinen bewarfen, wurde auch Sekanina verhaftet. Am 2. April musste er sich gemeinsam mit sieben weiteren Angeklagten vor dem Erkenntnissenat des Kreisgerichts Olmütz (Mähren [Olomouc, Tschechien]) wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit, Auflaufes und Gutheißung ungesetztliche Handlungen angeklagt: Johann Sekanina wurde als einziger Angeklagter freigesprochen.

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