Anton Rafael (1861–)
Persönliche Daten
Biographie
Anton Rafael absolvierte eine Lehre als Bäcker und schloss sich als Bäckergehilfe der radicalen Arbeiterbewegung in Wien an.
Anton Rafael schenkte einem Berufskollegen das Flugblatt »Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes«1 und klebete ein zweites Exemplar an das Arbeitsbrett der Bachkstube, in der er arbeitete. Als die Polizei durch Denunziation davon Kenntnis erhielt, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden im Keller vierundfünfzig Exemplare des Flugblatts gefunden, die Rafael als sein Eigentum bekannte. Er habe sie am 19. August 1883 im Lokal des »Arbeiter-Bildungsvereins« in Wien 7., Zieglergasse 25, vom Tischlergehilfen Anton Moriz (~1863–?) erhalten. Daraufhin wurden Anton Moriz, bei dem auch drei Nummern der Zeitung »Freiheit« (New York) gefunden wurden, und Anton Rafael am 22. August 1883 in Ottakring (Niederösterreich [zu Wien 16.]) verhaftet.
Am 19. Oktober 1883 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien in geheimer Verhandlung der Prozess gegen Anton Motiz und Anton Rafael statt, angeklagt der Verbrechen des Hochverrats, der Störung der öffentlichen Ruhe und der Majestätsbeleidigung. Während Rafael voll geständig war, bestritt Moriz alle Vorwürfe, bekannte sich lediglich zur Mitgliedschaft bei der »Sozialdemokratischen Partei Österreichs«. Beide Angeklagten wurden von der Anklage des Hochverrats durch die Geschworenen mit neun gegen drei Stimmen freigesprochen, allerdings wurden wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und der Majestätsbeleidigung Anton Moriz zu zwei Jahren und Anton Rafael zu achtzehn Monaten schwerem Kerker verurteilt.
Kategorien
Adresse
- Ottakring, Niederösterreich [zu Wien 16.], Payergasse 13 (1883)
Karte
Autor / Version / Copyleft
Autor: Reinhard Müller
Version: Dezember 2024
Anarchistische Bibliothek | Archiv | Institut für Anarchismusforschung | Wien
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Vgl. [anonym]: Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 16. August 1883 in Österreich verboten.