Franz Domeš (1849–)
Persönliche Daten
Biographie
Franz Domeš absolvierte eine Schuhmacherlehre und kam nach Wien, wo er als Schuhmachergehilfe arbeitete und sich der radicalen Arbeiterbewegung anschloss. Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im zehnten und letzten Prozess vom 20. Dezember 1882 wurde der Schuhmachergehilfe Franz Domeš, Mitglied der mittlerweile aufgelösten »Gewerkschaft der Schuhmacher«, wurde des Vergehens des Auflaufs beschuldigt. Er soll am 5. November 1882 der Aufforderung eines Wachmanns, sich zu entfernen, entgegnet haben: »Ich kann gehen, wo und wann ich will, das Fortschaffen ist eine Infamie.« Im Sinne der Anklage wurde Franz Domeš zu einer Woche strengem Arrest verurteilt. Franz Domeš wurde im Februar 1884 aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 aus Wien ausgewiesen: »474 Domeš Franz, Schuhmacher, geb. 1849 u. zuständ. Kremotschau, Bez. Hohenstadt in Mähren, l., mittelgroß, stark, mit ovalem Ges., dunkl. H. u. Augenbr., br. Augen, großer dicker Nase, bld. Schnurrb. u. Fliege, deutsch sprechend«.1
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2024
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[Anonym]: 474 Domeš Franz, in: Central-Polizei-Blatt. Herausgegeben von der k. k. Polizei-Direktion zu Wien (Wien), Nr. 11 (13. Februar 1884), S. 38.