Wenzel Schulz (1863–)
Persönliche Daten
Biographie
Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im ersten Prozess vom 5. Dezember 1882 wurden jene elf Radicalen angeklagt, denen Verbrechen beziehungsweise Vergehen der öffentlichen Gewalttätigkeit am 1. November 1882 vorgeworfen wurden, darunter der Schuhmachergehilfe Wenzel Schulz, angeklagt des gewalttätigen Auftretens bei der eigenen sowie der Festnahme Dritter. Schulz soll sich mit dem Ruf »Genossen! Genossen!« an die Menge gewandt und der Schuhmachergehilfe Anton Wiedersheim (~1862–?) mit einem »Hurra!« geantwortet haben. Schulz, der der Aufforderung, sich zu entfernen, keine Folge geleistet habe, wurde wegen Vergehens des Auflaufs zu zwei Wochen strengem Arrest verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2024
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