Josef Freßl

Persönliche Daten
Berufe
Biographie

Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im achten Prozess vom 20. Dezember 1882 wurde der Schuhmachergehilfe Josef Freßl des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit angeklagt. Er sei an der Spitze jener Gruppe gestanden, die sich am Abend des 8. November 1882 in Neulerchenfeld (Niederösterreich [zu Wien 16.]) an der Kreuzung Neulerchenfelder Hauptstraße und Gürtel zusammenrottete und welche die Wachleute wie Ulanen mit einem Steinhagel eindeckte. Ein Wachmann streckte den eben zum Wurfe ausholenden Josef Freßl mit einem Säbelhieb über das Gesicht zu Boden, wodurch der Schwerverletzte als einziger aus dieser Gruppe festgenommen werden konnte. Josef Freßl wurde im Sinne der Anklage zu vier Wochen einfachem Kerker verurteilt.

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