Johann Großschopf (1865–)
Persönliche Daten
Biographie
Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im vierten Prozess vom 11. Dezember 1882 wurden jene zwei Radicalen angeklagt, denen Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit beziehungsweise Vergehen des Auflaufs am 7. November 1882 vorgeworfen wurden, darunter der erst 17-jährige Steindruckerlehrling Johann Großschopf. Er soll die Festnahme eines Steinewerfers verhindert, selbst einen Wachmann mit Steinen beworfen und in die Menge »Haut’s hin!« geschrien haben. Johann Großschopf wurde wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit und Vergehens des Auflaufs zu vier Monaten schwerem Kerker verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2024
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